Bewerbungen für Jugendhilfeausschuss in Amberg-Sulzbach gestartet

Bewerbungen für Jugendhilfeausschuss in Amberg-Sulzbach gestartet
Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses bis 2032
Nach der Wahl des Kreistages wird auch der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach bis zum Jahr 2032 neu gebildet. Hierzu ruft der Landkreis interessierte Menschen auf, sich als Mitglied des Jugendhilfeausschusses einzubringen. Bewerbungen hierfür sind bis spätestens 24. April 2026 per Post an das Kreisjugendamt (Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt, Schlossgraben 3, 92224 Amberg) oder per E-Mail an kreisjugendamt@amberg-sulzbach.de zu senden.
Bewerbungsformular und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Das entsprechende Bewerbungsformular ist online unter www.amberg-sulzbach.de abrufbar. Auf der Internetseite des Landkreises sind auch ausführlichere Informationen zu finden. Der Jugendhilfeausschuss besteht aus zwölf beratenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Kreistag wählt die stimmberechtigten Mitglieder. Dies sind sowohl Kreisräte als auch Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie Mitglieder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Kreisjugendring, Jugend- und Wohlfahrtsverbände).
Bewerben können sich Menschen, die ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Landkreis Amberg-Sulzbach oder in einem angrenzenden Landkreis beziehungsweise der Stadt Amberg haben. Die vorgeschlagenen Menschen müssen zudem Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig ist auch, dass sich nur Menschen für die Wahl zur Verfügung stellen, die zur aktiven Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss befähigt und bereit sind. Bei der Bewerbung sollte deshalb angegeben werden, über welche Erfahrungen in der Jugendhilfe die Bewerber verfügen. Für Fragen stehen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes unter 09621/39-565 zur Verfügung.


