Wasser, Müll, Kita: Was Familien in der Nordoberpfalz zahlen

Wasser, Müll, Kita: Was Familien in der Nordoberpfalz zahlen
146 Euro oder 292 Euro Grundsteuer im Jahr? Ein Kindergartenbeitrag, den der staatliche Zuschuss vollständig abdeckt, oder 1.272 Euro, die Eltern trotz Zuschuss jährlich selbst bezahlen müssen? Solche Unterschiede gibt es innerhalb der Nordoberpfalz, obwohl eine Familie nicht größer wohnt, mehr Wasser verbraucht oder ihr Kind länger betreuen lässt.
Gleiche Familie, anderer Wohnort – andere Kosten
Um die Gebühren vergleichbar zu machen, hat OberpfalzECHO eine vierköpfige Modellfamilie auf dem Papier durch die Region geschickt. Sie lebt in einem Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück. Pro Jahr verbraucht sie 150 Kubikmeter Trinkwasser und leitet dieselbe Menge als Abwasser ab. Die Restmülltonne fasst 120 Liter und wird alle zwei Wochen geleert. Ein vierjähriges Kind besucht an fünf Tagen pro Woche den Kindergarten, wahlweise fünf oder acht Stunden täglich. Für die Grundsteuer setzen wir überall denselben Messbetrag von 73 Euro an.
Die Ausgangslage ist damit identisch. Was sich verändert, sind die örtlichen Gebühren und teilweise auch die Leistungen, die Familien dafür erhalten. Grundlage sind die zum 1. November 2026 geltenden Tarife sowie Auskünfte von Kommunen, Landratsämtern und Kindertageseinrichtungen.
Kindergarten: Der staatliche Zuschuss macht einen großen Unterschied
Für Familien mit kleinen Kindern gehören die Kindergartenbeiträge zu den regelmäßigen Ausgaben. Wie viel tatsächlich vom eigenen Konto abgeht, hängt allerdings stark von der Einrichtung ab. Der Freistaat Bayern bezuschusst die Kindergartenbeiträge für Kinder ab drei Jahren mit bis zu 100 Euro monatlich. Dieser Betrag wird auf den regulären Elternbeitrag angerechnet.
In Kemnath und Oberviechtach liegen die Beiträge der untersuchten Einrichtungen unterhalb dieser Zuschussgrenze. Der staatliche Zuschuss deckt sie deshalb vollständig ab. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Kindergartenplätze grundsätzlich kostenlos sind: Die Einrichtungen erheben reguläre Beiträge, die in diesen Fällen durch den Zuschuss ausgeglichen werden. Mögliche Verpflegungskosten sind davon unabhängig.
Anders sieht es beispielsweise in Amberg aus. Im untersuchten Kindergarten Wunderland beträgt der reguläre Beitrag für acht Stunden tägliche Betreuung 206 Euro. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses müssen Eltern noch 106 Euro monatlich selbst tragen. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 1.272 Euro. In Neustadt bleiben für dieselbe Betreuungszeit im Kindergarten St. Joseph dagegen 55 Euro monatlich, in Weiden im Kinderhaus Tohuwabohu einschließlich Getränkegeld 73 Euro.
Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die monatlichen Eigenanteile in den untersuchten Einrichtungen ausfallen. Wo der Zuschuss den regulären Beitrag vollständig abdeckt, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
Bei acht Stunden täglicher Betreuung beträgt der Unterschied zwischen dem von staatlicher Seite vollständig gedeckten Beitrag in Kemnath oder Oberviechtach und dem Eigenanteil in Amberg somit 1.272 Euro jährlich. Für Familien kann das einen erheblichen Unterschied machen. Allerdings hängt die tatsächliche Belastung nicht nur vom Elternbeitrag ab, sondern auch davon, welche zusätzlichen Leistungen verpflichtend sind.
Warum ein niedriger Kindergartenbeitrag nicht alles sagt
Ein Kindergartenplatz für 60 Euro monatlich klingt zunächst günstig. Doch damit muss die Rechnung noch nicht vollständig sein. In Eschenbach kostet die Acht-Stunden-Betreuung nach Abzug des staatlichen Zuschusses 60 Euro im Monat. Hinzu kommt das verpflichtende Mittagessen für 4,50 Euro pro Tag. Bei beispielhaft 200 abgerechneten Essenstagen wären das zusätzliche 900 Euro im Jahr. Die Zahl der Essenstage dient lediglich zur Veranschaulichung und ist keine bestätigte Jahresabrechnung der Einrichtung.
In Oberviechtach ist das Mittagessen dagegen freiwillig, während die Kinder in der untersuchten Schwandorfer Einrichtung ihre Verpflegung selbst mitbringen. Solche Unterschiede erschweren den direkten Vergleich. Ein niedriger Elternbeitrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass die gesamte Betreuung günstiger ist. Für die angefragte BRK-Kita in Vohenstrauß lag bis zum Abschluss unserer Recherche keine abschließende Gebührenauskunft vor. Deshalb wurde die Einrichtung nicht in die Tabelle aufgenommen.
Grundsteuer: In Weiden doppelt so viel wie in Eschenbach
Auch beim Eigenheim macht der Wohnort einen Unterschied. Für unseren Modellhaushalt haben wir einen Grundsteuermessbetrag von 73 Euro angenommen. Dieser bleibt in allen Städten gleich. Erst der kommunale Hebesatz bestimmt, wie hoch die jährliche Grundsteuer ausfällt.
Für das identische Modellhaus fallen in Auerbach und Eschenbach jährlich 146 Euro Grundsteuer an. In Schwandorf sind es 182,50 Euro, in Sulzbach-Rosenberg 219 Euro und in Weiden 292 Euro. Zwischen Weiden und Eschenbach liegt damit eine Differenz von 146 Euro im Jahr. Der Hebesatz in Weiden ist doppelt so hoch wie in Eschenbach.
Die Zahlen gelten ausschließlich für unseren angenommenen Messbetrag. Die tatsächliche Grundsteuer eines Hauses hängt vom individuellen Grundsteuermessbetrag ab. Unser Beispiel zeigt deshalb nicht, wie viel jeder Eigentümer bezahlen muss, sondern welchen Unterschied die kommunalen Hebesätze bei identischen Voraussetzungen ausmachen.
Wasser und Abwasser: Nicht nur der Verbrauch entscheidet
Bei Wasser und Abwasser wird die Rechnung komplizierter. Neben dem Verbrauchspreis verlangen manche Versorger eine jährliche Grundgebühr. Außerdem kann eine gesonderte Niederschlagswassergebühr hinzukommen, wenn Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation gelangt. Deshalb reicht es nicht, allein die Kubikmeterpreise miteinander zu vergleichen.
In Eschenbach kostet ein Kubikmeter Trinkwasser netto 2,65 Euro, die jährliche Grundgebühr beträgt netto 31,20 Euro. Für Abwasser werden 2,82 Euro je Kubikmeter berechnet. Eine gesonderte Niederschlagswassergebühr erhebt die Stadt nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft nicht. Bei 150 Kubikmetern Jahresverbrauch ergibt sich einschließlich der Umsatzsteuer auf das Trinkwasser eine Rechnung von rund 882 Euro.
Für Schwandorf liegt eine Modellrechnung von rund 793 Euro jährlich vor. Dort wird auch Niederschlagswasser gesondert berechnet. Die Gebühr beträgt 19 Cent je Quadratmeter angeschlossener Fläche. Bei den angenommenen 180 Quadratmetern macht das 34,20 Euro im Jahr aus.
In Amberg kostet die Schmutzwasserentsorgung 2026 nach Auskunft der Stadt 2,21 Euro je Kubikmeter. Hinzu kommen 47 Cent pro Quadratmeter Niederschlagswasserfläche. Allein für diese beiden Abwasserpositionen ergeben sich bei unserem Modellhaushalt 416,10 Euro jährlich. Die Trinkwasserkosten sind darin noch nicht enthalten.
Deutlich höher fällt die bisherige Berechnung für Waldsassen aus. Aus den veröffentlichten Wasser- und Abwassertarifen ergeben sich rund 1.318 Euro im Jahr. Ob eine zusätzliche Niederschlagswassergebühr anfällt, konnte nicht abschließend geklärt werden. Für Kemnath fehlen wiederum ausreichend bestätigte Angaben zu den vollständigen Wasser- und Abwassergebühren, sodass keine belastbare Jahresrechnung möglich ist.
Die Beispiele zeigen, dass nicht allein der Preis pro Kubikmeter zählt. Erst Verbrauch, Grundgebühren und gegebenenfalls Niederschlagswasser ergeben die tatsächliche Belastung eines Haushalts.
Müllabfuhr: Fast gleicher Preis, unterschiedliche Leistungen
Bei den Müllgebühren liegen die bestätigten Beträge aus zwei Landkreisen überraschend nah beieinander. In Schwandorf und Oberviechtach kostet eine 120-Liter-Restmülltonne mit vierzehntäglicher Leerung 252 Euro im Jahr. In Neustadt, Vohenstrauß und Eschenbach sind es 254,52 Euro. Der Unterschied beträgt gerade einmal 2,52 Euro jährlich.
Allerdings erhalten die Haushalte dafür nicht dieselbe Leistung. Im Landkreis Neustadt gehört eine Biotonne mit vierzehntäglicher Leerung zum Entsorgungsangebot. Im Landkreis Schwandorf können Bioabfälle kostenlos an den vorgesehenen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Eine reguläre Biotonne am Haushalt ist dort nicht Teil des Modells. Der geringe Preisunterschied sagt deshalb wenig über den Aufwand aus, den die Müllentsorgung im Alltag verursacht.
Was eine Familie tatsächlich bezahlt: Das Beispiel Eschenbach
Wie sich die verschiedenen Gebühren addieren, lässt sich für Eschenbach besonders gut zeigen. Dort liegen die wesentlichen Angaben von der Verwaltungsgemeinschaft, dem Landratsamt und der Kindertageseinrichtung vor. Für unsere vierköpfige Modellfamilie ergibt sich folgende Jahresrechnung:
Bei fünf Stunden Kindergartenbetreuung entstehen für die untersuchten Gebühren damit jährlich 1.642,23 Euro, sofern kein freiwilliges Mittagessen gebucht wird. Bei acht Stunden sind es zunächst 2.002,23 Euro. Hinzu kommen die verpflichtenden Mittagessen zu jeweils 4,50 Euro. Wie hoch die endgültige Jahresrechnung ausfällt, hängt von der Zahl der abgerechneten Essenstage ab.
Das Beispiel zeigt, wie schnell sich mehrere vergleichsweise überschaubare Gebühren zu einem vierstelligen Jahresbetrag summieren. Dabei handelt es sich ausschließlich um die fünf untersuchten Kostenbereiche. Strom, Heizung, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität und andere Lebenshaltungskosten sind nicht enthalten.
Wo ist unsere Modellfamilie am günstigsten unterwegs?
Eine eindeutige Rangliste wäre verlockend, würde mit den vorliegenden Daten aber ein falsches Bild vermitteln. Nicht für alle untersuchten Städte liegen sämtliche Gebühren vollständig vor. Zudem unterscheiden sich die Leistungen, die Familien für ihre Beiträge erhalten. Ein günstiger Kindergarten kann für Eltern mit kleinen Kindern entscheidend sein, während diese Kostenposition für Haushalte ohne Kindergartenkind keine Rolle spielt. Ein niedriger Grundsteuerhebesatz kann wiederum durch höhere Wasser- und Abwassergebühren ausgeglichen werden.
Der Vergleich macht dennoch deutlich, dass sich der Wohnort spürbar auf die laufenden Kosten auswirken kann. Besonders bei den Kindergartenbeiträgen entstehen über ein Jahr erhebliche Unterschiede. Wer seine tatsächlichen Haushaltskosten beurteilen möchte, sollte deshalb nicht nur einzelne Gebühren betrachten, sondern die gesamte Rechnung und die damit verbundenen Leistungen.
So haben wir gerechnet
OberpfalzECHO hat für den Vergleich einen vierköpfigen Modellhaushalt mit einem bestehenden Einfamilienhaus von 140 Quadratmetern Wohnfläche und 600 Quadratmetern Grundstück angesetzt. Der jährliche Wasser- und Abwasserverbrauch beträgt 150 Kubikmeter, die angeschlossene Niederschlagswasserfläche 180 Quadratmeter. Für die Grundsteuer gilt ein einheitlicher Messbetrag von 73 Euro. Bei der Abfallentsorgung wurde eine 120-Liter-Restmülltonne mit vierzehntäglicher Leerung zugrunde gelegt.
Für die Kindergartenkosten wurde ein vierjähriges Kind mit fünf beziehungsweise acht Stunden täglicher Betreuung an fünf Tagen pro Woche angenommen. Der staatliche Beitragszuschuss von bis zu 100 Euro monatlich wurde berücksichtigt. Die Gebühren beziehen sich auf den Stichtag 1. November 2026. Grundlage sind kommunale Satzungen und Auskünfte der zuständigen Verwaltungen, Landratsämter und Kindertageseinrichtungen. Nicht vollständig bestätigte Beträge wurden nicht geschätzt.




