Fünfter Tag Champagner-Prozess: Arzt des Klinikums schildert Kampf um das Leben der Vergifteten

Fünfter Tag Champagner-Prozess: Arzt des Klinikums schildert Kampf um das Leben der Vergifteten
Ein Oberarzt des Klinikums Weiden schildert die dramatische Nacht. Die ILS hatte mehrere Patienten mit Intoxikation angemeldet. Der Mediziner beorderte sämtliche Hintergrund-Dienste in die Notaufnahme. Als einer der ersten Patienten wurde der später verstorbene Harald Z. gebracht – unter laufender Reanimation. Ohne Puls, ohne Lebenszeichen. Der Oberarzt und ein Assistenzarzt setzten die Wiederbelebung im Schockraum fort: „Wir haben ungefähr 50 Minuten die Reanimation fortgeführt, leider ohne Erfolg.“
Der pH-Wert im Blut war schon extrem niedrig: „Das Gerät konnte nicht einmal mehr messen, wie übersäuert das Blut war. Das habe ich in meinem Berufsleben noch nie erlebt.“ Vorsitzender Richter Peter Werner fragt: „War Harald Z. eigentlich schon tot, als er gebracht wurde?“ Der Oberarzt meint: „Das kann man so sagen. Medizinisch haben wir trotzdem alles versucht.“ Parallel versorgten sämtliche verfügbaren Oberärzte und Anästhesisten die weiteren Patienten.
Gleichzeitig telefonierten die Mediziner in Weiden immer wieder mit den Kollegen in Amberg. Zentrale Frage: „Was kann das sein?“ Als die Polizei über einen Blausäure-Verdacht informierte, spritzte man eine Form von B12 als Gegenmittel. „Das kann nicht schaden.“ Es half aber auch nicht, da es keine Blausäure war.
Flaschenkäufer hatte mehrmals ein Riesenglück
Zweiter Zeuge ist der ursprüngliche Käufer der Flasche. Inzwischen ist er 45. Damals stand er vor seinem 40. Geburtstag: Der Beamte aus dem Altlandkreis Vohenstrauß, der 2020 die Flasche auf eBay ersteigert hatte. Er hatte mit dem Champagner seinen runden Geburtstag feiern wollen. „Dann ist dieser Geburtstag wegen Corona ins Wasser gefallen“, erinnert er sich.
Es gab noch zwei Gelegenheiten, da hätte er die Doppel-Magnum beinahe geöffnet: erst an Weihnachten, dann an Silvester. „Alle sagten: Das ist jetzt zu viel.“ Jedes Mal trug der Oberpfälzer den „Moet & Chandon Ice Imperial“ ungeöffnet wieder in den Keller. „Ich habe die immer wieder rauf- und runtergetragen. Mehr auch nicht.“
Er hat sich später ausgemalt, was passiert wäre, wäre es anders gekommen: Die Familie lebt auf dem Dorf, etwa 20 Kilometer von Weiden entfernt. Hier wäre nicht innerhalb von zehn Minuten ein Sanka gekommen. „Wenn das bei uns daheim passiert wäre, dann wäre keiner mehr da. Da wären die ganze Familie und alle Freunde nicht mehr da, die auf dem Geburtstag gewesen wären.“
Leidenschaft für Moet-Ice-Zubehör
Der recht bodenständig wirkende Staatsbeamte hat eine Leidenschaft für „Moet & Chandon Ice Imperial“, besser gesagt: für die Werbeartikel und das Drumherum. „Das war so ein Spleen.“ Er sammelte über die Jahre „hunderttausend Sachen“: Picknickkörbe, Weihnachtskugeln, Kühler, Gläser, Tabletts. Alles in Weiß oder Rosé mit dem Original-Schriftzug.
Als an Silvester 2021/22 das „Il Barreto“ eröffnete, sei über einen Bekannten der Kontakt zu der Bar am Unteren Markt entstanden. Das „Il Baretto“ war Schwesterlokal des gegenüberliegenden Restaurants „La Vita“. Auf Nachfrage verlieh er Teile seines Equipments, etwa die Kühler und die Acrylgläser. Als in der Woche vor dem 13. Februar 2022 die Nachfrage nach einer Drei-Liter-Flasche kam, war er zum Verkauf bereit.
Er selbst hatte die Doppel-Magnum für 322 Euro von einem Niederländer auf eBay ersteigert. Für den gleichen Preis bot er sie dem Barkeeper an, dazu mehrere 0,75-Liter-Flaschen. Es sollte eine Privatrechnung geschrieben werden, wozu es aufgrund des Vorfalls nicht mehr kam.
Verteidiger schießen gegen Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger von Theo G. schießen indessen scharf gegen die Staatsanwaltschaft. Weil der polnische Hauptbelastungszeuge nicht zur Aussage kommen will, fordert Verteidiger Alexander Stevens die Entlassung des Niederländers aus der Untersuchungshaft. Verteidiger Philip Müller widersprach indessen einer kommissarischen Vernehmung des polnischen Zeugen im Heimatland bzw. einer Videovernehmung. Dies widerspreche dem Unmittelbarkeitsprinzip: Im deutschen Strafrecht müssen verfügbare Zeugen persönlich erscheinen.
Staatsanwalt Christoph-Alexander May kündigt für Nachmittag, 14 Uhr, eine Stellungnahme an. Ausführlicher Bericht folgt.




