Vom Zoll erwischt: Nägel schwarz lackiert

Vom Zoll erwischt: Nägel schwarz lackiert
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof des Hauptzollamts Regensburg hat im Landkreis Neustadt/WN umfangreiche Fälle von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und Sozialversicherungsbetrug in der Kosmetikbranche aufgedeckt. Ermittlungen erstreckten sich den Angaben zufolge über Kontrollen aus den Jahren 2022 bis 2024 und führten zu straf- und bußgeldrechtlichen Maßnahmen gegen die Betreiberin eines Nagel- und Kosmetikstudios. Bei den Einsätzen ergaben sich Hinweise auf systematische Nichtanmeldung von Beschäftigten, falsche Angaben gegenüber Behörden sowie erhebliche Hinterziehungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Kontrollen, Ermittlungen und strafrechtliche Folgen
Im Jahr 2022 kontrollierten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam geborenen staatenlosen Unternehmerin. Dabei stellten die Zöllner fest, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten; die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg verhängte wegen einer Mindestlohnunterschreitung von mehr als 10.000 Euro ein Bußgeld in Höhe von 14.000 Euro. Zudem gab die Unternehmerin gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben, um zwei Beschäftigten Aufenthaltstitel zu verschaffen, und das Amtsgericht Weiden verurteilte sie wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.
Bei einer erneuten Kontrolle im Jahr 2024 entdeckten die Hofer Zöllner neben dem bereits bekannten Studio ein weiteres, bislang nicht gemeldetes Nagel- und Kosmetikstudio. Die dort arbeitenden vietnamesischen Staatsangehörigen verfügten vielfach nicht über gültige Aufenthaltstitel, und die Einsatzkräfte durchsuchten die Räume sowie sicherten umfangreiches Beweismaterial. Ermittler werteten Chatverläufe und die nur lückenhafte Buchhaltung aus und fanden, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker beschäftigte, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden.
Auf diese Weise sparte sich die Frau nach Angaben der Ermittler mehr als 310.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Geldstrafe von 3.600 Euro, und sie muss die hinterzogenen Beiträge inklusive Säumniszuschlägen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Außerdem müssen sich 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.
Der Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof, Jürgen Fein, erklärte: „Wer Beschäftigte systematisch nicht anmeldet, den Mindestlohn unterschreitet und zusätzlich aufenthaltsrechtliche Vorschriften umgeht, verschafft sich auf Kosten ehrlicher Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig bringt dies auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, denn ohne ordnungsgemäße Anmeldung fehlt die Absicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Solche Fälle verfolgen wir konsequent.“ Er betonte damit die Risiken für Beschäftigte und die Bedeutung konsequenter Kontrollen. Fein wies zugleich auf die fehlende soziale Absicherung hin, die mit nicht angemeldeter Beschäftigung einhergeht.


