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30 Hektar Thurndorfer Rechtlerwald stehen im Marktgemeinderat zur Debatte

Kirchenthumbach. "Auflösung von Nutzungsrechten der ehemaligen Gemeinde Thurndorf", heißt es in der Tagesordnung des Marktgemeinderates. Ein längst überfällige Initiative oder eine Beschneidung von Rechtler-Ansprüchen?

30 Hektar Thurndorfer Rechtlerwald stehen im Marktgemeinderat zur Debatte

Ein echtes Multitalent: Der Wald. Auch für den Kirchenthumbacher Marktgemeinderat ein „staatstragendes Thema“. Hintergrund sind Überlegungen zur Übernahme des 30 Hektar großen Thurndorfer Rechtlerwaldes. Foto: Robert Dotzauer

Der Dritte Bürgermeister Alexander Schatz klärte die Kolleginnen und Kollegen auf. Es gehe um die Auflösung des Thurndorfer Rechtlerwaldes. Mit zirka 30 Hektar haben die Thurndorfer Waldungen eine beachtliche Größe. Die Bewirtschaftung der auf drei Flurnummern aufgeteilten Waldflächen teilen sich 60 Anspruchsberechtigte. Die Idee der Rechtler: Der Erwerb des Areals durch die Marktgemeinde mit einer entsprechenden Entschädigung.

Ein umfangreiches Verfahren

In der Regel komme nur eine monetäre Entschädigung in Frage, stellte Hauptamtsleiter Matthias Kroher auf Nachfrage von Josef Schreglmann und mit Blick auf Vorgaben in der Bayerischen Gemeindeordnung und unter Berufung auf eine Bekanntmachung der Bayerischen Innenministeriums zur Ablösung von Nutzungsrechten klar. Matthias Kroher sprach von einem umfangreichen Verfahren, bei dem auch die Rechtsaufsicht und, da es sich um Waldrechte handelt, auch die Forstbehörden zu beteiligen sind. Der Verwaltungschef ergänzte: „Die Gesamtablösung der Nutzungsrechte setzt eine zumindest mehrheitliche Zustimmung der Beteiligten voraus. Die erforderliche Stimmenmehrheit richtet sich nicht nach der Anzahl der Berechtigten, sondern nach ihren Anteilen an den Gesamtnutzungsrechten“.

Entschädigungsansprüche

Zur Frage der Entschädigungsansprüche verwies Kroher auf Spezialbestimmungen in der Bayerischen Gemeindeordnung. Nur monitäre Entschädigung Vorrang habe in der Regel die Entschädigung in Geld. In besonderen Fällen, etwa zur Sicherung der Berufs- und Erwerbstätigkeit des Rechtlers, bestehe ein Anspruch auf Grundstücksflächenersatz. Für die Wertermittlung der Grundstücke sei der Verkehrswert anzusetzen. Ihn zu ermitteln, bedürfe es eines Vergleichswertverfahrens und einer Waldwertermittlung, erläuterte Kroher weiter.

Ein Thema, das in der Folge die Debatte im Rat bestimmte. „Ein Gutachten muss her, um Klarheit zu schaffen“, forderte Marco Streit in Übereinstimmung mit Dominik Brütting. Immerhin sei mit einer hohen Entschädigungssumme zu rechnen. Sitzungsleiter Ewald Plößner sah den Ankauf erst in der Vorstufe ernsthafter Überlegungen zum Erwerb durch die Marktgemeinde.

Eine Rolle spielen auch die Kosten des Ablösungsverfahrens. Der Rat rechnet mit erheblichen Kosten zur Vergütung der Sachverständigen, einschließlich Vermessungskosten und Beurkundungsgebühren. Es stellte sich die Frage, ob Rechtler oder Gemeinde dafür aufkommen sollen. Fragen, auf die der Rat von der Verwaltung Antworten erwartet. Grundsätzlich war das Gremium mit einer Schätzung des Thurndorfer Rechtlerwaldes einverstanden.

OGS macht Hoffnung

Fortschritte gibt es zur Planung der Offenen Ganztagsschule. Zweiter Bürgermeister Ewald Plößner berief sich auf Besprechungen mit der Schulfamilie, mit der Schulaufsicht und mit Vertretern der Schulabteilung der Regierung und kündigte den Bauantrag für das erste Quartal 2024 an. Geplant seien als Hauptflächen vier Betriebsräume und eine Mensa. Auf die mehrstöckige Variante werde verzichtet.

Zoigltermine
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Kernwegenetz in der Warteschleife

Im Berichtsteil informierte Ewald Plößner über einen Termin mit dem Staatlichen Bauamt zum Thema Umgehungsstraße und lud zur Bürgersammlung für alle Gemeindeteile gemeinsam am Dienstag, 19. Dezember, um 19 Uhr in das SC-Sportheim in Kirchenthumbach und zum Neujahrsempfang der Marktgemeinde am Samstag, 20. Januar.

Erfreuliche Nachrichten gab es zum Einsatz der Schulbusse. „Vom Landratsamt genehmigt fährt ab sofort ein dritter Schulbus“. Über den Sachstand zum Kernwegenetzprojekt informierte Amtsleiter Matthias Kroher. Der Verwaltungschef rechnet nach Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung frühestens 2025 mit der Einleitung des Planungsverfahrens. Die Gefahr einer Haushaltssperre vor Augen, sieht Kroher einen Projektstart frühestens im Jahr 2027.

Viel zu spät für die ramponierte Straße nach Metzlasreuth, merkte Josef Schreglmann an. Bei dieser Sanierungsmaßnahme auf das Kernwegenetz-Projekt zu warten, sei unrealistisch. Anf den „miserablen Zustand“ der Zuwegung nach Wölkersdorf und Pfaffenstetten erinnerte Silvia Schecklmann. Die Gemeinderätin regte zudem an, verstärkt auf die Säuberung der Straßensinkkästen zu achten.

Die schlechten Nachrichten zum Thema Kernwegenetz löste eine weitere Debatte über die Notwendigkeit von Fahrbahnverbesserungen und Deckenerneuerungen auf vielen Flurwegen, Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen aus.