OTH Amberg-Weiden
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Stille Tage: Gesetzesvollzug über den Schutz der Feiertage

Weiden. Am Gründonnerstag, Karfreitag sowie Karsamstag sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen unzulässig, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen.

Stille Tage: Gesetzesvollzug über den Schutz der Feiertage

Glücksspiel und Unterhaltungsveranstaltungen sind an diesem Tag verboten.
Unterhaltungsveranstaltungen sind an diesen Tagen verboten. Symbolbild: Pixabay

Am Karfreitag sind außerdem Sportveranstaltungen und musikalische Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten. Es wird um Beachtung gebeten.

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VGN Nürnberg – Phase1
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