OTH Amberg-Weiden
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Familie vor Gericht: Spice-Papier in Gefängnisse geschmuggelt - 6,5 Jahre für Hauptangeklagten

Weiden. Das Landgericht Weiden hat am Dienstag einen Familienvater zu 6 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Er hatte mit Hilfe seiner Ehefrau so genanntes "Spice Papier" - mit synthetischen Cannabinoiden getränktes Papier - ins Gefängnis geschmuggelt.

Weiden. Das Landgericht Weiden hat am Dienstag einen Familienvater zu 6 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Er hatte mit Hilfe seiner Ehefrau so genanntes "Spice Papier" - mit synthetischen Cannabinoiden getränktes Papier - ins Gefängnis geschmuggelt.
Am Landgericht Weiden sind am Dienstag fünf Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßigem Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen verurteilt worden. Foto: Christine Ascherl

Familie vor Gericht: Spice-Papier in Gefängnisse geschmuggelt - 6,5 Jahre für Hauptangeklagten

In die hohe Haftstrafe ist die Strafe vom letzten Jahr einbezogen worden. Der 29-Jährige war wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu 5,5 Jahren Haft verurteilt worden. Im Rahmen des Vollzugs in den Justizvollzugsanstalten Landshut und Hof ereigneten sich die neue Taten. Ein Mithäftling kassierte 5,5 Jahre, auch bei ihm wurde ein früheres Urteil eingerechnet. Der 31-Jährige wird aufgrund seiner Drogensucht in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Die Ehefrau des Hauptangeklagten wurde von der 1. Strafkammer am Landgericht zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Schwester und ihr Partner erhielten mit 9 Monaten Haft auf Bewährung bzw. einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen Denkzettel verpasst. Sie hatten als Beihelfer ihr Konto zur Verfügung gestellt.

Angeklagte entschuldigen sich bei Angehörigen

Vorsitzender Richter Peter Werner rechnete den Angeklagten ihre Geständnisse an, ebenso ihre Schuldeinsicht und Reue. “Das wurde in ihren letzten Worten sehr deutlich.” Die Angeklagten hatten sich vor allem bei ihren Familien entschuldigt, die den gesamten Prozess im Zuhörerraum verfolgten. Die Angeklagten – bis auf die beiden Gefangenen – leben sozial eingeordnet und kümmern sich um Kinder in ihren Haushalten. Keiner ist vorbestraft.

Zulasten des Hauptangeklagten wertete das Gericht, dass hier Drogen in den geschützten Bereich einer JVA geschmuggelt wurden.

Ehefrau bestellte Blätter im Internet

Zollfahnder berichteten am Donnerstag, wie die Drogendealer überfuhrt wurden. Der Fall kam vom Drogen-Kommissariat der Kripo Weiden, das im Zuge einer anderweitigen Telefonüberwachung vom “Spice-Papier” erfahren hatte. Der Zoll schaltete daraufhin eine Telefonüberwachung. Schon gleich im ersten Gespräch zwischen dem inhaftierten Hauptangeklagten mit seiner Ehefrau ging es um den Versand der präparierten DINA4-Bögen. Er beauftragte sie, weiter Papier zu schicken, sobald die belieferten Häftlinge überwiesen.

Insgesamt kam es zum Versand von sieben Blättern. Die Ehefrau hatte sie im Internet bestellt. Hier werden sie auch als “Knastpapier” beworben. Im Gefängnis wurden die Bögen vom Hauptangeklagten und dem angeklagten Mithäftling gewinnbringend weiterverkauft. Nicht alles lief rund: Einmal ging ein Brief mit dem Spezialpapier an den falschen Adressaten und war verloren. Einmal scheiterte die Überweisung eines belieferten Gefangenen an einem Zahlendreher in der IBAN.

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Im November 2024 durchsuchte der Zoll die Wohnungen der Beteiligten, außerdem kam es zur Beschlagnahme von Post. Ein Staatsanwalt war dabei, als die Post geöffnet wurde: Jeder Papierbogen steckte in einer Plastikmappe, darauf ein Aufkleber “good smoke”. Bei den Bögen handelte es sich um weißes Papier: “Wie früher Briefpapier, nicht so dünn wie das heutige Druckerpapier”, beschrieb der Fahnder.

Kurz erklärt: Spice-Papier (“Knastpapier”)

Ein Sachverständiger hatte am Landgericht von erheblichen Risiken von sogenanntem „Spice-Papier“ gesprochen, auch “Knastpapier” genannt. Dabei handelt es sich um Papier, das mit synthetischen Cannabinoiden getränkt wurde und deutlich stärker wirkt als herkömmliches THC – teils um das Hundertfache.

Nach seinen Angaben wird dieses präparierte Papier häufig in Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelt, da nicht jede Sendung an Gefangene vollständig überprüft werden kann. Beliebt sei auch das Präparieren von Comic-Heften. Dabei werde beispielsweise die Kleidung von Donald Duck mit synthetischem Cannabis getränkt und in Haft dann ausgeschnitten und konsumiert.

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