Frist für vierten Inklusionspreis in Amberg endet am 28.2.

Frist für vierten Inklusionspreis in Amberg endet am 28.2.
In diesem Frühjahr verleiht das Inklusionsbündnis der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach bereits zum vierten Mal den Inklusionspreis. Mögliche Vorschläge und aussagekräftige Bewerbungen können noch bis einschließlich Samstag, den 28. Februar 2026, offiziell eingereicht werden.
Wer kann ausgezeichnet werden?
Ausgezeichnet werden können in diesem Rahmen sowohl Einzelpersonen und Gruppen als auch Projekte, Vereine, Kommunen, Unternehmen oder Schulen, die sich in besonderem Maße um Inklusion bemühen. Dies können „Heldinnen und Helden des Alltags“ sein, genauso wie gemeinsame Kooperationen oder ein individuelles Lebenswerk.
Dabei wird bereits geleistetes, freiwilliges Engagement ausgezeichnet, das nicht aus finanziellen Gründen geschieht. Dieses Engagement sollte grundsätzlich der Teilhabe oder konkreten Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Raum Amberg und Amberg-Sulzbach dienen. Als Jury fungiert der Inklusionsbeirat.
Preisgelder
Dank der finanziellen Förderung durch die Sparkasse Amberg-Sulzbach winken den Prämierten Preisgelder in einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro, wobei dieser Betrag auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungen und Vorschläge können postalisch an das Inklusionsbündnis Amberg-Sulzbach (z. Hd. von) gesendet werden. Auch Bewerbungsvideos sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen und Preisverleihung
Der offizielle Flyer zur Auslobung des 4. Inklusionspreises sowie eine Version in „Leichter Sprache“ stehen im Internet zum Download bereit.
Die offizielle Preisverleihung findet am Dienstag, den 14. April 2026, im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach statt.




