Kind von Hund mitgeschleift und leicht verletzt in Hirschau

Kind von Hund mitgeschleift und leicht verletzt in Hirschau
Am Samstag, 18. Juli 2026, gegen 9.40 Uhr gingen zwei Personen mit einem Hund spazieren. Hierbei handelte es sich um ein Kind und eine weitere Begleitperson. Beim Zusammentreffen mit einem anderen Hund konnte das Kind seinen Hund nicht mehr an der Leine halten, als dieser auf seinen Konkurrenten losging. Dabei hat er das Kind kurz mitgeschleift und leicht verletzt.
Beide Hunde sollen sich daraufhin gegenseitig gebissen und sich Verletzungen zugefügt haben. Der andere Hundehalter konnte anschließend die Tiere voneinander trennen.
Hintergrundinfo: Wenn Kinder einen Hund führen – das gilt rechtlich
Eine generelle Vorschrift, nach der Kinder keinen Hund ausführen dürfen, gibt es nicht. Auch eine feste gesetzliche Altersgrenze besteht nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr schreibt Paragraf 28 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung jedoch vor, dass Tiere, die den Verkehr gefährden können, nur von geeigneten Personen begleitet werden dürfen, die ausreichend auf sie einwirken können.
Entscheidend ist somit, ob die Person körperlich und geistig dazu in der Lage ist, den jeweiligen Hund auch in einer unerwarteten Situation sicher zu kontrollieren. Bei einem Kind kommt es unter anderem auf dessen Alter, Reife und körperliche Kraft sowie auf Größe, Gewicht und Verhalten des Hundes an.
Da das Kind den Hund im vorliegenden Fall nicht zurückhalten konnte, kann geprüft werden, ob das Tier einer dafür geeigneten Person überlassen wurde und ob die erwachsene Begleitperson beziehungsweise der Hundehalter ausreichend auf den Hund eingewirkt hat.
Wer einen Hund also führt, muss in der Lage sein, das Tier auch in unerwarteten Situationen sicher zu kontrollieren. Gelingt dies nicht, können je nach den Umständen des Einzelfalls ordnungsrechtliche Konsequenzen sowie Schadensersatzansprüche entstehen.
Das gilt in Bayern nach einem solchen Hundevorfall
In Bayern können Städte und Gemeinden für große Hunde und sogenannte Kampfhunde eine Leinenpflicht anordnen. Als große Hunde gelten grundsätzlich Tiere mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern, darunter etwa Schäferhunde, Boxer, Dobermänner, Rottweiler und Deutsche Doggen.
Da der Hund in diesem Fall nicht zurückgehalten werden konnte und auf ein anderes Tier losging, kann die zuständige Behörde den Vorfall prüfen. Je nach Gefährdung sind anschließend Auflagen wie eine Leinen- oder Maulkorbpflicht möglich. Der Beißvorfall macht den Hund jedoch nicht automatisch zu einem „Kampfhund“. Dafür gelten in Bayern besondere rechtliche Kriterien.
Für entstandene Schäden haftet grundsätzlich der Tierhalter. Da beide Hunde an der Auseinandersetzung beteiligt waren, muss im Einzelfall geklärt werden, wie Tierarztkosten, Behandlungskosten oder mögliche weitere Ansprüche verteilt werden.
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