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Busunglück in Weiden-Frauenricht: Gericht verhängt Geldstrafe gegen ehemaligen Busfahrer

Weiden. Das Busunglück in Weiden-Frauenricht beschäftigte nun das Amtsgericht Weiden. Nach umfangreicher Beweisaufnahme stand die Frage im Mittelpunkt, ob Medikamente oder eine schwere Erkrankung des Fahrers den Unfall mit 23 Verletzten verursacht hatten.

Busunglück in Weiden-Frauenricht: Gericht verhängt Geldstrafe gegen ehemaligen Busfahrer

Busunglück in Weiden-Frauenricht
Vor dem Schöffengericht fand nun die juristische Aufarbeitung des Busunglücks im August 2025 in Frauenricht statt. Foto: Martin Stangl

Fast ein Jahr nach dem schweren Busunfall an der Anschlussstelle A93 Weiden-Frauenricht hat das Amtsgericht Weiden die juristische Aufarbeitung abgeschlossen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, warum ein Linienbus im Schienenersatzverkehr am 29. August 2025 von der Fahrbahn in der Ausfahrt abkam und dabei 23 Menschen verletzt wurden. Während die Staatsanwaltschaft zunächst von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ausging, entwickelte sich die Beweisaufnahme in eine andere Richtung. Am Ende stand eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in 23 Fällen.

Busunglück in Weiden-Frauenricht: Unfallhergang auf der A93

Nach den Feststellungen der Anklage war der damals 67-jährige Busfahrer gegen 10.25 Uhr auf der A93 unterwegs. In der Ausfahrt Weiden-Frauenricht in Richtung Norden kam das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab. Anschließend bewegte sich der Bus in einem engen Radius nach rechts, durchbrach eine Schutzplanke und die Lärmschutzwand und blieb schließlich in einer steilen Böschung hängen.

Von den 29 Insassen wurden 23 verletzt. Die Fahrgäste erlitten unter anderem Prellungen, Schürfwunden, Platzwunden, Schleudertraumata und Gehirnerschütterungen. Zusätzlich entstand an der Lärmschutzwand ein Schaden von rund 85.000 Euro. Der nahezu neue Omnibus erlitt einen Totalschaden in Höhe von etwa 195.000 Euro.

Zeugen schildern auffälliges Fahrverhalten

Mehrere Fahrgäste berichteten während ihrer Zeugenvernehmung von einem ungewöhnlichen Fahrstil unmittelbar vor dem Unfall. Nach ihren Aussagen sei der Bus teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Außerdem beschrieben Zeugen eine unruhige Fahrweise. Teilweise war sogar von Schlangenlinien die Rede.

Diese Beobachtungen spielten für das Gericht eine wichtige Rolle. Die Aussagen stützten zunächst den Verdacht, dass der Fahrer möglicherweise nicht vollständig fahrtüchtig gewesen sein könnte. Allerdings zeigte sich im Verlauf des Verfahrens, dass mehrere Ursachen für das Unfallgeschehen in Betracht kamen.

Gutachter untersuchen das Busunglück in Weiden-Frauenricht

Ein medizinischer Sachverständiger wertete die Blutprobe aus, die unmittelbar nach dem Unfall entnommen worden war. Dabei wurden Rückstände eines Schlafmittels festgestellt. Nach Einschätzung des Gutachters können solche Medikamente Aufmerksamkeitsstörungen, eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit und Müdigkeit verursachen. Der Unfallhergang lasse sich grundsätzlich mit den festgestellten Wirkstoffen erklären.
Gleichzeitig verwies der Sachverständige auf eine weitere mögliche Ursache. Nach dem Unfall war bei dem Fahrer eine hochgradige Verengung der Halsschlagader festgestellt worden. Diese Erkrankung kann zu einer verminderten Durchblutung des Gehirns führen. Ein kurzzeitiger Ausfall oder ein sogenannter Blackout konnte deshalb ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

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Auch ein Verkehrssachverständiger analysierte die Unfallspuren sowie die Daten des Fahrtenschreibers. Dabei stellte er fest, dass während der entscheidenden Sekunden vor dem Unfall eine kurze Unterbrechung des Bremsvorgangs dokumentiert wurde. Ob dafür ein Sekundenschlaf oder gesundheitliche Probleme verantwortlich waren, konnte der Experte jedoch nicht eindeutig klären. Technische Mängel am Fahrzeug schloss er aus.

Ärzte bestätigen schwere Erkrankung

Nach der Mittagspause sagten zwei behandelnde Ärzte des Klinikums Amberg aus. Sie bestätigten, dass beim Angeklagten unmittelbar nach dem Unfall eine akute Verengung der Halsschlagader diagnostiziert worden war. Nach ihrer Einschätzung könnte diese Erkrankung die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt haben.

Der Busfahrer selbst erklärte vor Gericht, er habe sich am Unfalltag völlig normal gefühlt. Zwar nehme er wegen Schlafstörungen regelmäßig Medikamente ein, jedoch habe er die Tablette bereits am Vorabend eingenommen. Außerdem verfüge er über rund 40 Jahre Berufserfahrung ohne nennenswerte Vorfälle. An die entscheidenden Momente könne er sich kaum erinnern. Möglich sei ein kurzer Blackout gewesen. Durch den Unfall habe er selbst einen Wirbelbruch erlitten und mehrere Monate im Krankenhaus verbringen müssen.

Richter spricht von tragischem Augenblicksversagen

Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Schnappauf machte deutlich, dass sich die eigentliche Ursache des Unfalls nicht mehr zweifelsfrei feststellen lasse. Einerseits spreche einiges für eine Beeinträchtigung durch das Schlafmittel. Andererseits könne die damals noch unerkannte Erkrankung ebenso verantwortlich gewesen sein.
Deshalb regte das Gericht an, den Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB Paragraf 313c nicht weiter aufrechtzuerhalten. Oberstaatsanwalt Peter Frischholz folgte dieser Einschätzung und beantragte schließlich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in 23 Fällen. Verteidiger Kai-Michael Meins (Kulmbach)schloss sich diesem Antrag an und verwies auf die bescheidenen finanziellen Verhältnisse seines Mandanten.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der ehemalige Busfahrer bei den Verletzten. Zudem erklärte er, künftig keinen Bus mehr steuern zu wollen. Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Strafmildernd berücksichtigte der Richter das sozial geordnete Leben des Angeklagten sowie dessen jahrzehntelange unauffällige Berufstätigkeit. Nach der Urteilsverkündung erhielt der Mann seinen beschlagnahmten Führerschein zurück.