Baumfällung und Kronenschnitt in der Kreuzbergallee in Burglengenfeld

Baumfällung und Kronenschnitt in der Kreuzbergallee in Burglengenfeld
Die Kreuzbergallee mit ihrem dichten Baumbestand zählt zu den beliebtesten Grünanlagen im Stadtgebiet und ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein geschätzter Ort der Naherholung. Umso schwerer fallen Entscheidungen, die Eingriffe in diesen Bestand erforderlich machen. Die Stadtwerke Burglengenfeld sind jedoch verpflichtet, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Daher muss nun ein Baum gefällt werden, weitere Bäume werden durch umfangreiche Kroneneinkürzungen gesichert. Die Arbeiten haben direkt begonnen.
Sicherheit in der Kreuzbergallee: Stadtwerke informieren
„Wir wissen, dass jeder Baum, der gefällt werden muss, viele Menschen bewegt. Auch uns fallen solche Maßnahmen nie leicht. Unser Ziel ist stets der Erhalt von Bäumen. Deshalb haben wir gemeinsam mit einem Gutachter nach Möglichkeiten gesucht, möglichst viele der betroffenen Bäume zunächst zu erhalten. Wo jedoch eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung besteht, dürfen wir nicht abwarten. Als Verantwortliche für die Verkehrssicherheit sind wir zum Handeln verpflichtet“, erklärt Stadtwerke-Vorstand Johannes Ortner.
Im Rahmen der diesjährigen Baumkontrollen wurden an mehreren Altbäumen erhebliche Schäden festgestellt. Die Untersuchungen eines unabhängigen Sachverständigen ergaben, dass insgesamt elf Bäume nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden können. Ursachen sind unter anderem eine seit Jahren nachlassende Vitalität, abgestorbene Kronenteile, Nekrosen sowie weitere Schädigungen, die die Stand- und Bruchsicherheit beeinträchtigen.
Gutachten und Maßnahmen zur Baumpflege
Die Kreuzbergallee wird täglich von zahlreichen Menschen genutzt. Durch die unmittelbare Nähe zur Realschule ist die Frequentierung besonders hoch. Nach Einschätzung des Gutachters besteht die Gefahr, dass Äste abbrechen oder ganze Bäume umstürzen. Die Stadtwerke sind deshalb zum Handeln verpflichtet.
Ursprünglich hatte der Sachverständige die Fällung aller elf betroffenen Bäume empfohlen. Nach erneuter Abstimmung entschieden sich die Stadtwerke jedoch für einen differenzierten Weg. Bei zehn Bäumen werden zunächst umfangreiche Kroneneinkürzungen vorgenommen, um bruchgefährdete Bereiche zu entfernen und gleichzeitig die Chance auf einen weiteren Erhalt zu wahren. Eine erneute Begutachtung im Herbst beziehungsweise Winterhalbjahr soll zeigen, ob die Bäume dauerhaft erhalten werden können. Damit beschränken die Stadtwerke die Eingriffe auf das fachlich notwendige Maß.
Akute Fällung und rechtliche Grundlage
Bei einem Spitzahorn wurde hingegen eine akute Gefährdung festgestellt. Die Krone gilt als bruchgefährdet, eine Erholung des Baumes wird ausgeschlossen. Da er sich zudem unmittelbar an einem stark frequentierten Wegekreuzungsbereich befindet, war eine zeitnahe Fällung unumgänglich.
Die Arbeiten erfolgen während der gesetzlichen Schonzeit und sind mit dem Landratsamt Schwandorf abgesprochen. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt Ausnahmen zu, wenn Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind und nicht zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Nach Einschätzung der Fachbehörden liegt für die Kreuzbergallee ein solcher Ausnahmefall vor. Die Eingriffe beschränken sich auf die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen.
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