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ARV Oberpfalz
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Neue Parkregel in Tiefgarage des Klinikums – Freies Parken für Schwerstbehinderte bleibt

Weiden. Das Klinikum Weiden führt ab 3. Juli ticketloses Parken ein. Befürchtungen, dass damit Nachteile für Behinderte entstehen, kann Kliniksprecher Friedrich Peterhans zerstreuen: Wer die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" (außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind) hat, parkt weiter kostenfrei.

Weiden. Das Klinikum Weiden führt ab 3. Juli ticketloses Parken ein. Befürchtungen, dass damit Nachteile für Behinderte entstehen, kann Kliniksprecher Friedrich Peterhans zerstreuen: Wer die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" (außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind) hat, parkt weiter kostenfrei.
Die Schranken an dem Parkplätzen des Klinikums Weiden werden demnächst abgebaut. Bild: Friedrich Peterhans, KNO

Neue Parkregel in Tiefgarage des Klinikums – Freies Parken für Schwerstbehinderte bleibt

Das ist neu: Künftig zieht der Autofahrer kein Ticket mehr, wenn er durch die Schranken der Tiefgarage oder die Parkplätze Augustiner (Gabelsbergerstraße) sowie am Haupteingang (Söllnerstraße) fährt. Die Schranke erkennt automatisch das Autokennzeichen. Ist der Klinikbesuch dann beendet, hat der Autofahrer verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung. Entweder er zahlt direkt am Handy über die Easypark-App. Alternativ geht er zum Automaten, gibt sein Kennzeichen ein und zahlt den geforderten Betrag. Die Tarife bleiben im Übrigen gleich.

Für Schwerbehinderte mit den genannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gilt Folgendes: Sie können sich für das Parken in der Tiefgarage entweder dauerhaft registrieren und damit befreien lassen. Dazu müssen sie nur diesen QR-Code scannen, die Webseite aufrufen und ihren Behindertenausweis als Foto hochladen.

Mit diesem QR-Code können sich Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „H“ und „Bl“ zum kostenfreien Parken in der Tiefgarage des Klinikums registrieren lassen.

Alternativ besteht für Schwerbehinderte weiterhin die Möglichkeit, zur Rezeption zu gehen und um Freischaltung zu bitten. So wurde das auch bisher gehandhabt: Die betroffenen Autofahrer legten bisher an der Rezeption ihren Parkausweis vor, der nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises freigeschaltet wurde.

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