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MSR Bertelshofer
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Illegale Mülltransporte: Viereinhalb Jahre Haft für Unternehmer

Weiden. Illegaler Mülltransport beschäftigte das Landgericht Weiden über 14 Verhandlungstage. Jetzt muss ein Oberpfälzer Unternehmer für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Bürgermeisterin von Jiříkov begrüßt das Urteil.

Illegale Mülltransporte: Viereinhalb Jahre Haft für Unternehmer

Illegaler Mülltransport
Ernste Mienen bei Wahlverteidigerin Stefanie Amann (links), Pflichtverteidiger Rouven Colbatz und dem Hauptangeklagten im Prozess wegen illegaler Mülltransporte nach Tschechien. Foto: Martin Stangl

Illegaler Mülltransport nach Tschechien und Polen hat für einen Oberpfälzer Entsorgungsunternehmer eine lange Haftstrafe zur Folge. Das Landgericht Weiden verurteilte den 54 Jahre alten Michael R. zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Sein 57 Jahre alter Mitangeklagter Vladimir M. erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Außerdem muss der tschechische Staatsbürger 3.000 Euro an den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald zahlen.
Damit endete nach vier Monaten und insgesamt 14 Verhandlungstagen ein umfangreicher Strafprozess. Der Vorsitzende Richter Markus Fillinger verkündete die Entscheidung nach knapp einstündiger Beratung mit Richter Florian Bauer, Dr. Freimuth und zwei Schöffen. In seiner Begründung fand er deutliche Worte für das Geschäftsgebaren des Hauptangeklagten. Dabei rückte er dessen kriminelles Gewinnstreben und den Umgang mit behördlichen Vorgaben in den Mittelpunkt.

Letzter Verhandlungstag beginnt mit Bereinigung

Zu Beginn des letzten Verhandlungstages hatte die Kammer eine Beschränkung des Verfahrens angeregt. Staatsanwaltschaft und Gericht konzentrierten sich dabei auf die für die Gesamtstrafe maßgeblichen Vorwürfe. Einzelne weitere Tatvorwürfe hätten nach ihrer Einschätzung das zu erwartende Strafmaß nicht wesentlich verändert.

Illegaler Mülltransport mit mehr als 700 Tonnen Abfall

Staatsanwalt Andreas Falk hatte dem Unternehmer insgesamt 30 genehmigungspflichtige Abfalltransporte nach Tschechien und Polen in den Jahren 2024 und 2025 vorgeworfen. Dabei gelangten mehr als 700 Tonnen Abfälle zur Ablagerung nach Tschechien. Zu den transportierten Stoffen gehörten glasfaserverstärkte und kohlefaserverstärkte Materialien aus Windrädern sowie Batterieabfälle.
Nach Darstellung der Anklage entstanden durch Verbundstoffe und unzureichende Trennung Gemische, für deren grenzüberschreitenden Transport behördliche Genehmigungen erforderlich gewesen wären. Allerdings umgingen die Beteiligten diese Vorgaben. Beispielsweise enthielten Begleitpapiere unzutreffende Angaben über die tatsächliche Ladung. Der vielfache illegale Mülltransport beruhte damit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf bewusst falschen Deklarationen.

Zudem habe der Hauptangeklagte begrenzte Ausnahmegenehmigungen für seinen Betrieb eigenmächtig zu seinen Gunsten ausgelegt. Landratsamt und Gewerbeaufsichtsamt habe er systematisch hingehalten. Wichtige Unterlagen seien verspätet oder überhaupt nicht eingegangen. Auch ein Ordnungsgeld habe kein Umdenken bewirkt, betonte Falk. Schriftliche Vermerke und Chatverläufe hätten außerdem gezeigt, dass der Unternehmer die Rechtsverstöße bewusst in Kauf nahm.

Gericht kritisiert Gewinnstreben und Gefahren

Fillinger beanstandete insbesondere das Streben nach einer erhebliche Gewinnspanne. Für eine ordnungsgemäße Entsorgung habe der Unternehmer in Deutschland 500 Euro je Tonne verlangt. Dagegen habe ihn die Ablagerung in Tschechien lediglich 100 Euro gekostet. Die Differenz betrug somit 400 Euro pro Tonne. Die vertraglich vereinbarte Verwertung fand nach den Feststellungen des Gerichts nicht statt.
Stattdessen landeten die Abfälle auf illegalen Ablagerungsflächen, teilweise auf Wiesen kleiner tschechischer Ortschaften . Für das Gericht zeigte dieses Vorgehen erhebliche kriminelle Energie. Illegaler Mülltransport war damit für den Vorsitzenden Ausdruck eines Geschäftsmodells, das Vorschriften dem eigenen Ertrag unterordnete.

Auch die Verarbeitung von Batterien im Betrieb im südlichen Landkreis Neustadt/Wn. spielte eine Rolle. Beim Schreddern entstand nach Zeugenschilderungen im Verfahren sogenannte „Schwarzmasse“ mit giftigen, schwermetallhaltigen Bestandteilen. Durch das Öffnen der Hallentore gelangten diese belastete Stäube in die Umwelt. Deshalb sah die Staatsanwaltschaft neben Umweltgefahren auch erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner und Beschäftigte.

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Weiße Weste und langjährige Haftstrafen bei den Angeklagten

Um ein gerechtes Urteil zu finden, informierte sich das Gericht über die persönlichen Verhältnissen der beiden Angeklagten. So berichtete Vladimir M., dass er die Zeit des Strafverfahrens dafür nützte, ein Studium im Bereich Flugzeugmanagement zu absolvieren. Nach Prozessende plant er eine selbstständige Beratungstätigkeit für einen international tätigen Konzern.
Michael R. hatte zunächst Maurer gelernt und später die Meisterprüfung abgelegt. Anschließend spezialisierte er sich auf Abfallentsorgung und Recycling. Für seinen Betrieb meldete er aufgrund der Anklage im Jahr 2025 Insolvenz an.-
Bei der Prüfung der persönlichen Verhältnisse zeigte sich ein großer Unterschied zwischen beiden Männern: Für Michael R. enthielt das Bundeszentralregister keinerlei Vorstrafen. Dagegen hatte Vladimir M. in Deutschland bereits zuvor eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. Diese Vorgeschichte floss deshalb später ausdrücklich in die Überlegungen zur Bewährungsentscheidung ein.

Geständnisse und unterschiedliche Strafanträge

Staatsanwalt Falk berücksichtigte zugunsten beider Angeklagter deren Geständnisse. Dennoch beantragte er für Michael R. vier Jahre und neun Monate Haft. Für Vladimir M. hielt er zwei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen. Deren Aussetzung zur Bewährung befürwortete er nach eigener Darstellung nur mit großen Bedenken. Zwar habe der Mitangeklagte eine geringere Rolle gespielt, die Illegalität seines Handelns aber gekannt.

Rechtsanwalt Johannes Zintl forderte dagegen für seinen tschechischen Mandanten höchstens ein Jahr und sechs Monate. Zur Begründung verwies er darauf, dass sich sein Mandant freiwillige gestellt hat, sein Geständnis und die zuverlässige Teilnahme an sämtlichen Verhandlungstagen. Außerdem habe Vladimir M. bei den Transporten lediglich eine untergeordnete Funktion übernommen.

Für Michael R. beantragte Verteidigerin Stefanie Amann vier Jahre und drei Monate Haft. Dabei hob sie das Geständnis und die Schadenswiedergutmachung hervor. Durch seine Mitwirkung habe ihr Mandant aufwändige Zeugenvernehmungen im In- und Ausland erspart. Verteidiger Rouven Colbatz schloss sich ihren Ausführungen an.
Zudem verwies Amann auf die familiäre Situation und bereits 14 Monate Untersuchungshaft. Bei der beantragten Strafhöhe sei ein Vollzug in Weiden möglich, was seinen Angehörigen Besuche erleichtern würde.
Darüber hinaus bat sie um eine vorübergehende Haftaussetzung zur Regelung persönlicher Angelegenheiten. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sah sie nicht.

Illegaler Mülltransport belastet auch die Allgemeinheit

Das Gericht folgte diesem Antrag auf Haftaussetzung jedoch nicht. Vielmehr ordnete es die Fortdauer der Haft an. Weitere zu erwartende Verfahren könnten einen Fluchtanreiz schaffen, begründete Fillinger die Entscheidung. Außerdem kritisierte er den Versuch des Unternehmers, Verantwortung auf Mitarbeiter abzuwälzen und sich als überlasteten Betriebsinhaber darzustellen.
Nach den Worten des Vorsitzenden hätte ein umfassendes Geständnis zu einem früheren Zeitpunkt eine deutlich niedrigere Strafe ermöglichen können. Die ursprüngliche Verständigung zwischen Gericht und Verteidigung hatte angesichts weiterer Erkenntnisse keinen Bestand. Der Richter machte klar, dass er den Hauptangeklagten als verantwortlichen Täter betrachtete.

Zugleich verwies Fillinger auf mindestens 700.000 Euro Kosten für die bayerischen Steuerzahler. Auch eine Wiedergutmachungszahlung von 100.000 Euro ändere nichts am erheblichen verbleibenden Schaden für die Allgemeinheit. Die abschließende Kostenhöhe stand nach Darstellung der Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Darüber hinaus habe der Fall diplomatische Probleme zwischen Bayern und Tschechien ausgelöst.

Bewährung trotz Vorstrafen und Zufriedenheit in Jiříkov

Beim Mitangeklagten berücksichtigte das Gericht dessen geringere Beteiligung und vergleichsweise überschaubare Entlohnung. Allerdings belasteten ihn frühere Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten. Zur Tatzeit stand er noch unter Bewährung. Trotzdem sah die Kammer aufgrund seiner sozialen Einbindung und beruflichen Perspektive von einem sofortigen Haftvollzug ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bürgermeisterin von Jiříkov zufrieden

Im Publikum verfolgte auch Barbora Šišková das Verfahren. Die Bürgermeisterin von Jiříkov hatte den Müllskandal ins Rollen gebracht. Nach der Verhandlung zeigte sie sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Gegenüber deutschen und tschechischen Medien erklärte sie in einwandfreiem Deutsch, ihr Einsatz für ihre Heimat habe sich gelohnt.