Sperrgebiet wegen Bienenseuche bleibt bestehen
Sperrgebiet wegen Bienenseuche bleibt bestehen
Trotz intensivem Untersuchungs- und Sanierungsaufwand bleibt das Sperrgebiet wegen der “Amerikanischen Faulbrut” im Stadtgebiet Weiden mit einem entsprechenden Verbringungsverbot weiterhin bestehen, wie Stadtsprecher Norbert Schmieglitz mitteilt. “Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass noch immer nicht gemeldete Bienenhaltungen im Stadtgebiet gefunden werden oder unerlaubt verbrachte Bienenvölker nicht in die Seuchenbekämpfung mit einbezogen werden konnten”, heißt es in der Erklärung. Dies wirkt den Bekämpfungsmaßnahmen des Veterinäramtes, der beteiligten Bienensachverständigen sowie der fachkundigen Imker entgegen und erschwert die Arbeit, wie der Sprecher mitteilt.
Es drohen Strafen
Aus diesem Grund fordert das Veterinäramt alle bisher nicht gemeldeten Imker auf, sich unverzüglich zu melden. Außerdem sind aufgestellte Bienenvölker mit einem Verweis auf den Halter zu versehen: “Aufgegebene Bienenstände sind zu räumen oder sämtliche Bienenbehausungen und Zubehör bienendicht zu verschließen, da auch hier über Jahre die Erreger infektiös bleiben können. Zudem weisen wir darauf hin, dass bei jedem Verbringen von Bienenvölkern zwischen unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen von Behörden (Stadt, Landkreise) zwingend ein Bienenzeugnis einzuholen und unaufgefordert vorzulegen ist. Ab dem 15. Juni 2021 werden Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben auch konsequent geahndet.”
Bienen nicht mit Honig füttern – leere Honiggläser reinigen
Auch wird die Bevölkerung gebeten, Bienen nicht mit Honig zu füttern und leere Honiggläser vor der Entsorgung auszuspülen, da auch dadurch die Verbreitung der Faulbrut begünstigt werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Imkerei und Bienenhaltung immer größerer Beliebtheit erfreut, jedoch auch eine große Fachkenntnis erfordert, empfiehlt das Veterinäramt angehenden Imkern fachkundige Kenntnisse und Einführungen besonders auch hinsichtlich Bienenerkrankungen im Vorfeld zu erwerben. Das Veterinäramt steht bei tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Fragen zur Verfügung.


