Gewerkschaften sehen Reformpaket zulasten der Beschäftigten

Gewerkschaften sehen Reformpaket zulasten der Beschäftigten
Zur diesjährigen Regionsklausur kamen die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisverbände der DGB-Region Oberpfalz zusammen, ergänzt um Vertreter*innen der Frauen-, Senioren- und Jugendgremien sowie das hauptamtliche Team des DGB Oberpfalz.
Programm und Schwerpunkte der Regionsklausur
Zwei Tage lang standen der Rückblick auf die Arbeit der Region, ein Impulsreferat der stellvertretenden DGB-Bayern-Vorsitzenden Marietta Eder sowie die Planung für 2026/2027 auf dem Programm. Im Mittelpunkt der Debatten stand dabei ein Thema, das die gewerkschaftliche Arbeit in der Oberpfalz in den kommenden Monaten prägen wird: das von der Bundesregierung vorgelegte Reformpaket aus 34 Einzelmaßnahmen zu Wirtschaft und Beschäftigung – und die Frage, wen es tatsächlich entlastet.
Reformpaket: Deutliches Ungleichgewicht zulasten der Beschäftigten
Eine Einordnung der 34 Maßnahmen nach gewerkschaftlichen Positionslinien zeigt ein klares Bild: Vom Paket profitieren in erster Linie Arbeitgeber und Unternehmen, die Interessen der Beschäftigten und die Errungenschaften der Gewerkschaften geraten zunehmend unter Beschuss.
Besonders kritisch aus gewerkschaftlicher Sicht: Ausweitung sachgrundloser Befristung auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen sowie der Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen – aus DGB-Sicht ein doppelter Abbau von Schutzrechten, da die Schriftform bislang Beweisschutz für Beschäftigte bot. Aufweichung des Kündigungsschutzes bei Hochverdienern und die Möglichkeit tariflicher Abweichung von gesetzlichen Standards, unter anderem im Arbeitsschutz. Einschnitte beim Arbeitsschutz: Vereinfachungen bei Genehmigungen für überwachungsbedürftige Anlagen sowie bei Prüfpflichten elektrischer Anlagen (DGUV V3/V4). Deutliche Beschränkung der Lieferkettenrichtlinien-Umsetzung, die erst ab 5.000 Beschäftigten beziehungsweise 1,5 Milliarden Euro Umsatz greifen soll. Acht Prozent Personaleinsparung in der Bundesverwaltung, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unmittelbar trifft. Ein Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch, der mit Leistungsausschlüssen und umfassendem Behördendatenaustausch verbunden ist.
Auf der Habenseite steht insbesondere die Absicherung der Mitbestimmung – ein klassisches gewerkschaftliches Kernanliegen, das im Paket geschützt bleibt. Auch steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen sowie Programme zur Weiterqualifizierung sind arbeitnehmerfreundlich angelegt. Auffällig bleibt jedoch der qualitative Unterschied: Während arbeitgeberfreundliche Maßnahmen direkt in bestehende Schutzstandards eingreifen, sind die arbeitnehmerfreundlichen Punkte überwiegend steuerlich-monetärer oder förderpolitischer Natur – sie stärken also eher punktuell statt strukturell abzusichern. Verteilungspolitisch fällt zudem auf, dass das Paket auf eine stärkere Heranziehung von Vermögen – etwa über eine Vermögen- oder Erbschaftsteuer – verzichtet.
Angriff auf den Sozialstaat statt struktureller Reform
Aus gewerkschaftlicher Perspektive zeichnet sich damit ein Muster ab, das über Einzelmaßnahmen hinausweist: Deregulierung im Arbeitsrecht, Personalabbau im öffentlichen Dienst und verschärfte Kontrollen bei Sozialleistungsbeziehenden treffen konkret die Beschäftigten und den Sozialstaat, während die Gegenfinanzierung überwiegend bei den unteren und mittleren Einkommen ausbleibt. Die Botschaft, die sich aus dieser Einordnung ableiten lässt, lautet: gute Ansätze bei Mitbestimmung und Industriepolitik – aber die Rechnung wird zu großen Teilen bei den Beschäftigten und beim Sozialstaat beglichen.
Jahresplanung 2026/2027
Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformpaket nutzte die Klausur den zweiten Tag für die konkrete Planung der Regionsarbeit im kommenden Jahr. Die Teilnehmenden – Kreisverbandsspitzen, Frauen-, Senioren- und Jugendvertretung sowie das hauptamtliche Team – legten damit die Grundlage für die politische und kommunikative Arbeit der DGB-Region Oberpfalz bis 2027.
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