Ehefrau stoppt Geldabholer in Kümmersbruck

Ehefrau stoppt Geldabholer in Kümmersbruck
In Kümmersbruck im Landkreis Amberg-Sulzbach hat die Polizei am Dienstagnachmittag, 3. März 2026, einen mutmaßlichen Geldabholer nach einem Schockanruf festgenommen. Die Ehefrau eines 67-jährigen Kümmersbruckers verständigte während des laufenden Gesprächs unbemerkt die Einsatzkräfte und löste damit den Zugriff aus. Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg übernahm im Anschluss die Ermittlungen zu dem Callcenter-Betrug.
Schockanruf mit angeblichem Unfall der Tochter
Gegen 13.20 Uhr erreichte den 67-Jährigen ein Anruf, in dem Unbekannte behaupteten, seine Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Person gestorben sei. Zudem forderten die Anrufer ihn auf, beim Amtsgericht Amberg eine Kaution zu hinterlegen, um eine Haft abzuwenden. Der Mann erkannte die bekannte Betrugsmasche und ging scheinbar darauf ein. Er sagte mehrere Gold- und Silbermünzen sowie Schmuck zu, verpackte die Stücke in einen Karton und sollte sie vor seinem Haus an einen unbekannten Abholer übergeben. Seine Ehefrau blieb währenddessen anwesend, griff zum Telefon und informierte die Polizei, ohne dass die Täter dies bemerkten.
Zugriff und weitere Ermittlungen
Rund eine Stunde später nahmen zivile Einsatzkräfte einen 56-jährigen Polen am vereinbarten Übergabeort vorläufig fest. Im Nahbereich identifizierten Polizisten zudem ein polnisches Fahrzeug. Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg sichert Spuren und wertet die Hinweise aus.
Vorführung beim Ermittlungsrichter
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg führten die Ermittler den 56-Jährigen am Mittwoch, 4. März, dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Amberg vor. Der Richter erließ Haftbefehl. Einsatzkräfte brachten den Mann anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Polizei warnt und gibt Hinweise
Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen und rät: „Legen Sie bei solchen Anrufen sofort auf und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!“ Die Polizei betont zudem: „Die Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!“ Weitere Hinweise lauten: „Übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte!“ sowie „Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Im Zweifel 110 wählen.“


