Nach dem WSW-Prozess: Ehepaar führt erbitterten Rechtsstreit gegen Kindermädchen

Nach dem WSW-Prozess: Ehepaar führt erbitterten Rechtsstreit gegen Kindermädchen
Das Ehepaar heizt dem Kindermädchen auf allen Ebenen ein. Kriegsschauplatz Nummer eins: das Familiengericht. Hinter für die Öffentlichkeit verschlossenen Türen wird seit Jahren um das Sorge- und Umgangsrecht für den Sohn gestritten. Gutachter sind mit dem Fall befasst. Darf der Junge beim Kindermädchen bleiben, was er selbst wohl gerne möchte? Muss er die Eltern treffen? Soll er in einem Internat erzogen werden – also auf neutralem Boden? Mühsam sollen Kompromisse erarbeitet und erprobt worden sein. Friede herrscht noch lange nicht. Wie im Zivilprozess bekannt wird, hat das Elternpaar die jüngste Entscheidung des Familiengerichts angefochten.
Kripo ermittelt zum dritten Mal
Schauplatz Nummer zwei: Das Ehepaar hat Strafanzeige gegen die langjährige Nanny erstattet. Der Vorwurf: Diebstahl. Es beschuldigt die Weidenerin, während ihrer Haft das Haus ausgeräumt zu haben. Es fehlen angeblich 450 Gegenstände im Gesamtwert von 350.000 Euro, von der Rolex bis zum Designersofa. Die Kriminalpolizei Weiden hat schon zweimal ermittelt, die Ermittlungen aber jedes Mal wieder eingestellt.
Das Ehepaar ging postwendend dagegen vor und legte per Anwalt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ein. Offenbar schon wieder mit Erfolg. Wie Richter Kappl bestätigt, liegt die Akte erneut zu Nachermittlungen bei der Kripo Weiden.
Dritter Schauplatz: Geld und Inventar
Um den dritten Kriegsschauplatz ging es am Freitag vor Kappls Zivilkammer am Landgericht: nämlich ums Geld. Das Ehepaar hat Klage gegen das Kindermädchen erhoben. Es will in einem ersten Schritt Auskunft über Verkäufe während der Haft und zum Verbleib des Inventars. Ein erster Termin fand im Dezember 2025 statt („Schmutziger Krieg nach WSW-Prozess: Ehepaar verklagt Kindermädchen“).
Im Prinzip kommt man am Freitag keinen Schritt weiter. Die Frau des klagenden Ehepaars ist selbst im Gerichtssaal, vertreten von Anwalt Marius Hoser. Sie fordert nach wie vor eine detaillierte Aufstellung. Die bisherige, handschriftliche Liste des Kindermädchens genügt ihr nicht. Darauf steht, was die Nanny nach der Festnahme der Eltern mitnahm.
„Welches Geschirr?“
Die Liste wird auf einem Screen gezeigt: „Kuscheltiere, Kasperlfiguren, Wasserpistole, Lego, Playmobil, Geschirr …“ Schon beim Geschirr hakt die Klägerin ein: „Welches Geschirr? Ich hatte das komplette Service Henne und Hahn. Ich will nur wissen, wo das ist.“ Man habe auch sehr viele Gemälde unterschiedlichen Wertes besessen. „Jetzt ist alles weg.“
Das Kindermädchen hatte sich damals spontan bereit erklärt, das Kind zu sich zu nehmen. Die Festnahme erfolgte am frühen Morgen, der Bub stand ohne Zuhause da. Sie kannte ihn von Geburt an. Für ihren Anwalt Marc Steinsdörfer ist das keine Selbstverständlichkeit: „Sie hat in dieser Ausnahmesituation alles, was sein Wohl und Wehe betraf, in die Hand genommen. Sie hätte auch ein ruhiges Leben haben können.“
Kindermädchen soll genauer auflisten
Steinsdörfer bot eine detailliertere Aufstellung binnen drei Wochen an. Er betonte aber auch, dass getätigte Verkäufe – um anfangs den Lebensunterhalt zu sichern, bis die Pflegestelle durch das Jugendamt eingerichtet war – dokumentiert sind. So verkaufte das Kindermädchen in der Anfangszeit Wertgegenstände an Weidener Geschäftsleute zurück.
Die Kläger – das wegen Betrugs verurteilte Ehepaar – behaupten indessen, sie habe weit mehr zum Verkauf angeboten. Ganz konkret wird nach einer Rolex gesucht, die das Kindermädchen vom Uhrmacher abgeholt habe. Sie sagt, sie habe die Uhr in die Vitrine gelegt. Das wird bestritten.
Zeugen und Vorher-Nachher-Bilder
Jede Seite hat Zeugen. Bei Anwalt Steinsdörfer haben sich Zeugen gemeldet, die den Ehemann selbst beobachtet haben, wie er mit einem VW Passat plus Anhänger mehrmals Inventar abtransportierte. Laut Ehefrau war das Haus zu diesem Zeitpunkt aber schon fast leer. Sie präsentiert Vorher-Nachher-Bilder, deren Wahrheitsgehalt der Anwalt des Kindermädchens anzweifelt.
Eine verfahrene Situation, die letztlich vom klagenden Ehepaar nur weiter befeuert wird. Gegen jede gerichtliche Entscheidung – ob im Strafverfahren oder in der Familiensache – wurde bislang Protest eingelegt.
Seit Jahren mit der Justiz befasst
Bereits 2019 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Umgangs mit Spendengeldern des „Kinderhilfsvereins“ Karolina e.V.; das Verfahren wurde im November 2019 eingestellt. 2023 war Anklage wegen Betrugs mit einer erfundenen Wohnungsbaugenossenschaft WSW erhoben worden. Tausende Anleger waren um mindestens 6,8 Millionen Euro betrogen worden. Das Landgericht verurteilte die beiden wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen: sie zu 5 Jahren und 10 Monaten, ihn zu 3 Jahren und 7 Monaten. Unerwarteter Nebeneffekt: Schon während des Prozesses wurde bekannt, dass das Kind nicht zurück zu den Eltern will. Seit der Haftentlassung läuft der juristische Feldzug gegen das Kindermädchen.
Drei Wochen für eine neue Liste
Geklärt ist auch im Verfahren vor der Zivilkammer am Freitag nichts. Die Beklagte hat nun drei Wochen Zeit, eine detailliertere Liste vorzulegen. Richter Kappl wird dann über einen weiteren Vermögensauskunftsanspruch entscheiden. Aber auch das ist nur die „erste Stufe“: „Wie sich das weitere Verfahren ergibt, können wir dann besprechen.“




