Hunderte Verfahren pro Jahr: Amtsgericht Weiden zentral für Abschiebehaft zuständig

Hunderte Verfahren pro Jahr: Amtsgericht Weiden zentral für Abschiebehaft zuständig
Die Zahlen sind seit der Neuregelung regelrecht explodiert. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 43 Fälle, im zweiten Halbjahr 222. Das setzt sich ungebremst fort: Allein im Januar 2026 bearbeitete der zuständige Richter 46 Fälle von Abschiebehaft – so viel wie im ganzen ersten Halbjahr 2025.
Der Eindruck täuscht nicht: Immer wieder kam es in den letzten Monaten zu kleinen Staus vor dem Justizgebäude. Einsatzkräfte der Polizei bringen Männer und Frauen, die ausreisepflichtig sind. Wenn sie der Ausreise nicht freiwillig nachkommen, kann Abschiebehaft verhängt werden.
Die Anhörung erfolgt persönlich. Die Betroffenen werden – sofern sie in ihren Unterkünften angetroffen werden können – demnach nach Weiden gebracht. Hier hört sie der Ermittlungsrichter an und erlässt bei Bedarf den Abschiebehaftbefehl. Die Betroffenen werden dann nach Hof gebracht. Hier befindet sich das zentrale Abschiebegefängnis für den OLG-Bezirk Nürnberg, Bamberg und München mit 150 Plätzen.
Rechnerisch ein Richter nur damit beschäftigt
Ein enormer Aufwand, wie Landgerichtspräsident Josef Weidensteiner wusste. „Wenn man das in Richterbedarf umrechnet, ergibt das einen Richter.“ Insgesamt zählt das Amtsgericht Weiden 13 Richterinnen und Richter. Rechnerisch ist seit Mitte 2025 einer davon ausschließlich mit Abschiebehaft beschäftigt. Parallel dazu stieg am Amtsgericht die Zahl der Verfahren insgesamt (Zivilverfahren 2024: 857, 2025: 875, Strafverfahren: 2024: 677, 2025: 768).
Wie Hans-Jürgen Schnappauf, stellvertretender Amtsgerichtsdirektor, betonte, ist es nicht Aufgabe der Weidener Richter über die Aufenthaltsbeendigung an sich zu entscheiden. Das ist Sache der Ausländerbehörden. Das Amtsgericht ist nur zuständig für die freiheitsentziehende Maßnahme zur Sicherung der Aufenthaltsbeendigung.
Charterflüge werden gefüllt
Weidensteiner beschrieb den Prozess der Aufenthaltsbeendigung. Es sei inzwischen gängige Praxis, dass sich die Bundesländer zusammentun und Charterflüge in ein Land bestellen. Dann werden die Flugzeuge gefüllt. Es folge oft ein regelrechtes „Art Hase-und-Igel-Spiel“: Helferorganisationen versuchen herauszufinden, wann Flüge in welches Land gehen. Entsprechend seien Ausreisepflichtige dieser Nationalität dann in der Folge nicht in ihren Unterkünften anzutreffen.
Bis Mitte 2025 war das Amtsgericht Weiden nur zuständig für Fälle der Bundespolizei von der Grenze nach Tschechien und den Landgerichtsbezirk Weiden. Neu hinzugekommen ist der Landgerichtsbezirk Nürnberg, in dem sich das Ankerzentrum Zirndorf befindet.




