Nach AfD-Gegendemo: Amtsgericht Weiden kippt Bußgeld gegen 19-Jährigen

Nach AfD-Gegendemo: Amtsgericht Weiden kippt Bußgeld gegen 19-Jährigen
Um es vorweg zu nehmen: mit Erfolg. Amtsrichter Hermann Sax stellt das Verfahren ein. Am Ende fiel auch die von ihm ursprünglich angedachte Geldbuße von 50 Euro weg. Sax sieht „ein Verschulden am unteren Rand“, eine „Lappalie“.
Der 19-Jährige ist zwar zufrieden mit dem Ausgang, aber dennoch irritiert, dass es letztlich überhaupt soweit kommen musste. Ein Einspruch kostet Nerven, im Zweifelsfall auch Geld. Als rechtlichen Beistand hat sich der 19-jährige Betroffene eine Studentin mitgebracht, die über juristisches Fachwissen verfügt. Die Laienvertretung ist vor Gericht unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Was war passiert? Am Samstag, 17. Mai 2025, veranstaltete die AfD-Kreisverband Weiden-Neustadt-Tirschenreuth ab 19 Uhr einen „Nacht-Infostand“ am Oberen Markt in Weiden. Laut Bußgeldbescheid der Stadt Weiden „formierte“ sich am Markthaus eine „nicht angemeldete Gegen-Demo mit acht Teilnehmern“. Diese entrollten zwei Transparente mit der Aufschrift „Abstand halten gegen rechts“ und „Sei nicht blind auf deinem rechten Auge“ mit einem durchgestrichenem Hakenkreuz.
Am Stand: Magerl und Schröder
Auf Nachfrage der Polizei gab sich der damals 18-Jährige als Versammlungsleiter zu erkennen. Nachdem nach Einschätzung der Polizei „die Tatbestandsmerkmale einer Spontanversammlung“ nicht vorlagen, sei er zu einer Anhörung eingeladen worden, zu der er nicht kam. Daraufhin erfolgte der Bußgeldbescheid der Stadt Weiden für eine Ordnungswidrigkeit gegen das bayerische Versammlungsgesetz.
Soweit die amtliche Seite. Die Sicht der Demonstranten schildert vor Gericht die Studentin für den Betroffenen. So sei er zunächst mit drei Freunden vor Ort gewesen, später kamen noch vier dazu. Der Termin für den AfD-Infostand sei nicht öffentlich bekannt gewesen. Der Kreisverband publiziere seine Termine nur über die eigenen Social Medias sowie die AfD-Webseite. Diese Kanäle zu lesen, „ist selbst einem politisch interessierten Bürger nicht zuzumuten“.
Einstellung ohne Geldbuße
Am Stand seien „rassistische und darwinistische Botschaften verbreitet worden, die so schockierend waren, dass der Betroffene gar nicht anders konnte, als seine eigene Meinung zu äußern“. Beispielsweise seien junge Menschen aufgefordert worden, ihr Land „sauber zu halten“ und jede Abweichung vom Ideal des weißen, gesunden Mannes als „nicht normal“ anzusehen.
Es habe sich bei der Gegendemo klar um eine Spontanversammlung gehandelt, beharrt die Studentin. Die Wohnung des Betroffenen befände sich 400 Meter vom Versammlungsort entfernt. Das Transparent steckte noch von der Demo – vom 8. Mai 2025 nach der AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz – in einer Einkaufstasche. „Das kein planerischer Aufwand, da reichte ein Handgriff aus.“
Richter Sax: „Ich kann nachvollziehen, was Sie sagen.“ Er tut, was er zu Beginn der Sitzung ohnehin angekündigt hat: Das Verfahren wird gemäß Paragraph 47 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Nach 30 Minuten ist die Verhandlung auch schon zu Ende. Der Sitzungssaal leert sich. Unter den Unterstützern des Betroffenen ist auch OB-Kandidatin Robyn Arnold.




