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Garten Punzmann – Tag der offenen Tür 2026
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Mörtel auf Grab gekippt

Waldthurn. Im Zeitraum vom 11. bis 18. März schüttete eine unbekannte Person einen Haufen „Mörtel/Kleber“ auf ein Grab des Waldthurner Friedhofs.

Mörtel auf Grab gekippt

Symbolbild Polizei Blaulicht
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Solch eine Handlung stellt in ihrer Form eine grobe bzw. schwerwiegende Herabsetzung an das Andenken des Verstorbenen dar. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Vohenstrauß unter der Nummer 09651 / 92010 entgegen.

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Strafgesetzbuch (StGB) § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener: „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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