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ARV Oberpfalz
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Mutmaßlicher Unfallverursacher nach tödlichem Crash in Stuttgart festgenommen

Waidhaus. Bundespolizisten fassten einen 27-Jährigen, dem fahrlässige Tötung bei einem Unfall mit Todesfolge vorgeworfen wird. Zudem lieferten sie einen 45-Jährigen mit Haftbefehl wegen Missachtung eines Kontaktverbots in die JVA ein.

Waidhaus. Bundespolizisten fassten einen 27-Jährigen, dem fahrlässige Tötung bei einem Unfall mit Todesfolge vorgeworfen wird. Zudem lieferten sie einen 45-Jährigen mit Haftbefehl wegen Missachtung eines Kontaktverbots in die JVA ein.
Foto: Bundespolizei

Mutmaßlicher Unfallverursacher nach tödlichem Crash in Stuttgart festgenommen

Bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 bei Waidhaus haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende vom 17. bis 19. Juli 2026 einen 27-jährigen Rumänen festgenommen, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der fahrlässigen Tötung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Mann vor, im Januar 2024 in Stuttgart trotz winterglatter Fahrbahn und abgefahrener Reifen unangepasst beschleunigt zu haben; dadurch habe er die Kontrolle über seinen BMW verloren und sei frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Ein nachfolgendes Fahrzeug habe nicht mehr rechtzeitig bremsen können und sei auf einen der beteiligten Wagen aufgefahren; eine Frau sei noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen erlegen, und mehrere weitere Beteiligte hätten erhebliche Verletzungen erlitten. Die Bundespolizisten brachten den 27-Jährigen am Sonntag zur zentralen Polizeigewahrsamsstelle nach Stuttgart und übergaben ihn dort an die zuständigen Behörden.

Festnahme wegen Missachtung eines Kontaktverbots und Auslieferungsersuchen

Am Sonntag stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Rumänen gleich vier Fahndungsnotierungen fest, darunter einen europäischen und einen internationalen Haftbefehl zur Festnahme und Auslieferung. Ein Gericht in Valencia hatte den Mann zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er trotz eines gerichtlich angeordneten Kontaktverbots innerhalb weniger Tage 15 E-Mails versandt und 54 Anrufe bei seiner ehemaligen Partnerin getätigt hatte. Nachdem Gerichte in Valencia eine Aussetzung der Strafe abgelehnt hatten, forderten die Behörden den Mann zum Haftantritt auf; weil er dieser Aufforderung nicht nachkam, erließen zuständige Stellen zunächst einen nationalen und später einen europäischen sowie internationalen Haftbefehl. Die Bundespolizisten führten den 45-Jährigen dem Amtsgericht Weiden vor, und anschließend lieferten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein.

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