Heimlich gefilmt – und jetzt bleiben die Opfer auf den Kosten sitzen
Heimlich gefilmt – und jetzt bleiben die Opfer auf den Kosten sitzen
„Mir geht es nicht um das Geld. Aber der gehört ins Gefängnis“, sagt Moni K. (Name der Redaktion bekannt). Ihre Wut richtet sich nicht nur gegen den Mann, der sie heimlich filmte. Sie empfindet auch den weiteren Umgang mit dem Fall als schwer nachvollziehbar. „Es ist einfach ungerecht, dass wir als Opfer auch noch dafür zahlen müssen, um unser Recht durchzusetzen“, sagt Claudia F. (Name ebenfalls geändert). Rund 1000 Euro könnten nach ihren Angaben allein für eine Zivilklage an Kosten entstehen. Geld, das die Frauen zunächst selbst aufbringen müssten.
Die Geldauflage kommt nicht den Opfern zugute
Was für Außenstehende zunächst widersprüchlich klingt, ist rechtlich möglich: Die im Strafverfahren verhängte Geldauflage ist kein Schmerzensgeld für die Geschädigten. Sie wird in der Regel einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zugutekommen. Einen direkten Anspruch der Opfer auf dieses Geld gibt es deshalb nicht.
Für Moni K. ist das schwer zu akzeptieren. „Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass dieser Spanner mit Bewährung und einer Geldauflage, die er ohnehin nicht bezahlen kann, davonkommt.“ Hinzu kommt ein weiteres Problem: Nach Angaben der Frauen ist der Verurteilte finanziell offenbar nicht in der Lage, ihre Forderungen zu begleichen. Selbst wenn ihnen ein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde, wäre damit noch nicht garantiert, dass tatsächlich Geld fließt.
Weg zum Schmerzensgeld führt über ein weiteres Verfahren
Grundsätzlich können Opfer einer solchen Tat zivilrechtliche Ansprüche geltend machen – etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Forderungen bereits im Strafverfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren behandelt werden. Im vorliegenden Fall geschah dies nicht. Für die betroffenen Frauen bleibt damit der Weg über eine Zivilklage. Und auch ein entsprechendes Urteil garantiert noch keine sofortige Zahlung. Ist der Schuldner mittellos, kann eine Zwangsvollstreckung zunächst erfolglos bleiben. Der titulierte Anspruch besteht allerdings grundsätzlich weiter und kann später vollstreckt werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Schuldners verbessern.
Für die Frauen bedeutet das: Sie müssten unter Umständen zunächst Geld investieren, um einen Anspruch durchzusetzen, dessen Auszahlung am Ende trotzdem unsicher ist. „Der kann oder will nichts zahlen, darf aber noch Geld einnehmen“, sagt Moni K. Sie kritisiert damit auch, dass der Betreiber nach ihrer Darstellung seine Bar noch Monate nach dem Urteil geöffnet habe. Sie selbst habe sicher gewusst, dass dort noch im Mai Gäste bewirtet worden seien. „Wie kann das sein? Das geht gar nicht.“
„Frauen werden immer noch nicht ernst genug genommen“
Für die beiden Frauen geht es deshalb längst um mehr als um die eigene finanzielle Entschädigung. Sie wünschen sich einen konsequenteren Umgang mit Taten, die tief in die Intimsphäre von Menschen eingreifen. „Frauen werden immer noch nicht ernst genug genommen. Das muss sich endlich ändern“, fordert Moni K. Sie empfindet die Strafe als zu milde und befürchtet, dass solche Urteile bei potenziellen Tätern nicht die notwendige abschreckende Wirkung entfalten.
Besonders empört Moni eine Äußerung, die der Verteidiger des Mannes nach ihrer Erinnerung während der Verhandlung gemacht habe. Sinngemäß habe er darauf verwiesen, dass sich eine Frau auch in der Öffentlichkeit, etwa am Strand, freiwillig ausziehe und deshalb damit rechnen müsse, auf privaten Fotos oder Videoaufnahmen zu sehen zu sein. Dies habe er mit den Aufnahmen auf der Toilette verglichen – schließlich würden sich Frauen auch dort freiwillig ausziehen. Für Moni ist dieser Vergleich nicht nachvollziehbar. „Solche Aussagen sind es, die uns Frauen herabwürdigen“, sagt sie.
Keine Aussage der Frauen vor Gericht
Hinzu kommt eine weitere Enttäuschung. Weil der Angeklagte die Taten gestanden hatte, verzichtete das Gericht im Dezember darauf, die betroffenen Frauen als Zeuginnen anzuhören. Für Moni K. ist das bis heute schwer zu verkraften. „Da hätte ich noch einiges mehr zu erzählen gehabt.“ Sie und Claudia F. hätten sich gewünscht, dass auch die persönlichen Folgen der Tat ausführlicher zur Sprache kommen.
Ähnlich sieht es Hilde Lindner-Hausner vom Oberpfälzer Bündnis für Toleranz und Menschenrechte, die bei der Verhandlung anwesend war. Ohne die Aussagen der Betroffenen, so ihre Einschätzung, könne nur schwer vermittelt werden, welche Auswirkungen eine solche Tat auf die Opfer habe. „Ich sehe da keine Gerechtigkeit für die Opfer“, sagt sie.
Ein Urteil beendet die Geschichte nicht
Rechtlich ist die Situation klarer, als sie für die Betroffenen empfunden wird: Das Strafverfahren dient in erster Linie dazu, die Schuld des Angeklagten festzustellen und ihn zu bestrafen. Die persönliche finanzielle Wiedergutmachung der Opfer ist davon getrennt. Genau diese Trennung empfinden die Frauen als belastend. Der Täter ist verurteilt – doch ihre eigene Auseinandersetzung mit den Folgen geht weiter. Sie müssen sich mit Anwaltskosten, möglichen Zivilverfahren und der Frage beschäftigen, ob ein zugesprochenes Schmerzensgeld überhaupt jemals bei ihnen ankommt.
Damit endet die Geschichte für die Betroffenen nicht mit dem Urteilsspruch. Im Gegenteil: Für sie beginnt möglicherweise erst jetzt der nächste, mühsame Schritt – der Versuch, zumindest einen Teil dessen zurückzubekommen, was ihnen durch die Tat genommen wurde.

Heimlich Frauen auf Toilette gefilmt: Amtsgericht verurteilt Barbetreiber - Mahnwache
Weiden. Das Amtsgericht Weiden hat den Betreiber (48) einer Bar verurteilt. Er hatte Besucherinnen, aber auch Mitarbeiter, heimlich beim Toilettengang gefilmt.




