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OTH Amberg-Weiden
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Polizei stoppt E-Scooter mit 50 km/h in Sulzbach-Rosenberg

Sulzbach-Rosenberg. Ein 17-Jähriger fuhr am Dienstagnachmittag mit bis zu 50 km/h auf einem E-Roller, der keine Betriebserlaubnis hatte und laut Hersteller rund 70 km/h schafft. Er hatte keine Fahrerlaubnis und trug keinen Helm.

Sulzbach-Rosenberg. Ein 17-Jähriger fuhr am Dienstagnachmittag mit bis zu 50 km/h auf einem E-Roller, der keine Betriebserlaubnis hatte und laut Hersteller rund 70 km/h schafft. Er hatte keine Fahrerlaubnis und trug keinen Helm.
Foto: Christine Ascherl

Polizei stoppt E-Scooter mit 50 km/h in Sulzbach-Rosenberg

In Sulzbach-Rosenberg hat eine zivile Streife am Dienstagnachmittag einen E‑Scooter gestoppt, der deutlich schneller als erlaubt unterwegs war. Gegen 13.02 Uhr bemerkten die Beamten im Bereich des Eisaufplatzes einen Elektroroller, der statt der zulässigen 20 km/h bis zu 50 km/h erreichte.

Kontrolle vor dem Hitzelmühlweg

Rund 100 Meter vor dem Hitzelmühlweg kontrollierten die Polizisten den Fahrer. Eine Überprüfung ergab, dass der Roller laut Hersteller rund 70 km/h erreichen kann. Der 17‑Jährige stand kurz vor seiner praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B, fuhr jedoch ohne Fahrerlaubnis und ohne Helm. Außerdem fehlte für das Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis.

Ermittlungen und mögliche Folgen

Die Polizei ermittelt gegen den Jugendlichen unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Die Polizei prüft, ob und inwieweit sich die Fahrt auf die anstehende Führerscheinprüfung auswirkt.

Im Zusammenhang mit dem Vorfall weist die Polizei darauf hin, dass leistungsstarke Elektrozweiräder nicht ohne Weiteres wie gewöhnliche Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Entscheidend sind unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eine erforderliche Fahrerlaubnis, die nötige Zulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis sowie ein bestehender Versicherungsschutz.

Regeln für leistungsstarke E‑Zweiräder

Nach diesen Kriterien erfüllt der beschriebene Roller die Anforderungen eines gewöhnlichen Elektrokleinstfahrzeugs nicht. Dadurch greifen andere Vorschriften, die eine Fahrerlaubnis, eine Zulassung und einen Versicherungsschutz voraussetzen.

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