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Windkraft nur ein Vorranggebiet in Schlammersdorf

Schlammersdorf. In der Gemeinderatssitzung teilt Bürgermeister Johannes Schmid mit, dass der Planungsverband Oberpfalz-Nord im Teil Windenergie nur den Standort NEW 20 als Vorranggebiet festlegt.

Schlammersdorf. In der Gemeinderatssitzung teilt Bürgermeister Johannes Schmid mit, dass der Planungsverband Oberpfalz-Nord im Teil Windenergie nur den Standort NEW 20 als Vorranggebiet festlegt.
Foto: Robert Dotzauer

Windkraft nur ein Vorranggebiet in Schlammersdorf

In Schlammersdorf gibt es für neue Windräder nur ein ausgewiesenes Vorranggebiet: den Standort „NEW 20“. Darüber informierte Bürgermeister Johannes Schmid den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Die Entscheidung beruht auf dem Teilbereich Windenergie der Regionalplan-Änderung für die Oberpfalz-Nord, die am 1. April 2026 in Kraft getreten ist.

Regionalplan schafft Klarheit für Schlammersdorf

Mit der Festlegung auf „NEW 20“ setzt der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord für das Gemeindegebiet Schlammersdorf einen eindeutigen Rahmen. Das Vorranggebiet räumt der Windenergie dort Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungen ein und schafft damit Planungssicherheit. Die Kennziffer „NEW“ verweist auf den Landkreis Neustadt/WN, in dem Schlammersdorf liegt.

Was die Ausweisung für Projekte bedeutet

Projektierer können nun prüfen, ob Vorhaben im Gebiet „NEW 20“ wirtschaftlich und genehmigungsfähig sind. Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz läuft bei der zuständigen Behörde, die im Verfahren Umwelt-, Arten- und Lärmschutz sowie Abstände zu Wohnbebauung bewertet. Zudem klären Fachstellen Fragen zu Bodenschutz, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, Flugsicherung und Radar. Der zuständige Netzbetreiber bewertet parallel die Netzanbindung und mögliche Verstärkungen im Stromnetz. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange bringen sich im Beteiligungsverfahren ein.

Hintergrund zum Planungsverband Oberpfalz-Nord

Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord steuert mit der Teilfortschreibung Windenergie die Flächenkulisse für Windkraft in der Region. Grundlage bilden landes- und bundesrechtliche Ziele zur Sicherung ausreichender Flächen, die Berücksichtigung von Siedlungsabständen sowie Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes. Kommunen erhalten mit den Vorranggebieten ein Instrument, um Vorhaben zu bündeln und Konflikte zu reduzieren, während Einzelprüfungen im Genehmigungsverfahren weiterhin erforderlich bleiben.

Auswirkungen für die Gemeinde

Für Schlammersdorf bedeutet die Entscheidung, dass künftige Windkraftplanungen auf „NEW 20“ zulaufen. Die Gemeinde begleitet Projekte in den Beteiligungsverfahren und achtet auf Ausgleichsmaßnahmen vor Ort. Einnahmen können – je nach Projektmodell – über die freiwillige Kommunalabgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, Pachtverträge auf gemeindlichen Flächen oder Beteiligungsangebote an Bürgerenergie-Gesellschaften entstehen. Gleichzeitig fließen Hinweise aus Landschafts- und Naturschutz in die Ausgestaltung möglicher Anlagen und Wegeerschließungen ein.

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