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Neue Beiträge und Gebühren in Eslarn beschlossen

Eslarn. Der Marktgemeinderat hat neue Beitrags- und Gebührensätze für Wasser und Abwasser beschlossen, um die Kläranlage für mehr als acht Millionen Euro zu ertüchtigen. Zugleich beginnt die Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Eslarn. Der Marktgemeinderat hat neue Beitrags- und Gebührensätze für Wasser und Abwasser beschlossen, um die Kläranlage für mehr als acht Millionen Euro zu ertüchtigen. Zugleich beginnt die Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Bei der Abwasserentsorgung treten in Eslarn neue Beitrags- und Gebührensätze in Kraft. Foto: Josef Pilfusek

Neue Beiträge und Gebühren in Eslarn beschlossen

Neue Beitragssätze und Gebühren für Wasser und Abwasser in Eslarn. Das ist in der Sitzung des Marktgemeinderats am Dienstag, 15. September, nicht alles. Es geht unter anderem um einen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Ertüchtigung der Kläranlage: größte Einzelmaßnahme

Thomas Kleber brachte es bereits zu Beginn auf den Punkt. „Die Ertüchtigung der Kläranlage ist mit Kosten von mehr als acht Millionen Euro die bisher größte Einzelbaumaßnahme des Marktes Eslarn“, leitete der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt „1. Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung“ ein. Dabei wies er auf die durch den Bürgerentscheid mehrheitlich bestätigte, vom Marktgemeinderat getroffene Entscheidung hin, für die Finanzierung zum größten Teil Beiträge zu erheben.

„Verbesserungsbeiträge sind die richtige Entscheidung“, pflichtete Ingrid A. Hannemann bei. Die Juristin hatte die Berechnung vorgenommen und erläuterte sie dem Kommunalgremium bis ins Detail. Als endgültige Beitragssätze nannte sie 0,26 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,16 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Ohne Diskussion stimmte der Marktgemeinderat der Änderungssatzung zu.

Neue Beitragssätze und Gebühren für die Entwässerung

„Wenn der Verbesserungsbeitrag steht, muss auch ein neuer Herstellungsbeitrag kalkuliert werden“, erläuterte Hannemann die Rechtslage, während Kleber unter anderem die Anpassung an den aktuellen Rechtsstand ansprach. Laut Hannemann entspricht das neue Regelwerk der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.

Als neue Beitragssätze für die Entwässerungseinrichtung bestätigte das Kommunalgremium 2,29 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 21,73 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die neue Grundgebühr für den kleinsten Zähler beträgt 120 Euro, die Verbrauchsgebühr 3,98 Euro pro Kubikmeter.

Wasserabgabe: Neue Beiträge und Grundgebühren

Auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung hat der Marktgemeinderat neu erlassen. Nach den Aussagen des Bürgermeisters war neben dem neuen Kalkulationszeitraum auch hier die Anpassung an den aktuellen Rechtsstand erforderlich geworden. Als neue Beitragssätze hatte Hannemann 0,93 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 8,35 Euro je Quadratmeter Geschossfläche errechnet. Dazu kommen 60 Euro Grundgebühr für den kleinsten Zähler und eine Verbrauchsgebühr von 2,22 Euro je Kubikmeter.

Grammer Solar
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„Das sind Nettobeträge“, wies Kleber darauf hin. „Bei der Wasserversorgung kommt noch die Umsatzsteuer von sieben Prozent hinzu.“ Zusammenfassend sprach er von Gebühren im erträglichen Rahmen.

Bauanträge und Erschließung in der Gemarkung Eslarn

Das gemeindliche Einverständnis erteilte der Marktgemeinderat für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum auf einem Grundstück in der Gemarkung Eslarn. „Die Erschließung ist gesichert“, lautete dazu die Feststellung des Rathauschefs. Das galt auch für den Antrag auf Vorbescheid für den Anbau des bestehenden Wohnhauses, ebenfalls in der Gemarkung Eslarn.

PV-Sondergebiet Zankeltrad: Verfahren startet

Bereits in der Sitzung am 3. März 2026 waren die Anträge eines Eslarners vom 31. Oktober 2025 für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets für die Nutzung von Sonnenenergie mit Stromspeichern, verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung auf einem Grundstück im Gebiet „Zankeltrad“, behandelt worden. Laut Kleber ist der Antragsteller bereit, die Kosten für das Vorhaben zu tragen.

Und so stimmten die Ratsmitglieder der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird dabei vom Antragsteller aufgestellt. Eingeschlossen sind die Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger. Die Verwaltung kann dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vornehmen.

Renovierung der Waldkapelle in Eigenregie

„Der Bauausschuss hat die Waldkapelle am 15. Juli besichtigt“, wies der Bürgermeister auf den Vorschlag hin, die Renovierung durch den Bauhof in Eigenregie vornehmen zu lassen. So sah es dann auch der Marktgemeinderat.

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