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Kita St. Otto in Irchenrieth: Landratsamt gibt grünes Licht für Gemeinde

Irchenrieth. Im Streit um die Kita St. Otto hat die Rechtsaufsicht entschieden: Die Gemeinde darf die Trägerschaft übernehmen. Die Bürgerliste akzeptiert das, hält aber an ihrer Kritik fest.

Irchenrieth. Im Streit um die Kita St. Otto hat die Rechtsaufsicht entschieden: Die Gemeinde darf die Trägerschaft übernehmen. Die Bürgerliste akzeptiert das, hält aber an ihrer Kritik fest.
Symbolbild: Pixabay

Kita St. Otto in Irchenrieth: Landratsamt gibt grünes Licht für Gemeinde

Bürgermeister Josef Hammer verlas das Schreiben des Landratsamtes Neustadt/WN am Dienstagabend im Gemeinderat. Die Kommunalaufsicht sieht keinen Rechtsverstoß in dem Beschluss vom 11. August 2026. Damals hatte der Gemeinderat entschieden, dass die Gemeinde zum 1. Januar 2027 selbst die Trägerschaft der Kita St. Otto übernehmen und dafür beim Kreisjugendamt eine Betriebserlaubnis beantragen soll.

Die Irchenriether Bürgerliste hatte daraufhin eine rechtsaufsichtliche Überprüfung beantragt. Sie sah insbesondere die Grundsätze der Subsidiarität und der Trägervielfalt verletzt.

Kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip

In seinem Antwortschreiben vom 24. September erläutert das Landratsamt ausführlich seine Rechtsauffassung. Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sollen Gemeinden grundsätzlich auf eigene Einrichtungen verzichten, wenn geeignete freigemeinnützige Träger die Kinderbetreuung übernehmen können.

Nach Auffassung der Rechtsaufsicht greift dieser sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz allerdings nur bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze oder beim Abbau von Einrichtungen wegen eines Überangebots. Nicht einschlägig sei er dagegen bei einem bloßen Trägerwechsel, wie er in Irchenrieth vorgesehen ist.

Selbst bei einer anderen Auslegung des Gesetzes wäre der Beschluss nach Einschätzung der Rechtsaufsicht nicht zu beanstanden. Denn die Gemeinde hatte ursprünglich eine Übernahme durch die Caritas Kita gGmbH erwogen. Letztlich sei es jedoch nicht zu einer konkreten Prüfung gekommen, weil keine ausreichende Vertrauensbasis zwischen den Beteiligten mehr bestanden habe.

Auch die Trägervielfalt bleibt gewahrt

Einen weiteren Kritikpunkt der Bürgerliste weist die Rechtsaufsicht zurück. Die gesetzlich geforderte Trägervielfalt sei in Irchenrieth weiterhin gegeben. Die beiden anderen Kindertageseinrichtungen würden nach Angaben der Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz derzeit und voraussichtlich auch künftig von der LearningCampus gGmbH betrieben. Eltern hätten damit weiterhin die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Trägern zu wählen.

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Reaktion der Bürgerliste: Entscheidung akzeptiert, rechtliche Zweifel bleiben

Die Irchenriether Bürgerliste will die Entscheidung der Kommunalaufsicht akzeptieren. In einer Pressemitteilung macht sie allerdings deutlich, dass sie die rechtliche Begründung nicht teilt.

Die Auffassung, das Subsidiaritätsprinzip gelte ausschließlich für neu zu schaffende Kindertageseinrichtungen, finde nach Ansicht der Bürgerliste weder im Gesetzeswortlaut noch in den Gesetzesmaterialien eine hinreichende Grundlage.

Das Prinzip sei im bayerischen Recht ausdrücklich verankert. Eine Beschränkung auf neue Einrichtungen sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Streit um das Vertrauen zur Caritas

Besonders kritisch sieht die Bürgerliste die Begründung, mit der die Gemeinde von einer Trägerschaft durch die Caritas Kita gGmbH Abstand genommen hat.

Bürgermeister Hammer habe gegenüber dem Landratsamt erklärt, dass das Vertrauensverhältnis zur Caritas Kita gGmbH aus Sicht der Gemeinde nachhaltig gestört sei. Für die Bürgerliste ist das nicht nachvollziehbar. Sie verweist darauf, dass zahlreiche andere Gemeinden die Trägerschaft ihrer Kindertageseinrichtungen bereits an die Caritas übertragen hätten oder einen solchen Schritt planten.

Die Caritas Kita gGmbH habe bis zuletzt zu ihrer Zusage gestanden, die Kita St. Otto zu übernehmen. Nach Angaben der Bürgerliste gelte dieses Angebot weiterhin.

Die Bürgerliste richtet den Blick auf die Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Bei einer Übernahme durch die Caritas Kita gGmbH wären nach ihren Angaben sämtliche Beschäftigten zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen übernommen worden. Dies hätte ausdrücklich auch die bisherigen Zusatzleistungen umfasst, darunter einen privaten Zusatz-Krankenversicherungsschutz und die zusätzliche kirchliche Altersversorgung. Eine vergleichbare verbindliche Zusage der Gemeinde liege bislang nicht vor.