Champagner-Prozess: Verteidiger schießen gegen Staatsanwalt - der schießt zurück

Champagner-Prozess: Verteidiger schießen gegen Staatsanwalt - der schießt zurück
Dem Niederländer Theo G. wird vorgeworfen, Logistiker der Bande gewesen zu sein, die flüssiges MDMA in Champagner-Flaschen abfüllte. Die Droge kam versehentlich in den Ausschank: In Weiden starb 2022 ein Restaurantgast. Seine Verteidiger aus München versuchen aktuell, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu zerlegen.
Jacek G., polnischer Staatsangehöriger, saß in dieser Sache 2024/25 selbst in Weiden in Untersuchungshaft. Er bezeichnete seinen Bekannten Theo G. als Besitzer der mit flüssigem MDMA gefüllten Flaschen. Man kennt sich aus dem Umfeld des Lagers „Multi Storage“ in Arnheim.
Der Pole will nicht beim Prozess in Weiden aussagen, bietet aber eine Videovernehmung an. Verteidiger Philip Müller widerspricht einer kommissarischen Vernehmung dieses Zeugen in seinem Heimatland Polen bzw. einer Videovernehmung. Dies entspreche nicht dem Unmittelbarkeitsprinzip: Im deutschen Strafrecht sollen Zeugen möglichst persönlich erscheinen.
Zeuge schreibt Theo G. den Besitz der Flaschen zu
Konkret sagte Jacek G. aus, dass ihm Theo G. 2019 von den gestohlenen Flaschen berichtet habe. Die Flaschen seien sehr wertvoll. Die Rede war von 50.000 Euro. In einer anderen Vernehmung erinnerte sich Jacek G., dass Theo G. damals im Lager nach den Flaschen gesucht hatte. „Mal sagt er, der Theo habe ihm von den Flaschen erzählt, mal sagt er, der Theo habe die Flaschen gesucht“, kritisiert Verteidiger Müller. Seine Widersprüche begründet der Pole mit Cannabis-Konsum. „Was kann man dem überhaupt glauben?“
Der Verteidiger wirft der Staatsanwaltschaft zudem vor, Jacek G. während seiner U-Haft nicht richterlich vernommen zu haben. Eine solche Vernehmung hätte nun genutzt werden können.
Videovernehmung oder Vernehmung in Polen möglich
Staatsanwalt Christoph-Alexander May wehrt sich: „Ich kann genauso wie das Gericht keinen Zeugen zwingen, hierher zu kommen.“ Die Strafprozessordnung sehe durchaus andere Möglichkeiten vor, die Aussage des Polen einzuführen. Er nennt die kommissarische Vernehmung in seinem Heimatland bzw. eine Videovernehmung – „wie in hunderten Prozessen in Deutschland schon geschehen, auch in Weiden“. Aus seiner Sicht liegen die Voraussetzungen vor.
May will auch den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, man habe versäumt, den Zeugen in U-Haft richterlich zu vernehmen. Dieser sei damals selbst Beschuldigter gewesen. Zum Zweiten wäre es auch nicht besser, jetzt ein altes Vernehmungsprotokoll zu verlesen statt den Mann in Polen anzuhören.
Zoff um Gerichtsort
Ein Streit entbrennt (mal wieder) darüber, ob Weiden der richtige Gerichtsort ist. Nein, meinen die Verteidiger: Es handle sich um ein Betäubungsmitteldelikt und gehöre in Arnheim verhandelt. Der Staatsanwalt protestiert: „Wenn in Arnheim Menschen tot herumliegen würden! Aber hier sind Leute gestorben, hier in Weiden.“
„Wenn hier schon Leute gestorben sind, dann sollte der Richtige verurteilt werden“, kontert Müller: „Und möglicherweise sitzt hier nicht der Richtige.“
Vorsitzender Richter Peter Werner kürzt ab: Am Ende entscheide das Gericht. „Wir werden uns Gedanken machen.“ Für nächste Woche kündigt er eine Stellungnahme an. Vielleicht ein erstes Signal: Richter Werner bittet die Anwälte, sich weitere Termine freizuhalten. Die externe Vernehmung von Auslandszeugen brauche Vorbereitung und Vorlauf.
Auch über den Antrag auf Haftentlassung von Verteidiger Alexander Stevens wird nächste Woche entschieden.
Der Champagner-Prozess: Zwischenstand
Um das geht es? Theo G. (46) wird die Mitgliedschaft in einer in den Niederlanden agierenden Tätergruppierung vorgeworfen. Die Bande soll unter anderem das Betäubungsmittel MDMA (Wirkstoff von Ecstasy) in großen Mengen zum In- und Export produziert haben. Theo G. soll der „Logistiker“ der Gruppe gewesen sein. In dieser Funktion soll er mindestens 20 mit flüssigem MDMA gefüllte Champagnerflaschen übernommen haben. Er soll sie in einem Lager in Arnheim deponiert haben.
Dort soll es zu einem folgenschweren Versehen gekommen sein: Der Lagerverwalter soll laut Anklage die Flaschen gestohlen und über Internet verhökert haben – im Glauben, es handle sich um echten Champagner. So geriet eine der Doppel-Magnum in den Landkreis Neustadt/WN und kam am 12. Februar 2022 in Weiden zum Ausschank.
Theo G. wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen vorgeworfen.
Der Prozess ist bis ins Frühjahr terminiert. Die 1. Strafkammer hat bislang etwa die Hälfte der Zeugen vernommen: bisher die überlebenden Geschädigten, weitere Gäste und Mitarbeiter des Restaurants.
Acht Auslandszeugen haben indessen dem Gericht einen Korb gegeben. Bei manchen schlugen die Ladungen fehl. Einige haben geschrieben, dass sie nicht zur Aussage nach Weiden anreisen wollen. Darunter sind zwei Hauptbelastungszeugen. Zum einen der Verwalter des Lagers. Zum anderen ein Bekannter des Angeklagten, ein polnischer Staatsangehöriger, der Theo G. den Besitz der Flaschen zuschreibt. Die Verteidigung zweifelt die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen an – beide mit Verbindung in die Drogenszene.
Ab nächster Woche dürfte es aus Sicht der Staatsanwaltschaft wieder besser laufen. Ab Dienstag sind als Zeugen die Ermittler aus Deutschland geladen. In Weiden ermittelte zunächst die Kriminalpolizei Weiden, dann übernahmen die Zollfahnder. In der Woche ab Montag, 26. Februar, werden dann die Ermittler aus den Niederlanden erwartet, außerdem mehrere Sachverständige.




