Zwei auf einen Streich
Zwei auf einen Streich
Einer davon war der Fahrer eines Kleintransporters. Ihn kontrollierten die Bundespolizisten in der Kontrollstelle an der A6 bei Waidhaus. Dabei stießen sie im Fahndungssystem auf eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Weiden. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte der 41-Jährige noch eine Geldstrafe von 460 Euro offen. Der Verurteilte konnte die Summe bezahlen und ersparte sich damit 23 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Auch der Beifahrer in dem Kleinlastwagen war im Fahndungscomputer notiert. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn mit Haftbefehl wegen ausstehender 900 Euro Geldstrafe. Zu der war er in einer Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Auch der 28-jährige Beifahrer konnte die Strafe inklusive der Verfahrenskosten von 123 Euro bezahlen und musste nicht für 30 Tage ins Gefängnis. Die Haftbefehle wurden gelöscht und die zahlungswilligen Männer durften weiterreisen.


