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Vorbach tüftelt an einem groben Flächenmanagement für die Zukunft

Vorbach. Mit der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die Gemeinde die Weichen für neue Baugebiete in Oberbibrach und plant bis 2040 etwa 30 Wohneinheiten. Auch klare Regeln für Vereine sind geplant.

Vorbach. Mit der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die Gemeinde die Weichen für neue Baugebiete in Oberbibrach und plant bis 2040 etwa 30 Wohneinheiten. Auch klare Regeln für Vereine sind geplant.
Mit Blick auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde Vorbach soll die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes die Weichen für die bauliche und sozialgerechte Entwicklung der Kommune stellen. Dazu zählen auch Baugebietserweiterungen in Oberbibrach, zum Beispiel im Weinberggebiet. Foto: Robert Dotzauer

Vorbach tüftelt an einem groben Flächenmanagement für die Zukunft

Mit der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigen Bürgermeister und Gemeinderat, die Weichen für die bauliche Entwicklung und eine sozial gerechte Bodennutzung für das nächste Jahrzehnt zu stellen.

Die Nachfrage nach Bauplätzen brummt besonders im Ortsteil Oberbibrach und auch weitere Gewerbeflächen sind gefragt. Bis 2040 sei mit einem Neubedarf von zirka 30 Wohneinheiten zu rechnen, analysiert das von der Gemeinde beauftragte Bayreuther Architekturbüro RSP. Daraus prognostizieren die Planer einen Wohnbauflächenbedarf von 3,1 Hektar. Zudem denken die kommunalen Mandatsträger über ergänzende sogenannte Gemeinbedarfsflächen im Bereich der Grundschule in Oberbibrach nach.

Ein Szenario mit Schlussfolgerungen für den Flächennutzungsplan der Gemeinde. Planerisch richten soll es eine sechste Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung. Mit einem Auslegungsbeschluss brachte der Rat bereits im Juli 2024 das Änderungsverfahren mit einem Flächenumfang von zirka 10,6 Hektar auf den Weg. Nach zweijähriger „Findungsphase“ erörterte das Gremium nun die zum Teil bereits vor zwei Jahren eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich einer vorzeitigen Bürgerbeteiligung.

Regierung stimmt zu

Ein Prozess mit Abstimmungsgesprächen bei der Regierung, mit vielen Forderungen und Änderungsvorschlägen der Behördenvertreter, aber auch mit positiven Stellungnahmen und kollegialen Anregungen. Im Wesentlichen waren es positive Signale der Höheren Landesplanung der Regierung der Oberpfalz zur Bedarfsanalyse der Gemeinde über den künftigen Wohnbauflächenbedarf. Schriftlich äußerten sich auch Bedenkenträger. Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefährde die Flächenkonkurrenz zwischen Bauland und landwirtschaftlicher Nutzung die Entwicklungsfähigkeit der insgesamt 22 landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsgebiet.

Verbunden mit positiven Signalen zur Ausweisung von Baugebieten am Weinberg in Oberbibrach und in der Neustädter Straße in Oberbibrach bewertete die Untere Naturschutzbehörde allerdings die Erweiterung des Gewerbegebietes in Unterbibrach im geplanten Umfang als bedenklich. Versehen mit Kenntnisnahme- und Abwägungsbeschlüssen gab das Gremium grünes Licht für die zweite Verfahrensrunde.

Richtlinien für Vereinsförderung

Für die Vereinsförderung der Gemeinde soll es künftig klare Regeln geben. Richten sollen es offizielle „Richtlinien“. Zunächst zur „Meinungsforschung“ setzte Bürgermeister Alexander Goller das Thema auf die Tagesordnung der jüngsten Ratssitzung. Schon seit 2009 gibt es Sportförderrichtlinien und Vereinszuschüsse für die Jugendarbeit. Nun sollen grundsätzliche Regelungen das bisherige Verfahren ablösen, ohne die segensreiche Arbeit der Vorbacher Vereinswelt und Institutionen finanziell zu schmälern.

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Der Entwurf unterscheidet zwischen einmaligen Zuschüssen für bauliche Maßnahmen und Anschaffungen und wie bisher die Unterstützung der Vereinswelt für die Jugendarbeit, für den Breitensport und für Vereinsjubiläen. Mit kommunalen Fördergeldern dürfen Antragsteller rechnen, die das sportliche und kulturelle Leben der Gemeinde aktiv mit geeigneten Beiträgen für die Gemeinschaft bereichern, so die Formulierung im fünfseitigen Richtlinienentwurf. Kernthema der Förderrichtlinien ist die Höhe künftiger Gemeindezuschüsse. Für Baumaßnahmen und Anschaffungen über 500 Euro soll die Förderung mit Kostennachweis 20 Prozent und maximal 20.000 Euro betragen.

Keine Grundsätze ohne Ausnahmen. Ein weiterer Paragraf eröffnet dem Gemeinderat Möglichkeiten zur Sonderförderung „für besondere Aufgabenstellungen von Vereinen, Verbänden, Kirchen und Institutionen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen“. Vorschläge aus dem Gremium führten zu einigen Korrekturen. Nach einem weiteren „Denkprozess“ sollen die Förderrichtlinien in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden.

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