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Kirchenthumbach: Hundesteuer bleibt moderat

Kirchenthumbach. Die Kommunalwahlen schrecken Bürgermeister und Marktgemeinderat nicht davor zurück, über eine spezielle Gemeindesteuer zu beraten. Das Gremium thematisiert die Hundesteuer. Doch die Ratsversammlung meint es gnädig mit Herrchen und Frauchen.

Kirchenthumbach. Die Kommunalwahlen schrecken Bürgermeister und Marktgemeinderat nicht davor zurück, über eine spezielle Gemeindesteuer zu beraten. Das Gremium thematisiert die Hundesteuer. Doch die Ratsversammlung meint es gnädig mit Herrchen und Frauchen.
30 Euro jährlich muss Frauchen in Kirchenthumbach als Hundesteuer berappen. Eine vergleichsweise moderate Summe. Foto: Robert Dotzauer

Kirchenthumbach: Hundesteuer bleibt moderat

Treue Begleiter, teures Vergnügen. Hundehaltung kostet immer mehr. Hinzu kommen Futter, Versicherung, Tierarzt und eine Hundesteuer, die in den Kommunen ganz unterschiedlich ausfällt. Höhe und Ausstattung der Gemeindesatzungen sind höchst divergent. Ob Schäferhund, Chihuahua oder der Mischling aus dem Tierheim, ob groß oder klein – wer sich einen Hund anschafft, muss Hundesteuer zahlen. Während in manchen Gemeinden eine Steuer von bis zu 250 Euro jährlich je Hund erhoben wird, üben sich die Kirchenthumbacher in Bescheidenheit. Die seit Langem geltenden Steuersätze wollen Bürgermeister und Rat nicht ändern.

30 Euro Basispauschale: Gebühren im Überblick

Geschuldet war der Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung eher den rechtlichen Anforderungen für Hundesteuersatzungen, wie Hauptamtsleiter Matthias Kroher betonte. Steuermaßstab und Steuersatz sollen bleiben. Das bedeutet für Frauchen oder Herrchen für den ersten Hund 30 Euro jährlich. Für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund wird eine jährliche Pauschale von 40 Euro erhoben. Teuer wird es bei Kampfhunden. Dann kostet die Steuer 610 Euro.

Regelungen zu Kampfhunden und Ausnahmen

Die Eigenschaft als Kampfhund wird bei den Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu vermutet. Für weitere Rassen wird die Eigenschaft vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Steuerermäßigungen sieht der Satzungsentwurf für Hundehalter in Einöden und Weilern, für Jäger und Forstbedienstete vor. Die Satzungsregelungen enthalten zudem eine lange Aufzählung von steuerfreien Tatbeständen.

Kosten und Einnahmen der Gemeinde

Dass überhaupt für die Hundehalter Steuern erhoben werden, liegt in der Natur der Sache. Die Steuer ist eine Aufwandssteuer auch für die Marktgemeinde. Bürgermeister Ewald Plößner bezifferte die laufenden Kosten der Gemeinde auf jährlich 3.000 Euro. Zudem sei an das Tierheim jährlich ein Euro je Einwohner oder rund 3.200 Euro zu entrichten. Den Ausgaben stehe derzeit eine Einnahme von 6.100 Euro gegenüber. Der Gemeindechef verwies auf 214 gemeldete Steuerpflichtige.

Neukalkulation in drei Jahren

Es verbleibe eine nicht unerhebliche Grauzone an nicht gemeldeten Vierbeinern, so die Vermutungen aus dem Gremium. Eine Neukalkulation soll in drei Jahren erfolgen. Darin war sich die Ratsversammlung in ihrem einstimmigen Beschluss zur Verabschiedung der Satzungsänderung einig.

Zwei Kommandanten-Stellvertreter wählbar

Eher formellen Charakter hatte anschließend eine Änderung der Feuerwehrsatzung für die fünf Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde. Grundlage ist das Bayerische Feuerwehrgesetz. Die Ergänzung ermöglicht es den Ortsfeuerwehren, zwei stellvertretende Kommandantinnen und Kommandanten zu wählen. Neu ist auch ein hinzugefügter Paragraf 5a: „Einsatzleiter ist der Kommandant der Feuerwehr des Schadensortes“.

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Fortschritte auf der OGS-Baustelle

Im Berichtsteil sprach Bürgermeister Ewald Plößner von weiteren erfreulichen Fortschritten auf der OGS-Baustelle. Die Anmerkung „wir sind weiter im Kostenrahmen“ ergänzte der Sitzungsleiter mit der Frohbotschaft einer staatlichen Förderung für die Möblierung der Räume der künftigen Ganztagsschule. Mit Blick auf den Bauzeitenplan verwies Plößner auf die bevorstehende Ausschreibung weiterer Gewerke, etwa zur teilweisen Neugestaltung des Pausenhofes. Für den Umgriff der Schule im rückwärtigen Bereich werde auch der Gemeindebauhof zum Einsatz kommen. Vorschläge wünschte sich der Gemeindechef für die Gestaltung eines Schulgartens.

Einladung, Einweihung und ILE-Förderung

Für den 22. März 2026 lud der Bürgermeister die Bevölkerung zu einer Besichtigung der Räumlichkeiten ein. Auch der Tag der Einweihung ist schon festgelegt. Das Freudenfest soll am 21. Juli 2026 stattfinden. Gute Nachrichten gab es zur Förderung von Kleinprojekten aus dem Zuschusstopf der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). „Wir haben erstmals die Fördermöglichkeiten ausgeschöpft“, teilte Plößner mit. Genehmigt worden seien die Projekte des Katholischen Burschenvereins zur Renovierung der Fahne, der Blaskapelle für die Anschaffung eines digitalen Mischpults mit Zubehör, die Anschaffung eines Holzofens mit Pavillon und eine Investition des Marktes für ein Fernrohr auf dem Kalvarienberg. Der öffentliche Teil der Sitzung endete mit der Mahnung von Dominik Brütting zur zeitnahen Verabschiedung des Gemeindeetats 2026.