Zeitler und ver.di danken Beschäftigten der Daseinsvorsorge in Weiden

Zeitler und ver.di danken Beschäftigten der Daseinsvorsorge in Weiden
Am Tag der öffentlichen Daseinsvorsorge danken Oberbürgermeister Benjamin Zeitler und Vertreter der Gewerkschaft ver.di den Beschäftigten: „Jeden Tag leisten sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einen ausgesprochen guten Job. Dafür wollen wir heute DANKE sagen“, betont Benjamin Zeitler.
Öffentliche Daseinsvorsorge sei dabei keine Selbstverständlichkeit. „Sie steht und fällt mit den Menschen, die sie nah am Bürger mit Leben erfüllen, aber auch mit den finanziellen Grundlagen für diese Dienstleistungen“, so Zeitler weiter.
Kommunale Finanzen unter Druck
Zeitler betrachtet die Finanzentwicklung der Kommunen mit Sorge. „Viele Städte und Gemeinden stehen unter erheblichem finanziellen Druck. Neben einer auskömmlichen Finanzausstattung durch Bund und Länder müssen wir aber auch vor Ort verantwortungsvoll wirtschaften und unsere kommunalen Strukturen stetig weiterentwickeln.“
Dabei stärkt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die harte Kritik aus dem Bundesrat am sogenannten Länder- und Kommunalentlastungsgesetz und fordert die Bundesregierung auf, die überschuldeten Kommunen in Deutschland nachhaltig auszustatten. „Die Kommunen häufen allein mit der Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben immer neue Rekorddefizite an – das ist sozialpolitischer Sprengstoff, weil es die Daseinsvorsorge gefährdet“, sagt Alexander Gröbner, Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Oberpfalz.
Kommunalentlastungsgesetz in der Kritik
Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe minimale Finanzhilfen in dieser Wahlperiode vor, nämlich für den Zeitraum von vier Jahren jeweils rund eine Milliarde Euro. Die Kommunen hätten aber das letzte Jahr bereits mit einem Gesamtdefizit von 32 Milliarden Euro abgeschlossen, zudem betrage der aktuelle Stand der kommunalen Kassenkredite jetzt schon knapp 42 Milliarden Euro.
Bereits am Freitag (12. Juni 2026) befasste sich der Bundesrat mit dem Kommunalentlastungsgesetz, das die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag von 2025 vereinbart haben. Der Finanzausschuss des Ländergremiums betonte in seiner Beschlussempfehlung, der vorliegende Gesetzentwurf sei „unzureichend“, um die bestehenden Probleme der Kommunalhaushalte zu lösen. Von der Bundesregierung werde ein „angemessenerer, wirksamer Beitrag“ zum Abbau der Altschulden sowie eine strukturelle Entlastung der Kommunen insgesamt gefordert. Auch die drei kommunalen Spitzenverbände hatten den Entwurf zuvor scharf zurückgewiesen. Er sei „in keiner Weise geeignet“, die Finanzprobleme zu lösen.
Gemeinsame Verantwortung für solide Kommunalfinanzen
Zeitler betont zugleich, dass eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzen nur im Zusammenspiel aller staatlichen Ebenen gelingen könne. Neben einer fairen Aufgaben- und Finanzverteilung brauche es auch Effizienz, Prioritätensetzung und solide Haushaltsführung vor Ort.
Aus Sicht von ver.di ist das kommunale Finanzdefizit vor allem eine Folge einer unzureichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen. „Das ist ein struktureller Fehler im System: Die Kommunen tragen ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen“, erklärt Jens Gotthardt (Gewerkschaftssekretär für den Bereich Bund, Länder und Gemeinden).
Dienstleistungsqualität und Vertrauen der Bürger
Gerade in den Kommunen erlebten die Menschen, ob ihr Staat funktioniere oder nicht: bei Kinderbetreuung, ÖPNV, Freizeitangeboten und Bürgerdiensten. „Wenn die Menschen den Eindruck gewinnen, dass notwendige Dienstleistungen immer weiter eingeschränkt werden, leidet auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates“, ergänzt Zeitler.
Gröbner fordert aus Sicht von ver.di eine Stärkung der staatlichen Einnahmen, insbesondere durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer. Diese Vorschläge seien nach Auffassung der Gewerkschaft geeignet, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken.
Konnexitätsprinzip und verlässliche Gegenfinanzierung
Oberbürgermeister Zeitler betont die Bedeutung des Konnexitätsprinzips: „Für jedes Gesetz muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt.“ Dies gelte sowohl für den Bund als auch für die Länder. Beispielhaft dafür seien die Folgekosten für Entscheidungen auf Bundesebene, wie etwa der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. „Neue Aufgaben dürfen nicht ohne eine verlässliche Gegenfinanzierung auf die kommunale Ebene übertragen werden.“
Beide sind sich – bei unterschiedlichen Vorstellungen über die konkreten finanzpolitischen Wege – einig: Die öffentliche Daseinsvorsorge und die Handlungsfähigkeit der Kommunen müssen gestärkt werden, damit Städte und Gemeinden auch künftig ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen können.
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