Neue Vorwürfe im Müllprozess: Gericht prüft Luftverschmutzung und Betrug
Neue Vorwürfe im Müllprozess: Gericht prüft Luftverschmutzung und Betrug
Der Prozess um den illegalen Export von Abfällen nach Tschechien nimmt möglicherweise eine neue Wendung. Am Mittwoch deutete das Landgericht an, dass neben den bisherigen Vorwürfen weitere Straftatbestände in Betracht kommen könnten. Im Mittelpunkt stehen nun mögliche Luftverschmutzung sowie Betrug.
Die Verhandlung um den Müllskandal begann mit rund 20 Minuten Verspätung. Bereits zu Beginn machte der Vorsitzende Richter Markus Fillinger deutlich, dass die Aussagen der zuletzt gehörten Zeugen das Verfahren in eine neue Richtung lenken könnten. Wörtlich erklärte er, die bisherige Beweisaufnahme sei „nicht positiv für den angeklagten Entsorgungsunternehmer“ verlaufen.
Neue Vorwürfe wegen Luftverschmutzung
Nach Einschätzung des Gerichts könnte die Verarbeitung der angelieferten Abfälle erhebliche Auswirkungen auf die Luftqualität gehabt haben. Im Mittelpunkt steht die Absauganlage, die beim Schreddern des Materials die gesundheitsschädlichen Partikel aufnehmen sollte.
Nach den bisherigen Zeugenaussagen soll die Anlage zeitweise überlastet gewesen sein. Um den Betrieb dennoch fortzuführen, seien Hallentore geöffnet worden. Dadurch könnten belastete Partikel ungehindert in die Umgebung gelangt sein. Das Gericht prüft deshalb, ob neben den bisherigen Vorwürfen auch eine strafrechtlich relevante Luftverschmutzung vorliegt.
Staatsanwaltschaft sieht möglichen Betrug
Auch Staatsanwalt Andreas Falk griff die Erkenntnisse der vergangenen Verhandlungstage im Müllskandal auf. Er brachte erstmals einen möglichen Betrug ins Spiel. Nach den im Gericht genannten Zahlen soll der Unternehmer von deutschen Auftraggebern rund 500 Euro pro Tonne für eine ordnungsgemäße Entsorgung erhalten haben. In Tschechien seien dagegen lediglich etwa 80 Euro pro Tonne für die Behandlung bezahlt worden. #
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könnte der Müll statt einer vertraglich vereinbarten fachgerechten Entsorgung illegal über die Grenze gebracht und dort ohne Genehmigung abgelagert worden sein. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte der Betrugsvorwurf Teil einer erweiterten Anklage werden.
Im Raum steht deshalb auch eine Aussetzung des laufenden Prozesses mit anschließendem Neustart auf Grundlage einer erweiterten Anklageschrift.
Verteidigung beantragt Haftprüfung im Müllskandal
Seit mehr als zehn Monaten befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Seine Verteidiger Stefanie Amann und Rouven Colbatz kündigten einen Antrag auf Haftprüfung an. Sollte das Verfahren tatsächlich ausgesetzt werden, fordert die Verteidigung die sofortige Aufhebung der Untersuchungshaft. Mit einer Entscheidung wird bei einem der nächsten Verhandlungstermine gerechnet.
Sachverständige erklären kompliziertes Abfallrecht
Den zweiten Teil des Verhandlungstages bestimmten zwei Sachverständige für Abfallwirtschaft. Sie erläuterten die rechtlichen Anforderungen an die Aufbereitung von Rotorblättern aus Windkraftanlagen.
Im Mittelpunkt stand die Unterscheidung zwischen glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK). Für eine Genehmigung zur thermischen Verwertung müssen Metalle und CFK weitgehend entfernt werden. Der zulässige Anteil an Verunreinigungen liegt nach den Erläuterungen bei weniger als sechs Prozent.‘
Nach Aussage der Experten entsteht bei diesem Verfahren grundsätzlich notifizierungspflichtiger Abfall. Ein grenzüberschreitender Transport ist daher nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden zulässig.
Streitpunkt Batterien und Akkus
Anderen Richtlinien unterliegt das Recycling von Batterien und Akkus. Die Ausführungen der Sachverständigen drehten sich dabei um ein kleines, aber wichtiges Detail: ein Sternchen in der Europäischen Abfallverbringungsverordnung.
Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abfälle über Staatsgrenzen hinweg transportiert werden dürfen. Sie soll verhindern, dass Abfälle illegal exportiert oder in Ländern mit unzureichenden Umweltstandards entsorgt werden. Dabei steckt der Teufel im Detail: Das Land Bayern hat kurzerhand im Alleingang den Schlüssel für bestimmte Batterien und Akkus als gefährlich hochgestuft, was eigentlich eine Verbringung ins Ausland unmöglich bzw. sehr verkompliziert hätte.
Das könnte im weiteren Prozessverlauf noch Kontroversen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bringen.





