Ortssprecherwahlen in Neunkirchen und Muglhof in Weiden

Ortssprecherwahlen in Neunkirchen und Muglhof in Weiden
Die Stadt Weiden stärkt die direkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen Neunkirchen (einschließlich Latsch, Frauenricht, Wiesendorf und Halmesricht) sowie Muglhof (einschließlich Mitterhöll, Unterhöll, Matzlesrieht, Oedenthal und Trauschendorf). Im September und Oktober finden dort Ortsteilversammlungen statt, bei denen jeweils ein Ortssprecher beziehungsweise eine Ortssprecherin gewählt wird. Dieser beziehungsweise diese soll künftig als Bindeglied zwischen der Bevölkerung des jeweiligen Ortsteils und dem Stadtrat dienen.
Ortssprecherwahlen in Neunkirchen und Muglhof
Die Möglichkeit zur Wahl eines Ortssprechers ist in der Bayerischen Gemeindeordnung (Artikel 60a GO) vorgesehen. Sie gilt für Ortsteile, die ehemals eigenständige Gemeinden waren und derzeit nicht durch ein eigenes Mitglied im Stadtrat vertreten sind. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile die Möglichkeit, ihre Anliegen und Interessen in den politischen Entscheidungsprozess der Stadt einzubringen.
Termine der Ortsteilversammlungen
- Neunkirchen: Donnerstag, 24. September, 19 Uhr, in der Zoiglgaststätte „Zur Gerechtsamkeit“.
- Muglhof: Mittwoch, 7. Oktober, 19 Uhr, im Feuerwehrhaus Muglhof.
Die Wahl erfolgt jeweils geheim, um eine freie und unabhängige Entscheidung der Wahlberechtigten zu gewährleisten.
Wahlvorschläge und Teilnahmebedingungen
Für Neunkirchen können Wahlvorschläge bis 20. September, für Muglhof bis 4. Oktober per E-Mail an sitzungsdienst@weiden.de übermittelt werden.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die seit mindestens zwei Monaten ihren Lebensmittelpunkt in einem dieser Ortsteile haben,
- die die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtig: Zur Überprüfung der Wahlberechtigung ist bei der Versammlung ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
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