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Kooperationsvereinbarung für Jugendberufsagentur unterzeichnet

Tirschenreuth. Zwischen der Agentur für Arbeit Weiden, dem Jobcenter Tirschenreuth und dem Landkreis Tirschenreuth wurde vor kurzem eine Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer Jugendberufsagentur unterzeichnet. Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im […]

Tirschenreuth. Zwischen der Agentur für Arbeit Weiden, dem Jobcenter Tirschenreuth und dem Landkreis Tirschenreuth wurde vor kurzem eine Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer Jugendberufsagentur unterzeichnet. Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im […]
Im Jobcenter Tirschenreuth wurde die Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer Jugendberufsagentur unterzeichnet. von links sitzend: Jugendamtsleiter Emil Slany , Chef der Agentur für Arbeit Thomas Würdinger, Landrat Wolfgang Lippert, Geschäftsführer Jobcenter Leonhard Merkl und Leiter des ASD Peter Gold (Stehend von links:) Bürgermeister Franz Stahl, Abteilungsleiterin vom LRA Regina Kestel und Dietmar Schmutzer von der Arbeitsagentur

Kooperationsvereinbarung für Jugendberufsagentur unterzeichnet

Tirschenreuth. Zwischen der Agentur für Arbeit Weiden, dem Jobcenter Tirschenreuth und dem Landkreis Tirschenreuth wurde vor kurzem eine Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer Jugendberufsagentur unterzeichnet. Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Tirschenreuth soll so ermöglicht werden, sich beruflich, sozial und gesellschaftlich zu integrieren.

Koop Tirschenreuth Arbeitsagentur
Im Jobcenter Tirschenreuth wurde die Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer Jugendberufsagentur unterzeichnet.von links sitzend: Jugendamtsleiter Emil Slany , Chef der Agentur für Arbeit Thomas Würdinger, Landrat Wolfgang Lippert, Geschäftsführer Jobcenter Leonhard Merkl und Leiter des ASD Peter Gold (Stehend von links:) Bürgermeister Franz Stahl, Abteilungsleiterin vom LRA Regina Kestel und Dietmar Schmutzer von der Arbeitsagentur

Ziel ist es, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung Jugendlicher aufzubauen und geplante Vorhaben miteinander abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Betreuungslücken zu schließen.

Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration sowie der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von Jugendlichen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agenturen für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung.

Die Kooperation teilt sich auf in vier Handlungsfelder:

  • Transparenz: Trägerübergreifende Information über Bedarfslagen, Maßnahmen und Angebote
  • Informationsaustausch: Vereinbarung einer trägerübergreifenden und datenschutzkonformen Datenerhebung und -übermittlung
  • Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen: Gemeinsame Koordination der Angebote, der Integrations-und Hilfeprozesse
  • One-stop-government: Zusammenschluss unterschiedlicher Informations-und Dienstleistungsangebote unter einem Dach oder auf einer gemeinsamen Plattform.
  • übergeordnetes Ziel: Verbesserung der Integrationsarbeit von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf

Die Konzeption einer „Jugendberufsagentur“ ist schlüssig und für die Zielgruppe der jungen Menschen geeignet. Die Errichtung einer „Jugendberufsagentur“ hat sich bereits an vielen Standorten bewährt. Eine Kooperationsvereinbarung trägt dazu bei, die Form der Zusammenarbeit und die dort beschriebenen Ziele zu konkretisieren, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung Jugendlicher aufzubauen und geplante Vorhaben miteinander abzustimmen.

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