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Gewässerrenaturierung in interkommunaler Zusammenarbeit?

Eschenbach. Die Stadt Eschenbach plant eine ökologische Aufwertung ihrer Gewässer. Dazu ermuntert wird in nachbarschaftlicher Partnerschaft auch der Markt Kirchenthumbach.

Gewässerrenaturierung in interkommunaler Zusammenarbeit?

Für den Bachlauf des Eschenbach und für die Eschenbacher Weiherkette plant die ehemalige Kreisstadt in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Gewässer 3. Ordnung eine ökologische Aufwertung. Betroffen ist auch Kirchenthumbacher Gemeindegebiet. Foto Robert Dotzauer

Schutz, Pflege und Entwicklung von Gewässern 3. Ordnung mit Sicherung wasserwirtschaftlicher Funktionen: eine Aufgabe der Gemeinden. Auch der Eschenbach fällt unter diese Gewässer-Kategorie. Schlussfolgerung ist die Unterhaltspflicht der Stadt Eschenbach für einen Wasserlauf, der den Ortsnamen der Kommune trägt. Nun möchten die Eschenbacher ihren Bachlauf mit Unterstützung des Zweckverbandes Gewässer 3. Ordnung ökologisch aufwerten. Ein Projekt, das auf die gesamte Weiherkette westlich der Stadt ausgeweitet werden soll. Ein Fall für die „Interkommunale Zusammenarbeit“, findet die Stadt Eschenbach, weil sich die Gewässer bis in das Gemeindegebiet des Marktes Kirchenthumbach erstrecken.

Abstimmung zu Maßnahmenplan der Stadt Eschenbach

Der Maßnahmenplan der Stadt bedarf deshalb der nachbarschaftlichen Abstimmung. Mit den Wünschen der Stadt sah sich in der jüngsten Sitzung auch der Grundstücks- und Bauausschuss des Marktes konfrontiert. Mit einer Anfrage aus dem Eschenbacher Rathaus, allerdings noch ohne Detailplanungen und Kostenschätzungen. Der Ausschuss signalisierte ein grundsätzliches Interesse. Vor konkreten Entscheidungen müsse allerdings erst die Förderkulisse des Gesamtprojekts und die Kostenbeteiligung privater Grundstückseigentümer geklärt werden, so die Meinung der Ratsmitglieder. Auch ökologische Aufwertungen am und im Bachlauf des Thumbach stehen dabei zur Debatte.

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Bauausschuss einem Bauantrag zum Abbruch einer Scheune und der Errichtung eines Nebengebäudes mit Pferdestall auf einem Grundstück in der Gemarkung Heinersreuth. Den öffentlichen Teil der Sitzung beendete Bürgermeister Jürgen Kürzinger mit Informationen zur Befüllung des Löschwasserteiches in Rothmühle. Die Wiederbefüllung ist ab der 44. Kalenderwoche 2023 geplant. Zu den Bekanntgaben gehörten auch Hinweise über die Terminierung der Ausschreibung zur Erschließung des Baugebietes Sandbrunnen V.

Anfragen zu Aufschüttungen und Förderanträgen in der Gemeinde

Im Anfragenteil machte Josef Schreglmann auf Aufschüttungen gemeindlicher Flächen an der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Görglas aufmerksam. Hierzu soll es zeitnah Kontrollen der Verwaltung und eine Zwischeninformation in der nächsten Sitzung geben. Zudem erinnerte Josef Schreglmann an die Einreichung von Vorschlägen für das ILE-Regionalbudget 2024. Das Gremium erwartet Anträge bis zur nächsten Sitzung. Auf Wunsch der Sitzungsteilnehmer soll auch abgeklärt werden, ob die Förderung mehrerer Maßnahmen gleichzeitig möglich ist und welcher Personenkreis zur Antragsstellung berechtigt ist.

Ein weiteres dringendes Thema war für Schreglmann die Umsetzung des Radwegebaus Sommerau-Neuzirkendorf. Laut grober Kostenschätzung beträgt das Investitionsvolumen zirka 15.000 Euro. Ein Wunsch, der 2. Bürgermeister Ewald Plößner dazu veranlasste, unter Berufung auf die Geschäftsordnung des Marktrates und im Einvernehmen mit dem Gremium Josef Schreglmann mit der Planung und Ausführung des Radwegebaus Sommerau-Neuzirkendorf zu beauftragen. Durch die Verwaltung sei eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu prüfen und in die nächste Vollsitzung des Marktgemeinderates aufzunehmen, so der einstimmige Beschluss.

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