Johannisfeuer – Was ist zu beachten?
Johannisfeuer – Was ist zu beachten?
Anlässlich der demnächst wieder zahlreich veranstalteten Johannisfeuer weist das Landratsamt Neustadt/WN auf Folgendes hin: Im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes darf als Brennmaterial nur naturbelassenes Holz oder Strauchschnitt verwendet werden.
Verbotene Materialien und Umweltgefahren
Unzulässig sind behandelte Hölzer (lackiert, gebeizt, beschichtet, verleimt, imprägniert oder Ähnliches), Spanplatten, Holz mit anhaftenden Baustoffresten (Dachpappe, Dämmstoffe, Bodenbeläge, Folien, Leder, Schaumstoffe oder Ähnliches) sowie sämtliche sonstigen Abfälle, insbesondere Altreifen, Kunststoffe aller Art, Treibstoffe oder Altöle. Bei Verbrennung solcher Materialien kommt es zur Belastung von Luft, Boden und Wasser; nicht zuletzt kann eine Gesundheitsschädigung der anwesenden Besucher auftreten.
Tier- und Pflanzenschutz am Johannisfeuer
Wenn der Brennstoffhaufen bereits längere Zeit aufgeschichtet war, muss das Material frühestens zwei Tage vor dem Abbrand nochmals umgeschichtet werden, um Kleintieren die Flucht zu ermöglichen. Es wird grundsätzlich aus Artenschutzgründen empfohlen, den Brennmaterialhaufen nicht bereits mehrere Wochen, sondern nur wenige Tage vor dem Entzünden aufzuschichten. Um Schäden an Gehölzen (auch durch Hitze- oder Rauchentwicklung) zu vermeiden, ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
Die Reste des Brandes und sonstige Hinterlassenschaften des Festes (gegebenenfalls Nägel, Glasscherben und so weiter) müssen ebenfalls wieder entfernt werden.
Anmeldung und Information der Behörden
Darüber hinaus sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten: Das Abbrennen des Feuers ist gegebenenfalls vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. Zusätzlich sollten die örtlich zuständige Polizeidienststelle, die örtlich zuständige Feuerwehr sowie die Integrierte Leitstelle (ILS) Oberpfalz-Nord (Telefon 0961/38833-399) telefonisch informiert werden.
Um keine Brandgefahren für die Umgebung entstehen zu lassen, müssen die Johannisfeuer unbedingt beaufsichtigt werden. Erst wenn das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind, kann die Feuerstelle verlassen werden. Auch die Windverhältnisse gilt es wegen des Funkenfluges im Auge zu behalten. Gegebenenfalls sind bei starkem Wind brennende Feuer zu löschen beziehungsweise dürfen erst gar nicht angezündet werden.
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