Briefwahl in Schwandorf jetzt beantragen

Briefwahl in Schwandorf jetzt beantragen
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurde angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt der Stadt Schwandorf bittet darum, den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (zum Beispiel bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich umgehend unter wahlamt@schwandorf.de melden.
Briefwahl beantragen: Wege und Fristen
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann bereits jetzt gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro, online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Website der Stadt Schwandorf beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, 28. Februar 2026, um 23.59 Uhr möglich. Genauere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie auch unter www.schwandorf.de/wahlen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 16. Februar 2026 kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und sofort mitgenommen werden.
Vollmacht und Postlaufzeiten
Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Mittwoch: 8 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 16 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 17 Uhr
Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, 6. März 2026, von 8 Uhr bis 15 Uhr durchgehend geöffnet.
Kontakt
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.
Stichwahl: Unterlagen gleich mitbeantragen
Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 kann bereits bei der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 zusätzlich ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt werden. Diese werden im Falle einer Stichwahl automatisch versandt. Hierzu ist das entsprechende Feld auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beachten. Alternativ kann im Falle einer Stichwahl auch dann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden, wenn bei der Hauptwahl nicht per Briefwahl gewählt wurde. Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist im Falle einer Stichwahl ebenfalls nicht möglich.




