Jetzt Tickets für die kommenden Jahn-Spiele sichern!
VR Bank Nopf
VR Bank Nopf

Vermehrte illegale Ablagerungen sorgen für zusätzlichen Aufwand und Kosten in Neustadt

Neustadt/WN. Die Stadt beklagt zunehmende illegale Hausmüllablagerungen an den Containerplätzen bei der DJK und in der Zacharias-Frank-Straße und appelliert an Bürger, Abfälle korrekt zu entsorgen und Verstöße zu melden.

Vermehrte illegale Ablagerungen sorgen für zusätzlichen Aufwand und Kosten in Neustadt

Vermüllte Containerplätze bei der DJK und in der Zacharias-Frank-Straße gegenüber der Firma Nachtmann – Parkplatz. Foto: Ramona Herrmann

Die Stadt Neustadt muss leider vermehrt feststellen, dass die Containerplätze bei der DJK sowie in der Zacharias-Frank-Straße gegenüber der Firma Nachtmann dauerhaft beziehungsweise zunehmend mit Hausmüll verschmutzt werden. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hausmüll an diesen Standorten nicht abgelagert werden darf.

Die Containerplätze sind für die dafür vorgesehenen Wertstoffe und Abfälle bestimmt. Die illegale Ablagerung von Hausmüll führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild und zieht Geziefer an, sondern verursacht auch erheblichen zusätzlichen Aufwand und Kosten. Der städtische Bauhof muss die unerlaubt abgelagerten Abfälle regelmäßig entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen letztlich wieder von der Allgemeinheit getragen werden.

Richtige Müllentsorgung: Abfall-ABC des Landratsamtes

Die Stadt bittet daher alle Bürger, ihren Hausmüll ausschließlich über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu entsorgen. Informationen darüber, welcher Abfall wie und wo richtig entsorgt werden kann, finden sich im Abfall-ABC des Landratsamtes.

Die Stadt appelliert an alle Neustädter Bürger, auf eine ordnungsgemäße Müllentsorgung zu achten und damit ihren Beitrag zu einem sauberen und gepflegten Stadtbild zu leisten. Auch aufmerksame Mitbürger können dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Wer Verstöße gegen die ordnungsgemäße Müllentsorgung beobachtet, wird gebeten, diese anzusprechen und der Stadt zu melden.

Ordnungswidrigkeit: Bußgelder bei Zuwiderhandlungen

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass es sich bei der unerlaubten Ablagerung von Hausmüll um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

„Neustadt sauber zu halten, ist eine gemeinsame Aufgabe. Bitte helfen Sie mit und achten Sie darauf, Ihren Müll richtig zu entsorgen“, lautet der Appell der Stadt.

Tipp: Wenn Du etwas googelst, bekommst Du neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt.
Wenn Du OberpfalzECHO als bevorzugte Quelle hinterlegst, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Dich auf.
Füge jetzt OberpfalzECHO Deinen Quellen hinzu!
VR Bank Nopf
VR Bank Nopf