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Taxi-Zentrale Weiden
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Nach Freispruch im Champagner-Prozess – Theo G. im Stevens-Podcast: In der Zelle getanzt

Weiden. In einem Podcast mit seinem Verteidiger Dr. Alexander Stevens spricht der Angeklagte im Weidener Champagner-Prozess erstmals ausführlich über seine Zeit in Untersuchungshaft.

Weiden. In einem Podcast mit seinem Verteidiger Dr. Alexander Stevens spricht der Angeklagte im Weidener Champagner-Prozess erstmals ausführlich über seine Zeit in Untersuchungshaft.
Theo G. im Podcast mit Jacqueline Belle und seinem Verteidiger Dr. Alexander Stevens. Screenshot: Christine Ascherl

Nach Freispruch im Champagner-Prozess – Theo G. im Stevens-Podcast: In der Zelle getanzt

Anderthalb Stunden dauert die Folge des Podcasts „True Crime 187“ von Alexander Stevens mit Moderatorin Jacqueline Belle, auf die Fans schon lange gewartet haben. Wie beurteilt der Anwalt den Freispruch am Landgericht Weiden? Und: Was sagt der freigesprochene Niederländer zu zwei „gestohlenen“ Lebensjahren? Am vorletzten Prozesstag wurde bekannt, dass er in Haft an Krebs erkrankt ist. 

Den Podcast gibt es auch als Video: Der Niederländer Theo G. erzählt in gutem Deutsch von seinen Erlebnissen. Die Sprache hat er in den Justizvollzugsanstalten Weiden und Amberg gelernt. Er war verlegt worden, weil ein Mitarbeiter der JVA Weiden in den Fall verwickelt war. Der Beamte – privat ein „Moet & Chandon“-Fan – hatte die Flasche als Zwischenhändler an das Restaurant „La Vita“ verkauft.  

Jeden Tag mit Aufklärung gerechnet

Das Video gibt einen guten Eindruck davon, wie sich der Angeklagte schon die 21 Verhandlungstage über verhielt: nämlich verblüffend entspannt. Offenbar ist er tatsächlich so. Theo G. hatte in seiner Heimatstadt Arnheim Musikfestivals organisiert. „I’m a party guy“, sagte er am ersten Verhandlungstag. Er hat zeitweise auf Bali und in Thailand gelebt. Nach Corona startete er ein (legales) Cannabisprojekt.

Und so sei sein erster Gedanke bei der Festnahme im September 2024 gewesen: „Ich dachte, die kommen wegen Cannabis.“ . Um 6 Uhr morgens machte es „bumm-bumm-bumm“. Er war überrascht, dass plötzlich das ganze Haus umstellt war. Bei der Polizei wurde ihm dann die Anklage aus Weiden präsentiert: Verdacht auf ein Tötungsdelikt durch MDMA in einer Champagnerflasche. Und selbst da habe er gedacht, das werde sich schnell aufklären: „Morgen früh bist du zu Hause.“ 

Das Leben in der JVA: Löcher in den Unterhosen

Es kam anders. Am Ende saß er 18 Monate in Untersuchungshaft. Mehrere Haftbeschwerden scheiterten. Die ganze Zeit rechnete Theo G. mit seiner baldigen Entlassung: „Ich wusste ja, dass da nichts an Beweisen kommen kann.“ Erst im Februar 2026 setzte ihn das Gericht dann während des Prozesses auf freien Fuß. Da zeichnete sich schon der Freispruch ab.

Trotz aller Tragik ist der Podcast zeitweise ganz lustig. Theo erinnert sich, wie er in Weiden die blaue Häftlingskleidung überreicht bekam – und dazu sechs gebrauchte Unterhosen „mit Löchern“. Gravierend empfand er die Isolation von der Außenwelt: „Wenn die Tür im Knast zugeht, dann ist es vorbei. Du kannst nicht telefonieren, googeln oder ChatGPT – nichts.“

WITRON – Nachmittag der Ausbildung
WITRON – Nachmittag der Ausbildung

Er hatte anfangs keinen Fernseher, keine Bücher, nichts. Am zweiten oder dritten Tag habe er ein Radiogerät bekommen, konnte Musik hören – und tanzte dazu in der Zelle. „Ich habe gelernt: Du kannst nicht traurig sein, wenn du tanzt.“ Er tanzte zu Hits der 1980er und 1990er Jahre. Später konnte er einen Fernseher mieten.  

Mit Extrageld Shampoo und Obst gekauft

Seine Schwester schickte ihm die erlaubte Menge an Geld, mit dem im Gefängnis für den täglichen Bedarf eingekauft werden kann. „Ich hatte immer ein wenig Extrageld.“ Theo freundete sich mit anderen Gefangenen an, spendierte Shampoo und Obst. Shampoo sei ein gefragtes Gut, weil nur Seife ausgegeben wird. „Hast du dir mal die Haare mit Seife gewaschen?“, fragt er Moderatorin Jacqueline Bell. „Da bekommst du Dreadlocks.“ 

Das Essen im Gefängnis fand er mies: „In Weiden schlecht und in Amberg noch schlechter.“ Daheim habe er sich gern „bio“ und gesund ernährt. „Hier gab es einen Apfel in der Woche.“ Bei manchen Mahlzeiten sei er sich wie bei den Flodders in „Familie zum Knutschen“ vorgekommen: „Was ist das? Ach, iss es einfach.“ 

Staatsanwaltschaft ohne „Smoking Gun“

Schon zum Prozessauftakt im Dezember hatte Verteidiger Stevens in einem Opening-Statement moniert, wie wenig Beweise es gibt. Im Prinzip konzentrierte sich alles auf einen ehemaligen Mitarbeiter des Lagers, aus dem die Champagnerflaschen stammen sollen. Der Pole hatte in der Sache selbst in Haft gesessen, bis er den Niederländer als Besitzer ins Spiel brachte. Anwalt Stevens glaubte bis zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft noch die „Smoking Gun“ hervorholen werde: „Wir waren der festen Überzeugung: Da muss doch noch irgendwas kommen.“ 

Am Ende kam nichts. Und Vorsitzender Richter Werner wurde beim Freispruch deutlich. „Nicht annähernd“ sei eine Schuld des Niederländers bewiesen worden. Der Hauptbelastungszeuge habe sich als „geschmeidiger Lügner“ entpuppt. Der Richter bedauerte die lange Untersuchungshaft: „Ich wünsche Ihnen, Herr G., alles Gute für die Zukunft.“ Stevens verbucht das Urteil als Ritterschlag: „Eigentlich bin ich damit am Zenit meiner Verteidigertätigkeit.“

Nach Entlassung Steak und Rotwein

Theo G. hat seine Haftentlassung mit einem T-Bone-Steak und einem Glas Rotwein gefeiert. Seine Schwester und sein Vater waren nach Weiden ins Gericht gekommen. Der „hug“ mit der Schwester war die erste Umarmung nach anderthalb Jahren. Als der 46-Jährige sein Smartphone wieder in Betrieb nahm, stellte er es schnell wieder auf Flugmodus: Hunderte Nachrichten gingen ein. Das Handy lief über.

Richtig in Feierlaune ist der Niederländer bis heute nicht: „Natürlich hat sich der Freispruch gut angefühlt. Aber in diesem Fall gibt es keine Gewinner. Meine eineinhalb Jahre Haft und meine Krankheit, die Krankheit der Opfer: Es gibt nichts zu feiern. Das ist letztlich eine traurige Sache für uns alle.“

Natürlich hat sich der Freispruch gut angefühlt. Aber in diesem Fall gibt es keine Gewinner. Meine eineinhalb Jahre Haft und meine Krankheit, die Krankheit der Opfer: Es gibt nichts zu feiern. Das ist letztlich eine traurige Sache für uns alle.

Theo G.

Der Link zum Podcast „Unschuldig im Gefängnis – der Freispruch im Champagner-Prozess“.

Achteinhalb Zentimeter großer Tumor

Die Glückwünsche des Gerichts kann der 46-Jährige tatsächlich gebrauchen.  Wie am vorletzten Prozesstag bekannt wurde, ist bei Theo G. Krebs in einem fortgeschrittenen Stadium festgestellt worden. Schon in Haft hatte er Verdauungsprobleme. Zweimal habe er in der JVA Amberg einen Arzt konsultiert. Blut- und Stuhlproben wurden entnommen, aber nichts festgestellt.

In Freiheit zeigte die Endoskopie einen achteinhalb Zentimeter großen Tumor. Das CT ergab gestreute Metastasen, unter anderem  in der Leber. „Das ist krass“, sagt Theo G. Als Behandlungsmöglichkeit sei ihm eine Chemotherapie angeboten worden, die sein Leben verlängere. „Ich bin 46. Ein, zwei, drei Jahre – was ist das?“ Für ihn sei eine bloße Lebensverlängerung keine Option. Er werde auf der ganzen Welt nach Heilung suchen. „Indien, China, Amerika.“ 

Aufgeben ist keine Option: „Ich bin noch nicht fertig“

Wäre die Prognose anders, hätte man den Krebs bei der ersten Untersuchung entdeckt? Theo G. sagt dazu: „Ich will dem Gefängnisarzt nicht die Schuld zuschreiben. Aber ganz klar: Wenn ich nicht im Knast gewesen wäre, wäre ich zehn Monate eher in Behandlung gewesen.“ 

Am Ende fragt die Moderatorin nach Zukunftsplänen. Ja, er habe viele Pläne geschmiedet, sagt der Niederländer. Im Gefängnis habe er Konzepte für Gastro in Verbindung mit Spa entworfen (Slogan: „Healthy body, healthy mind“).  Natürlich wolle er auch mit Freunden auf Ibiza feiern, „aber mein Kopf ist nicht da“. Er habe jetzt eine andere Mission zu erfüllen. Für Theo G. ist noch lange nichts vorbei: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich tot gehe. Ich bin noch nicht fertig.“ 

Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Revision eingelegt

Wie der Sprecher der Weidener Staatsanwaltschaft, Matthias Bauer, bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Man werde die Urteilsgründe abwarten und dann entscheiden, ob man die Revision aufrechterhält oder zurückzieht.

Revision hat zudem einer der Nebenklagevertreter eingereicht, Anwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn, der die Witwe des Verstorbenen vertritt. Aus seiner Sicht könne man die Aussage des Hauptbelastungszeugen aus Polen durchaus anders bewerten.