Altbestand neu gedacht – eine tolle Chance für Hausbesitzer
Altbestand neu gedacht – eine tolle Chance für Hausbesitzer
Der Landkreis Tirschenreuth führt im Frühjahr 2026 und nochmals 2027 einen Wettbewerb durch, bei dem sich interessierte Eigentümer leerstehender Immobilien melden können. Lisa Burger und Luisa Spitzl vom Regionalmanagement Landkreis Tirschenreuth möchten damit private Eigentümer im Landkreis ansprechen.
Hierbei werden nicht nur Baudenkmäler oder historische Gebäude gesucht, sondern es können auch jüngere Gebäude aus den letzten Jahrzehnten eingereicht werden, die die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb erfüllen.
Was sind die Voraussetzungen?
Der Leerstand muss seit mindestens zwei Jahren bestehen (Stichtag 1. März 2026). Bei den Eigentümern muss eine Veräußerungs- oder Sanierungsabsicht vorliegen und es sollte sich um Gebäude mit Schwerpunkt Wohnnutzung handeln. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt gleichzeitig das Einverständnis mit der Veröffentlichung voraus.
Was ist zu gewinnen?
Für die von der Fachjury ausgewählten Projekte wird von Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner aus Marktredwitz eine auf das individuelle Projekt bezogene Nachnutzungskonzeption erarbeitet. Diese kann unter Umständen Voraussetzung für Folgeförderungen darstellen.
Am Ende werden die Ergebnisse aus den beiden Wettbewerbsrunden 2026 und 2027 in einer Broschüre zusammengestellt.
Was muss eingereicht werden?
- Anschrift der Immobilie (im Landkreis Tirschenreuth)
- Kontaktdaten der Eigentümer
- Formlose Erklärung der Eigentümer, dass eine Veräußerungs- oder Sanierungsabsicht und Kooperationsbereitschaft im Falle einer Auswahl für ein Nachnutzungskonzept besteht
- Mindestens zwei oder mehr Fotos der Immobilie (möglichst aktuell)
- Soweit vorhanden, Planauszüge oder weitere Unterlagen
Bewerbungsfrist und Einreichung
Die Bewerbungsunterlagen können bis 15. Mai 2026 digital oder in Papierform bei folgender Kontaktadresse eingereicht werden:
Landratsamt Tirschenreuth
Regionalmanagement
Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth
Sind die ausgewählten Eigentümer an einzelnen Exposés ihrer Immobilie interessiert, ist vorgesehen, diese an den entstandenen Kosten im Nachgang zu beteiligen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt dann zehn Prozent des Auftragswerts, maximal 1.000 Euro. Der Auftragswert je Objekt ist somit auf maximal 10.000 Euro begrenzt.




