Weidener Hochzeitswochen
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Rechtsmediziner im Champagner-Prozess: Es ist erstaunlich, dass diese Gäste überlebt haben

Weiden. "Solche Werte sehen wir selbst bei tödlichen Intoxikationen nicht." Ein Rechtsmediziner schildert im Champagner-Prozess, wie nah fünf weitere Restaurantgäste dem Tod waren. Während ein 52-Jähriger starb, überlebten sie durch Glück, gesunde Organe - und weil sie schnell im Klinikum behandelt wurden. Der Grat zwischen Leben und Tod war erschreckend schmal.

Weiden. "Solche Werte sehen wir selbst bei tödlichen Intoxikationen nicht." Ein Rechtsmediziner schildert im Champagner-Prozess, wie nah fünf weitere Restaurantgäste dem Tod waren. Während ein 52-Jähriger starb, überlebten sie durch Glück, gesunde Organe - und weil sie schnell im Klinikum behandelt wurden. Der Grat zwischen Leben und Tod  war erschreckend schmal.
Rechtsmediziner Prof. Thomas Kamphausen (Mitte) erstattete sein Gutachten, links Verteidiger Alexander Stevens, rechts die Übersetzerin fürs Niederländische. Foto: Christine Ascherl

Rechtsmediziner im Champagner-Prozess: Es ist erstaunlich, dass diese Gäste überlebt haben

Nach Einschätzung von Prof. Dr. Thomas Kamphausen (Institut für Rechtsmedizin Erlangen) hatte der verstorbene Harald Z. im Wesentlichen „Pech“. Der 52-Jährige wies mehrere Vorerkrankungen auf, darunter ein stark vergrößertes Herz.

An keinem der Befunde wäre er gestorben. Auslöser seines plötzlichen Todes waren die extrem hohe Mengen des Designer-Amphetamins MDMA (Ecstasy) in seinem Körper. „Riesenwerte“, sagt der Rechtsmediziner. Im Urin fanden sich etwa 21.000 Nanogramm pro Milliliter, im Blut bis zu 10.000 Nanogramm pro Milliliter. Diese Werte liegen weit über der als lebensgefährlich geltenden Schwelle: „Ab 1.000 Nanogramm ist von tödlicher Wirkung auszugehen.“

Ohne schnelle Behandlung hätte es mehr Tote gegeben

MDMA führt zu einer massiven Stimulation des Nervensystems und des Kreislaufs. Dies kann zu schwerer Überhitzung mit massivem Schwitzen führen. Der Salzhaushalt wird gestört. Am Ende steht die Atemlähmung. Durch das vorgeschädigte Herz steigt das Risiko erheblich.

Bei den anderen Betroffenen war es großes Glück, insbesondere durch den sehr schnellen Transport ins Krankenhaus. Ohne diese schnelle Behandlung hätte der Verlauf deutlich anders aussehen können.

Prof. Dr. Thomas Kamphausen, Direktor der Rechtsmedizin Erlangen

Von den sieben weiteren Vergifteten, die überlebten, hatten zwei ganz wenig MDMA im Blut.

Anders bei weiteren drei Frauen und zwei Männern: Ihre MDMA-Werte sind so hoch, dass Kamphausen einmal nochmal nachblättert, ehe er die Zahl vorliest. So hatte eine Kosmetikerin aus Weiden 120.000 Nanogramm MDMA pro Milliliter im Urin und 8.800 Nanogramm pro Milliliter im Blut – ab 1.000 gilt als tödlich. „Diese Frau hätte jederzeit sterben können.“

Der Rechtsmediziner sagt: „Diese Werte sehen wir selbst bei tödlichen Intoxikationen nicht. Das ist extrem selten, dass sie überlebt hat.“ Dafür sieht er zwei Gründe: Die Frau sei jung und organgesund gewesen. Und sie sei schnell in notärztlicher Behandlung gewesen: „Sie sind ja alle sofort ins Krankenhaus gekommen, lagen nicht irgendwo zuhause oder in einer abgelegenen Disco.“

OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Fünf Gäste in akuter Lebensgefahr

Einen ähnlich hohen Wert hatte die Restaurantleiterin (73.000 bzw. 9.200). Auch hier sagt der Fachmann: „Dass sie das überlebt hat, ist erstaunlich.“ Lebensbedrohlich waren auch die Werte des 39-jährigen Showkandidaten, dessen Auftritt Anlass der Party war, einer zweifachen Mutter vom Nachbartisch sowie eines weiteren männlichen Gasts. Der 39-jährige Regensburger hatte in Narkose versetzt und beatmet werden müssen: „eine Situation, die gar nicht gut war“. Auch er wies hochtoxische, lebensbedrohliche Werte von 54.000 im Urin, 7.400 im Blut auf.

Die zweifache Mutter wurde mit Pentobarbital behandelt, einem Notfallmedikament, das äußerst selten eingesetzt wird. Ihr Alkoholwert 0 Promille, ihr MDMA-Wert 46.000 bzw. 4.600. Diese Frau hat schwere neurologische Schäden davongetragen. Dazu will sich der Rechtsmediziner auf Nachfrage von Nebenklagevertreter Oliver Mattes nicht äußern: „Nicht mein Fachgebiet.“ Nur soviel: Zwar greife MDMA die Nerven nicht an. Aber die Droge könne zu Krampfanfällen – wie hier geschehen – und einer Schwellung des Gehirns führen – mit entsprechenden Schädigungen.

Nähe zum Krankenhaus rettete Leben

Mehrfach wiederholt Kamphausen, dass der Ort des Geschehens letztlich ein Glücksfall war – in unmittelbarer Nähe zum Klinikum Weiden. Letztlich hätten sie großes Glück gehabt, insbesondere durch den sehr schnellen Transport ins Krankenhaus: „Ohne diese schnelle Behandlung hätte der Verlauf deutlich anders aussehen können.“

Sein Institut fand im Blut der Opfer auch sämtliche Notfall-Medikamente, die eingesetzt wurden. Für den Rechtsmediziner sind alle nachvollziehbar. „Die Kliniker können da gar nicht viel machen“, meint er. Die wichtigsten Krankenhausmaßnahmen beschränken sich auf Stabilisierung: Kreislauf, Körpertemperatur, Elektrolyte, symptomatische Behandlung von Herz-Rhythmus-Störungen. Und warten, bis das Gift abgebaut ist.

Kurz-Überblick zum Prozess

  • Seit 12. Dezember muss sich der Niederländer Theo G. wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.
  • Ihm wird vorgeworfen, der Logistiker einer Bande gewesen zu sein, die mit flüssigem MDMA handeln wollte. Als Tarnung hatte man Original-Champagnerflachen „Moet & Chandon Ice Imperial“ gewählt. Mit dem Wirkstoff aus einer Flasche hätten rund 6.400 Ecstasy-Tabletten hergestellt werden können.
  • Insgesamt vermutlich 20 dieser Flaschen sollen laut Anklage in einem Lager im niederländischen Arnheim deponiert gewesen sein. Von dort gerieten sie durch Diebstahl in den Handel: Der Dieb glaubte an echten Champagner.
  • Das Gros der Zeugen hat die 1. große Strafkammer am Landgericht Weiden schon angehört. Allerdings fehlen noch die Aussagen der zwei Hauptbelastungszeugen: dem Lagerverwalter aus Arnheim und einem der Mieter der Lagerboxen, der jetzt in Polen lebt. Sie wollen nicht vor Gericht nach Weiden anreisen. Das Landgericht plant derzeit deren Vernehmung bzw. per Video im Ausland Ende Februar.
  • Die Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller setzen sich dafür ein, dass ihr Mandant Theo G. für den Rest des Prozesses auf freien Fuß kommt. Über ihren Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls ist noch nicht entschieden. Die Mutter des 46-Jährigen soll schwer erkrankt sein. Es liegt ein Attest vor, außerdem ein Brief der Familie.