Bündnis 90/Die Grünen: Schwarz-Rote Koalition beschließt GKV-Kürzungsgesetz, ohne dessen Folgen zu kennen – auch die Oberpfalz trägt die Kosten

Bündnis 90/Die Grünen: Schwarz-Rote Koalition beschließt GKV-Kürzungsgesetz, ohne dessen Folgen zu kennen – auch die Oberpfalz trägt die Kosten
Der Bundestag stimmte am Freitag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Mit 319 Ja- und 286 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Trotz umfangreicher Änderungen, die den Oppositionsparteien erst am Montag zugegangen sind, kann das erklärte Ziel stabiler Beiträge nicht erreicht werden. Laut einer Pressemitteilung der Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten für Bündnis 90/Die Grünen Tina Winklmann und Stefan Schmidt, werde das Einigungspaket 2027 lediglich für eine Entlastung von 16,8 Mrd. Euro sorgen – bei einem prognostizierten Finanzdefizit von 18,8 Mrd. Euro. Damit betrage die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 rund zwei Milliarden Euro. Eine weitere Zusatzbeitragssteigerung ist dadurch absehbar.
Wesentlicher Grund für das Defizit ist die mangelhafte Finanzierungsverantwortung des Bundes. Trotz geringerer Kürzungen als im ersten Entwurf vorgesehen, wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen um 650 Mio. Euro (2027) beziehungsweise 450 Mio. Euro (ab 2028) drastisch gekürzt. Die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung verschieben sich dadurch zu den kommunalen Haushalten, die bereits heute einem Defizit von circa 32 Milliarden Euro gegenüberstehen.
Im Detail: Die Auswirkungen auf Psychotherapie und Krankenhäuser in Bayern
Während die Pharmaindustrie von der geplanten Ausgabendeckelung ausgenommen bleibt, tragen Versicherte, Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Gesundheitspersonal die Hauptlast der Kürzungen. Besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und bei den Krankenhäusern erwartet.
Versorgungskapazitäten werden absehbar eingeschränkt, ärztliches und pflegerisches Personal abgebaut. Nach aktuellen Modellrechnungen bedeutet das Gesetz für Bayern den Abbau von rund 22.000 Krankenhausstellen. Betroffen sind vor allem kommunale Kliniken, die schon jetzt unter Investitionsstau leiden und die vorgesehenen Vergütungskürzungen nicht auffangen können.
Stellenabbau und finanzielle Folgen für Kliniken
Zusätzlich entstehen den Unikliniken in Bayern Erlösverluste von mindestens 171,4 Millionen Euro allein im Jahr 2027. Das ist eine Rechnung, die am Ende der Landeshaushalt begleicht, ohne dass der Bund dafür einen Ausgleich vorsieht.
„Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt. Große Versorger und Kliniken in ländlichen Regionen geraten damit in wirtschaftliche Not, auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr“, erklärt Tina Winklmann. Damit wird der vorgesehene, strukturierte Krankenhausreformprozess der vergangenen Legislatur ausgehebelt, bevor er wirken kann.
Belastungen für Rettungsdienst und Versicherte
Für den Rettungsdienst – überwiegend eine Aufgabe der Kommunen – entsteht eine Finanzierungslücke von rund 5,2 Mrd. Euro bis zum Ende der Legislatur. Die kommunalen Haushalte sind dadurch enormen Zusatzbelastungen ausgesetzt.
Neben Kliniken und Praxen sind auch die Versicherten direkt von Mehrbelastungen betroffen. Die Zuzahlungen für Medikamente werden steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz soll sinken. Gleichzeitig wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern stark eingeschränkt – für viele Familien in der Oberpfalz eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung.
Stefan Schmidt: „CDU/CSU und SPD tragen die Verantwortung für ein Gesetz, dessen Folgen sie selbst nicht abschließend einschätzen können. Das ist keine solide Gesetzgebung, das ist ein Kürzungsgesetz im Eilverfahren – auf Kosten der Menschen vor Ort.“
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