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Kommunen warten in der Oberpfalz auf 46,3 Millionen Euro

Floß. 56 Kommunen in der Oberpfalz haben Wasserleitungen und Kanäle saniert, warten aber noch auf zugesagte Fördermittel des Freistaats. Allein in Floß stehen knapp 1,4 Millionen Euro aus. Die SPD-Landtagsabgeordnete Nicole Bäumler kritisiert die langen Wartezeiten und fordert Änderungen bei der Förderung.

Floß. 56 Kommunen in der Oberpfalz haben Wasserleitungen und Kanäle saniert, warten aber noch auf zugesagte Fördermittel des Freistaats. Allein in Floß stehen knapp 1,4 Millionen Euro aus. Die SPD-Landtagsabgeordnete Nicole Bäumler kritisiert die langen Wartezeiten und fordert Änderungen bei der Förderung.
Die Oberpfälzer SPD-Landtagsabgeordnete Nicole Bäumler kritisiert lange Wartezeiten bei der Auszahlung von Fördermitteln für Wasserleitungen und Kanäle. Foto: Stefan Brix

Kommunen warten in der Oberpfalz auf 46,3 Millionen Euro

Die Wasserleitungen sind verlegt, die Kanäle saniert, die Rechnungen bezahlt. Doch auf das zugesagte Geld vom Freistaat warten zahlreiche Gemeinden noch immer. Nach Angaben der Oberpfälzer SPD-Landtagsabgeordneten Nicole Bäumler sind in der Oberpfalz derzeit Fördermittel in Höhe von insgesamt 46,3 Millionen Euro offen. Betroffen sind 56 Kommunen.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort des bayerischen Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten. In einer Pressemitteilung kritisiert Bäumler die langen Wartezeiten und die aus ihrer Sicht unzureichende finanzielle Ausstattung des Förderprogramms.

„Die Gemeinden haben gebaut, die Gemeinden haben bezahlt, und jetzt warten sie. Im Schnitt mehr als 15 Monate“, erklärt Bäumler. Nach Angaben des Ministeriums vergehen zwischen dem Abschluss einer Maßnahme und der Auszahlung durchschnittlich 459 Tage. In dieser Zeit müssen die Kommunen die Kosten vorfinanzieren, häufig mithilfe von Krediten.

Floß wartet auf knapp 1,4 Millionen Euro

Wie sich die Verzögerungen vor Ort auswirken, zeigt nach Angaben der Abgeordneten das Beispiel Floß im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Das Kommunalunternehmen des Marktes hat drei geförderte Vorhaben an Wasserleitungen und Kanälen abgeschlossen und abgerechnet. Die Förderbescheide stammen bereits aus dem Jahr 2022. Trotzdem stehen noch knapp 1,37 Millionen Euro aus.

Ein Ortsnetz wurde im Dezember 2023 fertiggestellt, die Abrechnung lag Ende 2024 vor. Mit der Auszahlung wird erst Anfang 2027 gerechnet. Für die beiden anderen Vorhaben sind die Fördergelder sogar erst für 2027 oder 2028 eingeplant.

„Unsere Leitungen liegen, die Rechnungen sind bezahlt, die Abrechnungen sind eingereicht. Trotzdem warten wir teils über zwei Jahre auf das zugesagte Geld. Diese Zeit müssen wir mit Krediten überbrücken. Die Kosten dafür tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger über ihre Gebühren“, sagt Robert Lindner, Erster Bürgermeister des Marktes Floß.

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Oberpfalz besonders stark betroffen

Laut Bäumlers Pressemitteilung entfällt ein überproportional hoher Anteil der ausstehenden Fördermittel auf die Oberpfalz. Während rund elf Prozent der bayerischen Gemeinden in diesem Regierungsbezirk liegen, machen die dort offenen Förderbeträge 22 Prozent der bayernweit ausstehenden Summe aus.

In ganz Bayern warten demnach 309 Kommunen und Zweckverbände auf insgesamt 208 Millionen Euro.

Bäumler kritisiert außerdem, dass die Staatsregierung die Voraussetzungen für die Förderung seit 2025 verschärft habe. Gemeinden müssten nun höhere Investitionskosten pro Einwohner nachweisen, um Fördermittel zu erhalten. Besonders betroffen seien strukturschwache Regionen. Dazu zählen fünf der sieben Oberpfälzer Landkreise.

Nach den neuen Regeln wäre laut Bäumler fast jede fünfte der zuletzt geförderten Kommunen leer ausgegangen.

„Wer nicht genug Geld hat, um alle auszuzahlen, macht eben die Tür kleiner. Bezahlen müssen das am Ende die Bürger:innen über ihre Wassergebühren“, kritisiert die SPD-Abgeordnete.

Kritik an Finanzierung durch den Freistaat

Auch bei der Finanzierung des Förderprogramms sieht Bäumler Nachholbedarf. Seit 2024 stelle der Freistaat jährlich 165 Millionen Euro bereit. Dass die Mittel 2026 auf 215 Millionen Euro steigen, sei auf zusätzliche 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zurückzuführen.

„Berlin legt drauf, München stiehlt sich aus der Verantwortung“, sagt Bäumler.

Die Abgeordnete fordert, die verschärften Fördervoraussetzungen für strukturschwache Regionen zurückzunehmen. Änderungen sollten künftig nur mit ausreichenden Übergangsfristen eingeführt werden. Zudem müsse der kommunale Finanzausgleich, aus dem die Fördermittel überwiegend stammen, deutlich aufgestockt werden.

Ein SPD-Antrag für zusätzliche Mittel zur Förderung von Wasserversorgungsanlagen sei im Frühjahr von CSU, Freien Wählern und AfD abgelehnt worden, heißt es in der Pressemitteilung.

„Sauberes Trinkwasser darf nicht davon abhängen, ob eine Gemeinde groß und reich ist. Gerade unsere kleinen Oberpfälzer Gemeinden brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit“, betont Bäumler.

Hintergrund: So funktioniert die Härtefallförderung

Mit dem Förderprogramm RZWas („Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“) unterstützt der Freistaat Bayern Gemeinden bei Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Seit 2016 gibt es eine Härtefallförderung für Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Sie richtet sich insbesondere an Gemeinden, bei denen aufgrund langer Leitungsnetze und geringer Einwohnerzahlen besonders hohe Kosten pro Kopf entstehen.

Ob eine Kommune Fördermittel erhält, hängt von sogenannten Härtefallschwellen ab. Dafür werden die Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen seit 1994 ins Verhältnis zur Einwohnerzahl gesetzt. Seit 2025 gelten höhere Schwellenwerte. In strukturschwachen Regionen lagen die Schwellen früher 25 Prozent unter den regulären Werten, inzwischen sind es nur noch 15 Prozent.

In der Oberpfalz zählen die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth sowie die Städte Amberg und Weiden zu diesen besonders förderbedürftigen Regionen.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahmen, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Das Programm läuft zunächst bis Ende 2028. Eine Fortführung ist angekündigt, die künftigen Bedingungen stehen jedoch noch nicht fest.

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