Baugenossenschaft plant Mieterhöhung 2027 und 2028 in Floß

Baugenossenschaft plant Mieterhöhung 2027 und 2028 in Floß
Der größte Hauseigentümer und Wohnungsvermieter im Markt, die Baugenossenschaft „Eigenheim“, wird die Nettomieten für die Geschäftsjahre 2027 und 2028 um jeweils zwei Prozent erhöhen. Damit liegt sie immer noch im unteren Limit der Wohnungsmieten. Die Durchschnittsmieten liegen derzeit bei 4,20 Euro pro Quadratmeter.
Prüfberichte und Ertragslage der Wohnungswirtschaft
Bei den jährlich fälligen, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München wird in den Berichten immer wieder festgehalten, dass die Ertragslage aus der Wohnungswirtschaft unbefriedigend sei. Das wissen die Verantwortlichen der Genossenschaft. Sie halten daran fest, dass es eines der größten Anliegen sei, den Mietpreis für die immerhin über 130 Mieter preisgünstig zu gestalten. Das hängt zuletzt auch mit der Vermietung zusammen. Vorstand und Aufsichtsrat haben größtes Interesse, die Genossenschaftswohnungen ohne Probleme vermieten zu können. Und das ist seit Jahren der Fall. Derzeit kann die Genossenschaft für sich in Anspruch nehmen, alle Wohnungen vermietet zu haben.
Modernisierungen sichern heutigen Wohnstandard
Es liegt auch daran, dass Altbauwohnungen durch Modernisierungen dem heutigen Wohnstandard gerecht werden. So ist es keine Seltenheit, dass Aufwendungen für den Instandhaltungsbereich von Altbauwohnungen bis über 150.000 Euro betragen. Vorstandsvorsitzende Marika Mauerer und Berater Fred Lehner setzen weiter auf den Wert preisgünstiger Wohnungen. Unterstützung erhalten sie von Vorstand und Aufsichtsrat.
Zeitplan und Information der Mieter bis 2028
In den nächsten Monaten wird sich die Geschäftsstelle mit den Gremien des Vorstandes und des Aufsichtsrates mit dem Problem der Mieterhöhung wieder auseinandersetzen. Geht man von der Information in der letzten Mitgliederversammlung aus, dann kann mit einer Erhöhung der Monatsmieten um jeweils zwei Prozent der Nettomiete für die Jahre 2027 und 2028 gerechnet werden. Interesse besteht auch darin, die Wohnungsmieter rechtzeitig von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
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