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Planungsverband Oberpfalz-Nord wählt Führung und plant Windenergie in Neustadt

Neustadt/WN. Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord bestätigte Andreas Meier im Amt und besetzte den Ausschuss mit 15 Mitgliedern. Im Fokus: Windkraft mit Flächen bis 30. September 2026 und Kritik am 2,1-Prozentziel.

Neustadt/WN. Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord bestätigte Andreas Meier im Amt und besetzte den Ausschuss mit 15 Mitgliedern. Im Fokus: Windkraft mit Flächen bis 30. September 2026 und Kritik am 2,1-Prozentziel.
Symbolbild Briefwahl

Planungsverband Oberpfalz-Nord wählt Führung und plant Windenergie in Neustadt

Der Verbandsvorsitzende Landrat Andreas Meier eröffnete die Verbandsversammlung und begrüßte alle Verbandsräte, insbesondere die neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Ferner begrüßte er alle anwesenden Landratskollegen und Oberbürgermeister, außerdem Frau Monika Segerer von der Höheren Landesplanungsbehörde sowie Herrn Michael Kreißl und Herrn Alexander Graßl vom Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung bei der Regierung der Oberpfalz. Ebenso begrüßte er Herrn LRD Dr. Alfred Scheidler vom Landratsamt Neustadt/WN sowie als Gäste Frau Schatz und Frau Loewert vom Energie-Technologischen Zentrum Nordoberpfalz. Zudem begrüßte er die Geschäftsstelle und die Vertreter der Medien. Es nahmen neun Besucher an der öffentlichen Versammlung teil.

Die ordnungsgemäße Ladung zu dieser öffentlichen Sitzung (vgl. § 7 Abs. 7 VS – Vereinssatzung) erfolgte mit Schreiben vom 12. Juni 2026 (vgl. § 7 Abs. 2 VS). Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 7 der Regierung der Oberpfalz vom 17. Juni 2026 (vgl. § 7 Abs. 6, § 20 VS). Außerdem waren mit 91 Mitgliedern und einem Anteil von 879 Stimmen mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder (= 1.071 Stimmen) durch stimmberechtigte Verbandsräte vertreten (vgl. § 8 Abs. 1 VS). Es bestand Einverständnis mit der Tagesordnung. Nachrichtlich wies der Vorsitzende darauf hin, dass eine Erweiterung der Tagesordnung nicht möglich wäre, da heute nicht alle Verbandsräte oder ihre Stellvertreter anwesend sind (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 VS).

Rückblick auf die Wahlperiode 2020–2026

Danach gab der Vorsitzende folgenden kurzen Rückblick auf die abgelaufene Wahlperiode 2020–2026: „In der vergangenen Wahlperiode fanden insgesamt zwei Verbandsversammlungen und sieben Sitzungen des Planungsausschusses statt, in denen wir uns mit vielen unterschiedlichen Themenbereichen auseinandergesetzt haben. Durchgeführt und abgeschlossen wurde im Rahmen der 28. Änderung des Regionalplans die Teilfortschreibung des Kapitels ‚Soziale und kulturelle Infrastruktur‘. Ferner die 29. Änderung des Regionalplans mit der Teilfortschreibung der Kapitel ‚Überfachliche Ziele, Raumstruktur und Zentrale Orte‘. Ebenfalls die 30. Änderung des Regionalplans in der Teilfortschreibung des Kapitels „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“.

„Ein nachhaltiges Projekt mit bayernweiter Ausstrahlung ist uns mit der Erstellung einer regionalen Wohnbedarfsanalyse gelungen. Im Zuge der aktuellen Diskussionen zu Wohnungsmangel und Flächenverbrauch kommt es auf kommunaler Ebene umso mehr darauf an, ein möglichst passgenaues Wohnungsangebot zur Verfügung zu stellen. Durch diese regionsweite Studie konnten die jeweiligen unterschiedlichen Bedarfe und Wohnungswünsche ermittelt und unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hatte der Regionale Planungsverband in seiner Funktion als Dienstleister für seine Kommunen übernommen. Bayernweit besteht keine vergleichbare Studie in Umfang und Aussage.“

Windkraft, Vorranggebiete und Flächenziele

„Schwerpunkt unserer Arbeit und gemeinsamer Anstrengung war jedoch ohne Zweifel die konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Nutzung der Windkraft und der Ausweisung von Vorranggebieten. Eingebrockt hat uns das Ganze bekanntlich das sogenannte ‚Wind-an-Land-Gesetz‘ der alten Bundesregierung. Es war sicherlich für alle Beteiligten keine leichte Aufgabe, die bis Ende 2027 gesetzlich normierte Verpflichtung von zumindest 1,1 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen als Vorrangfläche auszuweisen, zu erreichen. Da wir dabei keine gezielte Abschichtung verfolgt und uns vielmehr danach orientiert haben, welche Flächen geeignet und kommunal verträglich sind, konnte erfreulicherweise ein Flächenpuffer erzielt werden, welcher uns Kompromisse möglich gemacht hat. Dies wird uns bei einem Anschlussverfahren zugutekommen, sofern für den Freistaat Bayern das Fernziel von 1,8 % bis Ende 2032 weiterverfolgt wird.“

„Dank des harmonischen Austausches und des gezeigten Engagements von allen Beteiligten konnte am 1. April dieses Jahres die 31. Änderung des Regionalplans in Kraft treten. Es war uns im Verfahren stets wichtig, bei allen Verfahrensschritten unsere Kommunen ‚auf Augenhöhe‘ mitzunehmen. Aktueller Stand sind 7.625 ha, genauer gesagt 1,4 % der Regionsfläche an ausgewiesenen Vorranggebieten. Dazu kommen noch 304 ha oder 0,1 % an bauleitplanerisch gesicherten Flächen. Bei einer Gesamtfläche der Region von 528 460 ha ergibt sich ein Gesamtwert von 1,5 %. Sie werden sich jetzt fragen: Wie geht es mit der Windkraft weiter? Dazu mehr an anderer Stelle.“

Sparkasse Nördliche Oberpfalz –
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Resolutionen, Stellungnahmen und Verwaltungsarbeit

„Weitere Resolutionen und zahlreiche Stellungnahmen erfolgten im Rahmen von Beteiligungsverfahren wie zum Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm, der kassenärztlichen Bedarfsplanung oder den Stromtrassenprojekten ‚Süd-Ost-Link‘ und ‚Ostbayernring‘. Die administrative Arbeit des Verbandes in der vergangenen Wahlperiode stellt sich in der Statistik mit über 700 Stellungnahmen zu Bauleitplanungen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen), Vorhaben zur Rohstoffgewinnung und Energieerzeugung, Leitungsbauvorhaben, Flurbereinigungs- und Raumordnungsverfahren sowie Fachplanungsverfahren (etwa Schutzgebietsausweisungen, Verkehrsplanung) dar. Obwohl das zur Routine gehört, gibt die hohe Zahl der Bauleitplanungen ein aussagekräftiges Bild über die rege Dynamik in unserer Region. Die Äußerungen und Stellungnahmen, die der Regionale Planungsverband dazu abgibt, sollen für die Kommunen keine unnötigen bürokratischen Hindernisse bei ihrer Entwicklung sein. Vielmehr sollen ihnen in Einklang mit den Zielen des Regionalplans wichtige Hinweise und Wegzeigungen gegeben werden.“

„Zusammenfassend können wir mit unserem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord auf eine erfolgreiche und vor allem arbeitsreiche Wahlperiode zurückblicken. Der Regionale Planungsverband hat sich in den vergangenen sechs Jahren als ‚Sprachrohr für die ganze Region‘ sowie als vorausschauendes und koordinierendes Forum für Kommunen und Wirtschaft weiterentwickelt, sich durchweg bewährt und maßgebliche Anstöße zu einer für die Region passenden räumlichen Entwicklung und Ordnung gegeben. Abschließend möchte ich mich sehr herzlich bei der Obersten Landesplanungsbehörde, insbesondere der Abteilung Landesentwicklung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für den stets offenen Dialog sowie bei der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz, namentlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SG 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, für die stets fachlich versierte Begleitung und deren praktische Umsetzung vor Ort bedanken. Besonders bei unseren Regionsbeauftragten Frau Melanie Glötzl und Herrn Michael Kreißl. Beide machen einen exzellenten Job. Nicht zuletzt aber ein großes Dankeschön Ihnen allen für das vertrauensvolle und konstruktive Miteinander. Die Verbandsversammlungen und Planungsausschuss-Sitzungen waren stets von dem Bemühen geprägt, beste Lösungen für die Region im Herzen von Europa zu erreichen. Diesen harmonischen und konstruktiven Geist wünsche ich mir auch für die Wahlperiode 2026–2032.“ Die Versammlung quittierte diesen Rückblick anerkennend mit Applaus.

Wahlausschuss gebildet

Da geheime Wahlen der Vorsitzenden mit Stimmmarken äußerst aufwendige, umfangreiche wie langwierige Vorbereitungen und Verfahrensdurchführungen erfordern, schlug der Vorsitzende der Verbandsversammlung, wie bereits im Einladungsschreiben vom 12. Juni 2026 angekündigt, eine offene Abstimmung vor, wenn keiner der anwesenden Verbandsräte widerspricht (vgl. § 8 Abs. 9 Satz 2 VS). Da für die zu wählenden Positionen jeweils nur ein Wahlvorschlag eingegangen war und dieser ebenfalls bereits vorab mit den Schreiben vom 4. Mai 2026 und 12. Juni 2026 sowie der Rundmail vom 9. Juli 2026 den Verbandsmitgliedern mitgeteilt wurde, waren keine Vorbereitungen für geheime Abstimmungen getroffen worden, mit der Folge, dass bei einem etwaigen Widerspruch eine weitere Verbandsversammlung einberufen werden müsste.

Nachdem im Vorfeld keine gegenteiligen Äußerungen erfolgt waren, wozu im Einladungsschreiben gebeten wurde, stellte der Vorsitzende fest, dass mit den unterbreiteten personellen Vorschlägen und einer offenen Abstimmung allgemein Einverständnis besteht. Die Versammlung bejahte dies einstimmig. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet ein Wahlausschuss, der vom Verbandsvorsitzenden nach Vorschlägen aus der Mitte der Verbandsversammlung bestellt wird (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 2 GeschO). Hier schlug Landrat Meier folgende Personen mit deren Einverständnis vor: Herrn stellvertretenden Landrat, Bürgermeister Matthias Grundler als Vorsitzenden, Frau Bürgermeisterin Carmen Pepiuk und Herrn Bürgermeister Martin Birner als Beisitzer. Die Versammlung zeigte sich mit dieser Bestellung einstimmig einverstanden. Landrat Meier übergab danach die Versammlungsleitung an den Wahlausschussvorsitzenden, Herrn stellvertretenden Landrat Grundler.

Vorstand des Verbands neu gewählt

Zunächst verwies Wahlausschussvorsitzender stellvertretender Landrat Grundler auf § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung (GeschO). Danach können Verbandsräte Wahlvorschläge einreichen, wenn sie einzeln oder zusammen fünf Prozent der Stimmen (= 54 Stimmen) aller Verbandsmitglieder (= 1.071 Stimmen) vertreten. Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers muss vorliegen. Folgende Wahlvorschläge sind fristgerecht eingegangen (vgl. § 7 Abs. 3 GeschO):

a) Für den Verbandsvorsitzenden den bisherigen Amtsinhaber Landrat Andreas Meier, vorgeschlagen vom Landkreis Neustadt/WN (97 Stimmen), mit Eingang 2. Juli 2026. Zustimmungserklärung liegt vor.

b) Für den 1. stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Landrat Thomas Ebeling (neu), vorgeschlagen vom Landkreis Schwandorf (149 Stimmen), mit Eingang 30. Juni 2026. Zustimmungserklärung liegt vor.

c) Für den 2. stellvertretenden Verbandsvorsitzenden den bisherigen Amtsinhaber Landrat Richard Reisinger, vorgeschlagen vom Landkreis Amberg-Sulzbach (105 Stimmen), mit Eingang 8. Juni 2026. Zustimmungserklärung liegt vor.

d) Für den 3. stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Oberbürgermeister Dr. Benjamin Zeitler (neu), vorgeschlagen von der Stadt Weiden (85 Stimmen), mit Eingang 2. Juli 2026. Zustimmungserklärung liegt vor.

Stellvertretender Landrat Grundler stellte fest, dass die vier Wahlvorschläge gültig sind und zur Wahl zugelassen werden (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 2 GeschO). Hinsichtlich der Wahldurchführung wurde offene Abstimmung gewählt (vgl. § 8 Abs. 9 Satz 2 VS, § 7 Abs. 10 GeschO). Nach § 8 Abs. 9 Satz 4 der Verbandssatzung ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung von mindestens einem Viertel der anwesenden Verbandsräte erhält.

a) Abstimmung Verbandsvorsitzender Landrat Andreas Meier → dafür: 91 Verbandsmitglieder mit 879 Stimmen

b) Abstimmung 1. stellvertretender Verbandsvorsitzender Landrat Thomas Ebeling → dafür: 91 Verbandsmitglieder mit 879 Stimmen

c) Abstimmung 2. stellvertretender Verbandsvorsitzender Landrat Richard Reisinger → dafür: 91 Verbandsmitglieder mit 879 Stimmen

d) Abstimmung 3. stellvertretender Verbandsvorsitzender Oberbürgermeister Dr. Benjamin Zeitler → dafür: 91 Verbandsmitglieder mit 879 Stimmen

Aussage zur neuen Wahlperiode 2026–2032

Auf die jeweilige Frage nahmen die Gewählten die Wahl an (oder erklärten im Vorfeld bereits ihre Annahme im Falle der Wahl) und bedankten sich für das Vertrauen. Während der Wahlhandlung ergaben sich keine besonderen Vorkommnisse. Eine Wahlniederschrift wurde erstellt und von den Mitgliedern des Wahlausschusses handschriftlich unterzeichnet. Danach übergab der stellvertretende Landrat Grundler die weitere Versammlungsleitung an den wiedergewählten Vorsitzenden, welcher nachstehende Aussage für die neue Wahlperiode 2026–2032 abgab:

„Auch zukünftig wird die Arbeit des Regionalen Planungsverbandes unter der Prämisse stehen, die widerstreitenden Interessen zur Nutzung des Raumes optimal zu koordinieren und langfristig Vorsorge für wichtige Raumnutzungen zu treffen. Diesen Weg kann man nur im gemeinsamen Dialog gehen. Das Erreichen eines regionalen Konsenses und eine breite Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Entwicklung der Region Oberpfalz-Nord sind dabei Aufgabe und Chance zugleich und bilden die Basis für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen der Region. Schwerpunktmäßig wird sich der Regionale Planungsverband bald konzeptionell mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft auseinandersetzen.“

„Die Landwirtschaft ist ein wesentliches Element für einen vitalen ländlichen Raum als eigenständigen Lebens- und Arbeitsraum. Landwirtschaftlich genutzte Gebiete übernehmen zudem wichtige Funktionen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Es ist daher notwendig, landwirtschaftliche Flächen als solche zu bewahren und ihren Verlust zu minimieren, um somit zugleich regionale Kreisläufe zu stärken und die Unabhängigkeit in der Lebensmittelversorgung zu erhöhen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung im Zuge der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes die Regionalen Planungsverbände mit der verbindlichen Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft beauftragt. Bislang fanden hier bereits auf Ebene der Regionsbeauftragten an den Bezirksregierungen und relevanten Fachstellen Vorgespräche statt, damit der Planungsausschuss in seiner ersten Sitzung im Oktober einen formellen Aufstellungsbeschluss fassen kann. Auch das Thema ‚Windkraft‘ wird uns weiterhin beschäftigen. Hinsichtlich des aktuellen Sachstandes und des weiteren geplanten Vorgehens darf ich jedoch zunächst auf den nachfolgenden TOP 5 verweisen.“

Planungsausschuss: Größe und Besetzung

Landrat Andreas Meier verwies zunächst auf die Ausführungen im Informationsschreiben vom 4. Mai 2026. So wurde bereits vorab mitgeteilt, dass die Anzahl der Mitglieder hier mindestens 10 und höchstens 30 betragen darf (vgl. Art. 10 Abs. 4 BayLplG – Bayerisches Landesplanungsgesetz), mit der Folge, dass die endgültige Größe erst noch von der Verbandsversammlung bestimmt werden muss. Hinsichtlich der geplanten Ausschussgröße von 15 Vertretern der Verbandsmitglieder wurden bereits ebenfalls vorab in den Schreiben vom 4. Mai 2026 und 12. Juni 2026 detaillierte Hintergrundinformationen gegeben. Auf eine nochmalige Erläuterung dieser Inhalte verzichtete die Versammlung.

Der Vorsitzende schlug daher der Verbandsversammlung die homogene Stärke von 15 Personen vor, das heißt: Gemeinden sieben Sitze, Landkreise sechs Sitze und kreisfreie Städte zwei Sitze. Nur diese Größe gewährleistet in jeder Hinsicht den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, ohne dass die drei Gruppen auf freiwilliger Basis Sitze abgeben müssten. Beschluss: Dem Planungsausschuss gehören in der Wahlperiode 2026–2032 fünfzehn Vertreter der Verbandsmitglieder an. Anwesende Mitglieder: 91 (879 Stimmen); stimmberechtigte Mitglieder: 91 (879 Stimmen); dafür: 91 (879 Stimmen), dagegen: 0 (0 Stimmen).

Bestellung und erste Sitzung des Planungsausschusses

Der Planungsausschuss setzt sich bekanntlich aus Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, den kreisfreien Städten und den Landkreisen entsprechend den Stimmanteilen dieser Gruppen in der Verbandsversammlung zusammen (vgl. Art. 10 Abs. 4 Satz 2 BayLplG). Die Mitglieder werden durch die von den genannten drei Gruppen entsandten Verbandsräte bestellt (vgl. Art. 10 Abs. 4 Satz 3 BayLplG). Für jedes Ausschussmitglied ist ein jeweiliges stellvertretendes Mitglied zu benennen (vgl. § 9 Abs. 2 und 3 VS).

Eine Abstimmung untereinander hat bereits vorab stattgefunden. Mit Rundmail vom 9. Juli 2026 wurden daher die abschließend eingegangenen Vorschläge mit Stand 30. Juni 2026 übersandt. Änderungswünsche sind seither nicht mehr eingegangen. Die abschließenden Fragen des Vorsitzenden wurden jeweils einstimmig bejaht: Die Verbandsräte der kreisangehörigen Gemeinden sind mit den namentlich vorgeschlagenen sieben Vertretern und sieben Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertretern einverstanden; damit sind diese zu PA-Mitgliedern oder zu stellvertretenden PA-Mitgliedern bestellt. Die Verbandsräte der Landkreise (das heißt die vier Landräte) sind mit den namentlich vorgeschlagenen sechs Vertretern und sechs Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertretern einverstanden; damit sind diese zu PA-Mitgliedern und zu stellvertretenden PA-Mitgliedern bestellt. Die beiden kreisfreien Städte sind mit den vorgeschlagenen zwei Vertretern und zwei Stellvertretern einverstanden; damit sind diese zu PA‑Mitgliedern, genauer gesagt zu stellvertretenden PA‑Mitgliedern, bestellt. Ergebnis: Damit sind alle 15 Mitglieder des Planungsausschusses und ihre 15 Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter für die Wahlperiode 2026–2032 bestellt.

Die erste Sitzung des Planungsausschusses findet, wie bereits ebenfalls vorab mitgeteilt, am Dienstag, 20. Oktober 2026, in der Zeit von 10–12 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Neustadt/WN statt. Dazu wird noch offiziell eingeladen.

Windenergie: Aktueller Sachstand und geplantes Vorgehen

Der Vorsitzende führte in die Thematik wie folgt ein: „Mit Inkrafttreten der 31. Änderung des Regionalplans am 1. April 2026 ist im Kapitel Windkraft zwar ein wichtiges Etappenziel erreicht worden; es wird uns aber, nach derzeitiger Rechtslage, bis Ende 2032 weiter beschäftigen. Nach wie vor wird für den Freistaat Bayern das Fernziel von 1,8 % verfolgt. Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17. Dezember 2025 wurde deshalb der Arbeitsbereich Regionalplanung an der Regierung der Oberpfalz beauftragt, die Planungsarbeiten für eine (abgetrennte) Teilfortschreibung des Kapitels B X ‚Energieversorgung‘ des Regionalplans Oberpfalz-Nord aufzunehmen, um das künftige regionalplanerische Steuerungskonzept punktuell um geeignete Windvorranggebiete (VRG) zu ergänzen.“

„Hier handelt es sich um eine sogenannte freiwillige Teilfortschreibung für weitere Flächenwünsche beziehungsweise Flächenkorrekturen von Kommunen, welche im vorangegangenen Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Wir werden bis zum Stichtag 30. September 2026 gerne weitere zusätzliche Flächenvorschläge in dieses Konzept mit aufnehmen. Und wie es der Name schon sagt: Es erfolgt hier keine Aufnahme von Flächen gegen den Willen der Gemeinde. Dieses Verfahren soll im Sommer/Herbst 2027 abgeschlossen werden. Erst danach kann eine verbindliche Aussage getroffen werden, welche konkreten Flächenwerte die jeweiligen Landkreise, genauer gesagt die kreisfreien Städte, weiterhin erbringen müssen, sofern – ich betone es noch einmal – die Rechtslage unverändert bleibt. Unter diesem Kontext betrachtet, würden viele freiwillige Flächenvorschläge das Folgeverfahren entlasten.“

Teilflächenziele und Bedenken der Region

„Sorge in diesem Zusammenhang bereitet mir der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung in der Kabinettssitzung vom 10. Februar 2026. Hier fordert Bayern – ich zitiere – ‚ein Festhalten an den bundesweiten Flächenzielen für die Windenergie bis 2032, damit Länder, Kommunen und Unternehmen Planungssicherheit erhalten und laufende Verfahren nicht gefährdet werden‘. Gleichzeitig hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in einer, Ihnen sicherlich bekannten Pressemeldung vom 13. Februar 2026 unverbindliche Orientierungswerte innerhalb Bayerns für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 festgelegt. Die konkrete Ausweisung dieser Flächen muss hier ebenfalls durch die Regionalen Planungsverbände erfolgen. Die darin enthaltenen Teilflächenziele (TFZ) 2032 für die 18 bayerischen Regionen liegen zwischen 1,3 und 2,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche. Diese Werte sind als unverbindliche Orientierungs- und empfohlene Mindestwerte zu verstehen, bis sie endgültig im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben werden. Diese sehen für die Planungsregion Oberpfalz-Nord bekanntlich ein Teilflächenziel von 2,1 % vor.“

„Bereits mit Schreiben vom 18. September 2024 haben wir uns gegen das damals in Diskussion stehende Teilflächenziel von 2,0 % für die Region mit nachvollziehbaren fachlichen Argumenten gewehrt und um Überprüfung gebeten. Gegen den aktuellen Orientierungswert von 2,1 % haben wir ebenfalls, mit Schreiben vom 23. März 2026, reagiert und erhebliche Bedenken geäußert. Diese beruhen insbesondere auf den regelmäßig der Windenergienutzung entgegenstehenden fachlichen Belangen, die nach wie vor nicht als ein in der Planung verwertbares räumliches Kriterium abgebildet werden können. Im Wesentlichen sind dies die Rechtsunsicherheit aufgrund militärischer Belange, Gebiete mit hohen Konfliktrisikoklassen (vgl. Dichtezentren), die Sondersituationen Grenzraum Tschechien/Grünes Band oder Fichtelgebirge in der Nachbarregion Oberfranken-Ost, die Überlastung von Teilräumen sowie Gründe der Rechtssicherheit und Wahrung der Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Neubewertung des Flächenpotenzials und Beschleunigungsgebiete

„Aus diesen fachlichen Erwägungen heraus ist eine Neubewertung des Flächenpotenzials notwendig. In einem bayernweiten Online-Austausch zur Festlegung der regionalen Teilflächenziele 2032 haben wir am 22. April 2026 erneut diese Bedenken vorgetragen. Herr Staatsminister Aiwanger hat uns daraufhin zugesichert, dass mit der Region nochmals eine Kontaktaufnahme erfolgen wird. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Eine Ministerratsvorlage ist uns im Gegenzug ebenfalls nicht bekannt, sodass das Verfahren, meiner Auffassung nach, noch offen ist.“

„Bei den bisherigen Interventionen des Regionalen Planungsverbandes geht es sicherlich nicht um eine Verweigerungshaltung. Die Region ist gewillt, die vom Bundesgesetzgeber geforderten Flächenwerte zu erbringen. Nur aufgrund unserer Vorbelastungen durch vorhandene und in Zukunft geplante Infrastrukturvorhaben (Stichwort: Stromtrassen und -leitungen oder Wasserstoffleitungen etc.) und der belasteten Gebietskulisse können wir erhöhte Teilflächenziele nicht erreichen. Mit anderen Worten: Wir wollen – können aber nicht. Aus den aufgeführten Sachverhalten wird vielmehr deutlich, dass in der zugrundeliegenden Studie des Landesamtes für Umwelt (LfU) das Potenzial der Region Oberpfalz-Nord für Vorranggebiete für Windenergie deutlich überschätzt wurde. Im Ergebnis ruft dies letztlich Rechtsunsicherheit hervor, welche nur durch eine fundierte, präzise Neubewertung beseitigt werden kann. Seien Sie versichert, wir bleiben hier im Interesse unserer Mitglieder am Ball.“

EU-RED-III-Beschleunigungsgebiete und Verfahren

„Weiterhin wird uns das Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Eine umfassende Information über die Vorgaben der EU-Richtlinie RED III (sogenannte Wind-Beschleunigungsgebiete) erfolgte bereits in der Videokonferenz am 14. November 2025. Die Präsentation wurde Ihnen zusätzlich im Nachgang übersandt. Zusammengefasst handelt es sich hier also um keine zusätzliche Flächenneuausweisung, sondern um bestimmte Gebiete in der bislang ausgewiesenen Gebietskulisse, welche als sogenannte Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden müssen. Die formale Verfahrenseinleitung erfolgte hier mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17. Dezember 2025.“

Fragen aus der Runde: Artenschutz und Verfahren

Zusammenfassende fachliche Erläuterungen zu den einzelnen Themenbereichen erfolgten danach von Herrn Michael Kreißl. Beim Punkt „Beschleunigungsgebiete“ der Präsentation stellte Bürgermeister Martin Birner die Zwischenfrage, ob es richtig sei, dass hier keine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich sei. Bürgermeister Albert Nickl hakte direkt im Anschluss nach, wer entscheidet, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wird oder nicht.

Michael Kreißl beantwortete die Fragen wie folgt: Wenn ein Beschleunigungsgebiet ausgewiesen ist, dann wird im Regelfall davon ausgegangen, dass im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens keine artenschutzrechtliche Prüfung mehr notwendig ist. Für Beschleunigungsgebiete werden im Regionalplan allgemeine Regeln für Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt. Die Genehmigungsbehörden schauen sich dann an, ob der Projektträger diese Maßnahmen in seinem Antrag korrekt aufgenommen hat und entsprechend umsetzen wird. Dann ist es Sache der Genehmigungsbehörde, ob sie sagt, das passt so, oder ob noch weitere Maßnahmen festgesetzt werden müssen.

Prüfumfang und Kriterien

Bürgermeister Martin Birner ergänzte sodann, ob es richtig ist, dass die Genehmigungsbehörde den Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung festlegt. Herr Kreißl bejahte dies. Er betonte, dass die Genehmigungsbehörde prüft, ob das passt, was der Vorhabenträger vorlegt, und dann noch verschärfte Auflagen festsetzt. Es könnte sich auch der Fall ergeben, dass, wenn ein Beschleunigungsgebiet ausgewiesen wird, dieses dann erst in einigen Jahren projektiert wird. Und wenn sich dann etwas geändert hat, was von uns noch nicht berücksichtigt worden ist, aber die Naturschutzbehörde zwischenzeitlich andere Erkenntnisse hat, dann kann sie schärfere Auflagen festlegen. So ist es momentan gesetzlich festgelegt. Bürgermeister Birner fragte nach, ob die Kriterien für die Beschleunigungsgebiete zur Verfügung gestellt werden. Herr Kreißl bejahte dies und ergänzte, dass dies im Oktober bei der Sitzung des Planungsausschusses erfolgen wird.

Fragen zu entprivilegieren und kommunalen Konzepten

Beim Punkt „Weiteres Vorgehen Wind“ stellte Bürgermeister Ludwig Gürtler folgende Frage: Das Thema entprivilegieren betrifft nur den Regionalplan, oder? Wenn man damals im Rahmen der Frist vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2024 eine Teilflächennutzungsänderung mit Schwerpunkt Wind gemacht hat, gilt die Privilegierung weiter, oder? Unsere Gemeinde hat das damals gemacht und die Privilegierung war außerhalb dieses Bereiches sozusagen erledigt. Das heißt meines Erachtens, es müsste ab 2032 unser Flächennutzungsplan so lange weiter gelten, solange im Regionalplan keine Änderung eingetragen wird, bezogen auf Tännesberg.

Herr Kreißl antwortete: Sofern die Frist damals eingehalten wurde und sich an den bundesgesetzlichen Vorgaben nichts ändert, ist es schon so, dass die Gemeinden, die rechtskräftige Konzepte haben, unabhängig vom Regionalplan sind. Ab 2028 entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen außerhalb von Windenergiegebieten jedoch nur noch dann, wenn die jeweils geltenden landesweiten oder regionalen Flächenziele erreicht und festgestellt wurden.

Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

Am Ende der Präsentation stellte Bürgermeister Uli Münchmeier folgende Frage: Die Flächen sind ausgewiesen. Vohenstrauß ist im Vorbescheidsverfahren und dann kommt der Denkmalschutz. Wir haben eine Fläche für fünf bis sechs Windräder, müssen aber zwei herausnehmen, weil es der Denkmalschutz ablehnt. Hier verschenkt man das Flächenpotenzial, weil bei uns in 9 km Entfernung der Kreuzberg in Pleystein ist. Hier blockieren wir uns selbst. Das ist schwierig. Auch die Wirtschaftlichkeit abzubilden, wenn man eigene Umspannwerke bauen muss und solche Dinge umsetzen soll vor Ort. So bekommen wir die Energiewende nicht hin. Das ist ein Riesenproblem.

Herr Kreißl antwortete: Gerade bei dieser Fläche ist es sehr kritisch in diesem 10-km-Radius herum. Zu diesem Thema hatten wir auch im Raum Regensburg mit Denkmalschutzbehörden sehr intensive und langwierige Diskussionen. Die Regionalplanung ist an die fachliche Stellungnahme gebunden. Wenn eine negative Stellungnahme kommt, in der steht, dass die Vorgaben des Denkmalschutzrechts nicht eingehalten werden, darf man diese Fläche nicht ausweisen. Man kann nur mit verschiedenen Sichtbarkeitsanalysen auf Genehmigungsebene noch argumentieren – aber sonst ist es eine Sache, die vom Gesetzgeber geändert werden müsste, dass er das Denkmalschutzrecht weniger hoch hängt.

Abwägung und zukünftige Herausforderungen

Bürgermeister Birner entgegnete, dass die Genehmigungsbehörde das doch abwägen kann. Erneuerbare Energien, hat die Bundesregierung gesagt, sind von überregionalem Interesse, also steht das darüber, vor allem wenn Akzeptanz für die Fläche da ist. Bürgermeister Münchmeier erwiderte, dass Akzeptanz da ist. Herr Kreißl daraufhin: Der Denkmalschutz ist nicht völlig aufgeweicht. Bürgermeister Birner stellte fest: Keiner traut sich, da was zu sagen. Jetzt haben wir es schon in den Städten und jetzt in den Regionen auch noch.

Landrat Andreas Meier führte abschließend aus: „Das ist eine Baustelle, die uns länger beschäftigen wird. Wir haben noch andere Aspekte. Wenn die 2,1 % verbindlich gemacht werden, haben wir noch ganz andere Bedarfe. Und dann geht es rasant an die Tatsache, dass wir gezwungen sind, Flächen mit aufzunehmen, die nicht gewünscht sind. Bisher haben wir es geschafft, den Beitrag auf erster Ebene zu erreichen, weil es auf breite Akzeptanz gestoßen ist. Die Verteilung haben wir relativ ausgewogen hinbekommen. Wer sich gerade die Verteilung angeschaut hat, wie die höheren Ziele gestaffelt sind, und sich die Karte Bayerns dahinter denkt, der hat schon eine gewisse Unwucht Richtung Norden. Man könnte auf den Verdacht kommen, dass gesagt wird, dass im Norden die menschlichen Widerstände geringer sind als im Süden. Man müsste sich vielleicht mal anschauen, welche Ausschlusskriterien im Süden dazu führen, dass weniger dazu beizutragen ist. Aber auch wir haben Kriterien. Und ich glaube nicht, wenn man die momentane sicherheitspolitische Diskussion betrachtet und vor allem welches Gewicht und welche zukünftigen Funktionen und Aufgaben unserem Raum in Bezug auf eine Drehscheibe zukommen, dass die militärischen Belange weniger werden. Und auch nicht, dass die militärischen Ansprüche inklusive Flugbewegungen zurücktreten werden. Ich bin gespannt, wie wir diesen Beitrag erbringen sollen.“

„Wenn einerseits die Tschechen sagen, lieber 3 km Grenzabstand als 1 km, und dieser 1 km fast zu zwischenstaatlichen Verwerfungen führt, und andererseits die zitierten militärischen Belange sind. Die Konsequenz daraus ist dann die Unterschreitung der Abstände zu Siedlungs- und Wohnflächen. Da bin ich gespannt. Sollte das so geschehen, kann ich jetzt schon enormen Widerstand ankündigen. Wir haben es schon mehrfach geäußert und es wurde uns vor längerer Zeit zugesichert, dass auf uns zugegangen wird. Aber das ist bislang noch nicht geschehen. Ich habe die Befürchtung, dass im Ministerialblatt zu lesen ist, dass das verbindlich ist, und dann müssen wir damit zurechtkommen. Aber dem werden wir gegenübertreten. Und vor allem schauen wir wieder nur einmal auf den Zubau und die Erzeugung. Wenn man sich mit den einschlägigen Menschen unterhält und die dann sagen: Wir haben das Netz gar nicht, haben die Speichermöglichkeit gar nicht, dann ist das wieder einmal nicht mit einem Gesamtkonzept hinterlegt. Hier wäre es mal an der Zeit, Flächen für Umspannwerke zu schaffen. auszuweisen. Um sich das zu sichern, darauf wird nicht geschaut. Es ist nicht zielführend, wenn wir den Strom jetzt zur Mittagszeit herschenken. Es gäbe wahrlich andere Themen, mit denen wir uns beschäftigen sollten, als mit dem ständigen Zubau und der Inanspruchnahme von Flächen. Letztlich benötigen wir ein Flächenkonzept.“ Die Versammlung quittierte diese Erklärung mit einem lang anhaltenden Beifall.

Weitere Frage zu Beschleunigungsgebieten

Bürgermeister Dominik Sachsenhauser hatte letztlich noch eine Frage zu den Beschleunigungsgebieten: Wenn man für Vorranggebiete die artenschutzrechtlichen Gutachten schon alle hat, dann benötigt man nichts weiter veranlassen, oder? Michael Kreißl hinterfragte, ob er ein Vorranggebiet, das bereits rechtskräftig ist, meint. Bürgermeister Sachsenhauser antwortete mit „Ja“. Michael Kreißl folgerte daraus: Dann wird es wahrscheinlich direkt als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen, wenn es unkritisch ist. Bürgermeister Sachsenhauser erwiderte darauf mit „Okay“. Michael Kreißl ergänzte noch, dass Genehmigungsverfahren davon unabhängig sind und auch ohne die Ausweisung als Beschleunigungsgebiet durchgeführt werden können. Landrat Andreas Meier beendete daraufhin die Diskussion mit dem Hinweis, sich mit Fragen im Nachgang an die Regionalplanung bei der Regierung der Oberpfalz unter den bekannten Kontaktdaten zu wenden.

Verschiedenes und Schluss der Sitzung

Hier gab Landrat Meier zunächst folgende Informationen: „Nachdem wir allen Verbandsräten und Planungsausschussmitgliedern zu runden Anlässen gratulieren wollen, wird die Geschäftsstelle zeitnah die jeweiligen Geburtsdaten, sofern sie uns noch nicht bekannt sind, bei den einzelnen Verwaltungen abfragen. Wenn jemand mit der Weitergabe seiner Geburtsdaten nicht einverstanden sein sollte, bitten wir um ein kurzes Mail an unser bekanntes Funktionspostfach. Die sitzungsfreie Zeit haben wir außerdem genutzt, um unsere Homepage zu überarbeiten. Die Verfahren der letzten Regionalplanänderungen haben gezeigt, dass Auftritt und technische Möglichkeiten optimiert werden können. Schauen Sie ganz einfach mal rein. Ich finde, es ist recht schön und informativ geworden.“

Ansonsten gab es keine Wortmeldungen. Landrat Meier bedankte sich nochmals bei allen Verbandsmitgliedern für ihr zahlreiches Kommen, das gezeigte Interesse und das konstruktive Miteinander. Danach schloss der Vorsitzende die Sitzung und wünschte eine gute Heimfahrt.

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