Versuchte Sprengung des Wohnhauses: Gericht schickt Angeklagten auf Entzug

Versuchte Sprengung des Wohnhauses: Gericht schickt Angeklagten auf Entzug
Laut Sachverständigen Prof. Dr. Wolfgang Sperling (forensische Psychiatrie Erlangen) muss man von über 5 Promille ausgehen, die der Angeklagte zur Tat hatte. „Fast unvorstellbar“, meint der Psychiater. „Aber was ist bei ihm schon noch normal?“ Der 54-Jährige sei Unmengen von Alkohol gewohnt. Auch die Rückrechnung ergebe einen Wert von über 5 Promille.
Bevor er die Gasleitung zerschlug, hatte der Frührentner nach eigenen Angaben zwei Flaschen Wodka und vier Weißbier getrunken. Er beteuert, sich an die Tat überhaupt nicht mehr erinnern zu können. Sperling hält das für möglich. Der Arzt vermutet eine beginnende Alkohol-Halluzinose. „Das gehört dringend behandelt.“
Fixe Idee: Mit prominenten Frauen befreundet
Dazu passen auch die Wahnvorstellungen, die der Angeklagte hat. Bis heute glaubt er felsenfest, mit prominenten Frauen befreundet zu sein. Beispielsweise mit Yvonne Catterfeld, Halle Berry, Scarlett Johanssen, Julia Roberts, Emma Watson. Sie müssten dringend über seinen Situation informiert werden. Seit März 2025 befindet sich der Mann in der vorläufigen Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus. Ein erster Gutachter war davon ausgegangen, dass der Mann ein Fall für die Psychiatrie wird.
Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als Sicherungsverfahren vor Gericht gebracht. Das änderte sich am letzten Prozesstag – ein ungewöhnlicher Vorgang: Der zweite Sachverständige Sperling ging allein von Alkohol als Problem aus. „Hauptthema ist hier chronischer Alkoholismus mit Verhaltensauffälligkeiten.“ Man hat den Patienten auch schon in ein MRT geschoben, mittels dessen man irreversible Gehirnschäden durch Alkoholismus erkennen könnte. Soweit ist es in diesem Fall aber noch nicht gekommen.
Prognose des Gutachters: Der Entzug ist die letzte Chance. Kommt es erneut zu einem Rückfall, bestünde ein erhebliches Risiko für weitere Straftaten. „Er hat die Schwelle durchbrochen. Die Risikoprognose steigt.“
Urteil: 2 Jahre 8 Monate – und Paragraph 64
Die Strafkammer des Landgerichts mit den Richtern Peter Werner, Vera Höcht und Florian Bauer folgt seiner Empfehlung: Der 54-Jährige wird zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt, zusätzlich ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Paragraph 64, Strafgesetzbuch) an. Im konkreten Fall geht der Angeklagte damit direkt in die forensische Suchtklinik. Dauer: voraussichtlich zwei Jahre. Das Thema Gefängnis hätte sich dann für ihn erledigt, es wird der eine Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt berücksichtigt.
An der Tat besteht kein Zweifel: Der Angeklagte hatte nach der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses die Gasleitung mit einem Vorschlaghammer zerschlagen. Er versuchte zudem, sie mit einem Akkubohrer aufzubohren. An das entweichende Gas hielt er eine Gaslampe. Zur Explosion kam es nicht. Eher durch Zufall: Der Täter hatte die Scheibe der Kellertür zerschlagen, was zu ausreichend Frischluft führte.
Mit acht Jahren schon als Arbeitskraft gebraucht
Der 54-Jährige berichtet am letzten Prozesstag aus seinem Leben. Einfach hatte er es nicht. Schon als Achtjähriger arbeitete er nach dem Tod des Vaters in der elterlichen Landwirtschaft auf einem Dorf im Landkreis Tirschenreuth. Auch nebenan, beim Onkel, packte er mit an. Mit 14 Jahren hatte er den ersten Bandscheibenvorfall. Mit 15 ging er in die Lehre als Maschinenbauer.
Die Rückenprobleme ruinierten letztlich sein Leben. „2006 hat es mich mit dem Kreiz niedergerissen“, sagt er vor Gericht. Die Wirbelsäule musste stellenweise versteift werden. 2009 folgte die Kündigung. Danach kam der Oberpfälzer nicht mehr auf die Beine. Er nahm Druck von allen Seiten wahr: Die Ehefrau habe genörgelt, weil das 2002 gebaute Haus noch nicht abbezahlt war. Die Rentenversicherung lehnte bis 2020 jahrelang den Rentenantrag ab.
2024 kam es zur Scheidung, in der Folge zur Zwangsversteigerung seiner Hälfte des Hauses. „Da wurde der Alkohol immer größer“, sagt der 54-Jährige. Am Ende hatte er sich mit allen Verwandten überworfen. Bei Feierlichkeiten im Ort fiel er durch alkoholbedingte Ausfälligkeiten auf. Immer wieder hatte er im Vorfeld gedroht, das Haus zu zerstören: „Bevor ich da rausgehe, jage ich es in die Luft.“





