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Landgericht Weiden verhängt 13 Jahre Haft: Crystal-Dealer handelt im Knast weiter

Weiden. Das Landgericht Weiden hat den 32-jährigen Drogenhändler Marco H. zu 13 Jahren Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit kommt er erst wieder aus dem Gefängnis, wenn er 50 oder gar 60 Jahre alt ist. Die Besonderheit der Taten: Der Franke handelte aus dem Maßregelvollzug und der JVA heraus mit Crystal im Kilobereich.

Weiden. Das Landgericht Weiden hat den 32-jährigen Drogenhändler Marco H. zu 13 Jahren Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit kommt er erst wieder aus dem Gefängnis, wenn er 50 oder gar 60 Jahre alt ist. Die Besonderheit der Taten: Der Franke handelte aus dem Maßregelvollzug und der JVA heraus mit Crystal im Kilobereich.
Nach dem Urteil des Landgerichts Weiden wegen Crystal-Handels im Kilobereich: USK-Beamte begleiten den Angeklagten Marco H. aus dem Gerichtssaal. Foto: Christine Ascherl

Landgericht Weiden verhängt 13 Jahre Haft: Crystal-Dealer handelt im Knast weiter

Marco H. hat bereits sein halbes Leben hinter Gittern verbracht. Seit 2013 sitzt der 32-Jährige mehr oder weniger durchgängig im Gefängnis oder Maßregelvollzug. Das wird so bleiben: Erst nach seinem 60. Geburtstag könnte er aller Voraussicht nach wieder in Freiheit sein. Neben den jetzt verhängten 13 Jahren sind noch sechs Jahre aus einer früheren Verurteilung offen. Obendrauf ordnete die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Fillinger die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Richter Fillinger bei der Urteilsverkündung: „An so was kann sich hier keiner erinnern, was Sie in Ihrem Leben zusammenbekommen haben.“ Der 32-Jährige hat 17 Vorstrafen – und keine davon habe etwas an seinem Verhalten geändert. Das begann mit massiven Jugendstrafen mit bis zu fünf Jahren Haft. Die letzte Verurteilung lautete 2021 auf 6,5 Jahre wegen Drogenhandels mit Waffen. „Und dann handeln Sie aus der Unterbringung, aus dem Gefängnis heraus, weiter mit Betäubungsmitteln.“

Gründe für Sicherungsverwahrung: Waffenbezug, Bedrohung

Dass sich Marco H. als Opfer der Hells Angels darstellte, nahm ihm die 1. Strafkammer nicht ab. Mehrmals hatte der Angeklagte im Prozess vorgebracht, von „Hells Angels“ unter Druck gesetzt worden zu sein, weil er eine Tätowierung (ein One-Percenter-Tattoo am Hals) angeblich zu Unrecht trage. „Die Hells Angels sind von Ihnen immer instrumentalisiert worden“, so Fillinger.

Die Sicherungsverwahrung begründete der Richter damit, dass zwar jetzt „nur“ BtM-Delikte verhandelt wurden, in der Vergangenheit aber auch Gewalttaten. Dreimal gab es Vorverurteilungen mit Bezug zu Waffen. Aus Chats weiß man: Zuletzt im Knast wollte der Angeklagte „eine 9 mm“; zur Eintreibung von Schulden kündigte er die „Hells Angels“ an. Im Besucherraum der JVA Straubing bedrohte er im Beisein seiner Lebensgefährtin und deren minderjährigen Kindes einen Polizeibeamten. „Er ist einer der Onepercenter, die sich nicht an die Regeln des Staats halten wollen“, nannte es Staatsanwalt Christoph-Alexander May.

Auch hohe Strafen für Mittäter

Auch zwei der Mittäter, ein Bauzeichner (31) aus dem Landkreis Neustadt/WN und eine Bürokauffrau (35) aus Franken, wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt: zu 8,5 bzw. 7 Jahren Haft wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Zugleich wurde für beide die Unterbringung angeordnet. Sprich: Nach mehreren Jahren im Vorwegvollzug im Gefängnis werden sie bis zur Entlassung in einer Entziehungsanstalt therapiert.

Der Bauzeichner bekam damit eine zweite Chance, auch wenn er bei seiner letzten Unterbringung die jetzt verurteilten Taten beging. Hintergrund der Entscheidung: Der Bauzeichner war schon als Jugendlicher in die Heroinabhängigkeit geschlittert. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Wenske hatte im Prozess erklärt, dass eine Suchttherapie bei Heroin selten im ersten Anlauf gelinge. Beim ersten Anlauf war es vielversprechend gelaufen: Der Bauzeichner war schon in einer hohen Lockerungsstufe und stand kurz vor dem Architekturstudium in Österreich – als es zum Rückfall kam.

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Der Bürokauffrau rechnete das Gericht ihr Geständnis und ihre Aufklärungshilfe an. Die Kronzeugenregelung habe sie vor einer zweistelligen Haftstrafe bewahrt. Ein vierter Angeklagter kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Er hatte – verliebt in die 35-Jährige – Drogen aufbewahrt.

Staatsanwalt fordert 14 Jahre

Das Landgericht blieb damit innerhalb der im Rahmen einer Verständigung vereinbarten Strafrahmen. Staatsanwalt Christoph-Alexander May hatte auf die jeweilige Obergrenze plädiert, also im Fall von Marco H. auf 14 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Im Fall der weiblichen Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf siebeneinhalb Jahre und bei dem Bauzeichner auf achteinhalb Jahre.

Im aktuellen Prozess ging es vor allem um zwölf Kilogramm Crystal, die unter der Regie von Marco H. unters Volk gebracht wurden. Der mitangeklagte Bauzeichner vermittelte einen Teil an den Nürnberger Bahnhof. Zitat aus einer Chatnachricht: „Die fressen es uns aus der Hand.“ Marco H. war „Spiritus Rector“ der Drogengeschäfte. Er habe die Fäden in der Hand gehalten, Käufer und Verkäufer zusammengeführt. Die Mitangeklagten übernahmen den Vertrieb.

Jahresumsatz von 80 bis 90 Kilo Crystal

Die Angeklagten waren weitgehend geständig. Marco H. wollte nur die Menge von zwölf auf fünf Kilogramm Metamphetamin korrigiert haben. „Es waren immer Kilos, egal, was er anfasste“, sagte Staatsanwalt May im Plädoyer. Er hielt an den zwölf Kilo fest – das Gericht sah das im Urteil letztlich anders und ging von fünf Kilogramm aus. Beide Mengen sind möglich. In Chats und abgehörten Telefonaten beziffert Marco H. seinen Jahresumsatz auf 80 bis 90 Kilogramm Crystal.

Den Ermittlungserfolg kann sich die Kriminalpolizei Weiden anrechnen. Sie hatte nach einer Durchsuchung und einem Drogenfund mehrere Telefonüberwachungen geschaltet. Die Ermittler stellten verblüfft fest: Der Großdealer sitzt im Bezirkskrankenhaus Regensburg und telefoniert teilweise vom Stationstelefon des Maßregelvollzugs aus. Selbst nach dem Abbruch der Therapie und der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Straubing liefen die Geschäfte weiter. Marco H. hatte ruckzuck ein illegales Handy und startete einen Spice-Handel (Spice ist mit synthetischen Cannabinoiden getränktes Papier).

Verteidigerin: „In Strukturen gefangen“

Seine Verteidigerin Prabhlin K. Sidhu wollte seine Taten „erst gar nicht schönreden“. Aber sie wollte berücksichtigt wissen, welchen persönlichen Hintergrund der Angeklagte habe. Er wurde ins Rockermilieu hineingeboren. „Es hat einen Hintergrund, warum er so ist, wie er ist.“ Er sei in Strukturen gefangen, die immer wieder zu Straftaten führten. Sidhu plädierte auf zehn Jahre Haft.

Wenn er die Strafen abgesessen habe, sei ihr Mandant um die 50 Jahre alt. Ob dann noch Gefährlichkeit von ihm ausgehe? Die Verteidigerin zitierte den psychiatrischen Sachverständigen: Ab 60 werde man statistisch ruhiger. Sie plädierte für Paragraf 66a des Strafgesetzbuches, die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt – am Ende vergeblich.

Es sind noch Rechtsmittel möglich.

Die 1. Strafkammer am Landgericht Weiden unter Vorsitz von Markus Fillinger verhängte 13 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Foto: Christine Ascherl
Urteilsverkündung am Freitag, 16. Oktober 2026: Die Strafkammer am Landgericht Weiden verhängt 13 Jahre Haft gegen Marco H. Foto: Christine Ascherl
Nach dem Urteil des Landgerichts Weiden wegen Crystal-Handels im Kilobereich: USK-Beamte begleiten den Angeklagten Marco H. aus dem Gerichtssaal. Foto: Christine Ascherl
Prozess am Landgericht Weiden wegen Crystal-Handels im Kilobereich: USK-Beamte begleiten den Angeklagten in den Gerichtssaal. Foto: Christine Ascherl
Bedrohung von Polizeibeamten, Kontakte ins Rockermilieu: Aus diesen Gründen begleitete das USK den Prozess gegen Marco H. Foto: Christine Ascherl