Polizei mahnt und kontrolliert zu Fasching in der Oberpfalz

Polizei mahnt und kontrolliert zu Fasching in der Oberpfalz
In der Oberpfalz steht in den kommenden Tagen der Fasching im Mittelpunkt. Zugleich informiert das Polizeipräsidium Oberpfalz über Regeln und Sicherheitshinweise für Umzüge, Feiern und den Straßenverkehr. Außerdem bittet die Behörde alle Feiernden um Rücksicht und verantwortungsvolles Verhalten.
Kostüme: Rücksicht und rechtliche Grenzen
Nach Angaben der Polizei gehört Kreativität zum Fasching, doch sie empfiehlt Rücksicht und Maß bei der Kostümwahl. Das Strafgesetzbuch (§ 86a StGB) verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie zum Beispiel Hakenkreuze oder den sogenannten Hitlergruß. Zudem untersagt die Rechtslage Kostüme, die Uniformen von Polizei, Bundeswehr oder anderen Behörden täuschend ähnlich sehen und dadurch Verwechslungsgefahr hervorrufen können. Darüber hinaus verbietet das Waffengesetz (§ 42a) das Führen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit, darunter Requisiten, die echten Schusswaffen stark ähneln. Abschließend empfiehlt die Polizei neutrale, humorvolle und einfallsreiche Verkleidungen; wer eine Uniform wählt, entscheidet sich für eine klar erkennbare Fantasie-Variante.
Maskierung am Steuer
Die Rechtslage verbietet Kostüme oder Masken beim Autofahren nicht ausdrücklich. Entscheidend bleibt, dass die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt, das Gesicht erkennbar bleibt und das Sichtfeld frei bleibt. Wer sich durch eine Maske oder ein voluminöses Kostüm in der Bewegungsfreiheit einschränkt oder das Gesicht verdeckt, riskiert ein Bußgeld. Zudem betont die Polizei, dass Fahrer jederzeit das Fahrzeug sicher führen müssen.
Faschingswägen und Umzüge
Viele Vereine setzen Traktoranhänger oder andere Gespanne ein. Gleichzeitig fordert die Polizei Verantwortliche auf, Fahrzeuge und Anhänger vorab gründlich zu prüfen. Verantwortliche sichern die Ausstattung ordnungsgemäß, verteilen das Gewicht ausgewogen und halten die zulässige Personenzahl auf der Ladefläche ein. Bei erkannten Mängeln beheben die Organisatoren diese umgehend oder lassen betroffene Fahrzeuge nicht fahren.
Alkohol, Drogen und Kontrollen
Mit „Don‘t drink and drive“ erinnert das Polizeipräsidium an die Grundregel im Straßenverkehr. Wer Alkohol trinkt, geht zu Fuß oder nutzt öffentliche Verkehrsmittel. Zugleich verweist die Behörde darauf, dass Alkohol oder andere berauschende Mittel immer wieder zu schweren oder tödlichen Unfällen führen. Im Jahr 2025 zählte die Polizei Alkohol am Steuer erneut zu den Hauptursachen für tragische Verkehrsunfälle in der Region. Während der Faschingszeit kündigt die Polizei verstärkte Verkehrskontrollen an, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.


