Sieben Jahre Haft: So endete der spektakuläre Testamentsfälscher-Prozess in Weiden
Sieben Jahre Haft: So endete der spektakuläre Testamentsfälscher-Prozess in Weiden
Am letzten Prozesstag waren wieder die Sitzreihen im Landgericht Weiden voll besetzt, als die Strafkammer die Verhandlung eröffnete. Gleich zu Beginn verlas der Vorsitzende Richter Markus Fillinger ein neues Schreiben des Angeklagten. Darin beschuldigte der 61-Jährige seinen verstorbenen Vater, das umstrittene Testament gefälscht zu haben.
Der Richter zeigte sich von dieser Darstellung nicht überzeugt. Er verwies erneut auf zahlreiche Widersprüche aus den vorangegangenen Verhandlungstagen. Besonders auffällig sei, dass der Vater sogar charakteristische Schriftmerkmale seines Sohnes hätte nachahmen müssen. Genau diese Merkmale hatte eine Schriftsachverständige zuvor im gefälschten Testament erkannt und eindeutig dokumentiert.
Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit
Anschließend berichtete der psychologische Sachverständige Thomas Lippert über seine Untersuchung des Angeklagten. Grundlage waren Prozessakten, persönliche Gespräche in der Untersuchungshaft und Beobachtungen während mehrerer Prozesstage. Klinische Auffälligkeiten oder Hinweise auf Drogenmissbrauch stellte er nicht fest. Nach seiner Einschätzung ist der Angeklagte voll schuldfähig. Dieser hatte sich in der Haft selbst als Justizopfer dargestellt und Parallelen zum Fall Gustl Mollath gezogen.
Der Gutachter widersprach zugleich der Annahme einer Persönlichkeitsstörung, die eine Anwendung der Paragrafen 20 oder 21 des Strafgesetzbuches rechtfertigen könnte. Nach Abschluss dieser Aussage schloss das Gericht die Beweisaufnahme und warf einen Blick in das Bundeszentralregister. Das Ergebnis war eindeutig: Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Staatsanwalt zeichnet Bild eines geplanten Erbschaftsbetrugs
Nach der Mittagspause begann Staatsanwalt Matthias Bauer sein eineinhalbstündiges Plädoyer. Er sprach von einem außergewöhnlichen Indizienprozess und zeichnete den Weg zur mutmaßlichen Testamentfälschung nach. Nach seiner Darstellung habe der Angeklagte die Abhängigkeit und den labilen Gesundheitszustand seiner Lebensgefährtin ausgenutzt, um an ein Millionenvermögen zu gelangen. Zudem habe er ihren Wohnsitz nach Nordrhein-Westfalen verlegen lassen, weil er sich dort Vorteile beim Erbscheinverfahren versprochen habe.
Auch das Verhalten am Todestag wertete Bauer als auffällig. Frühmorgens fuhr der Angeklagte nach Nürnberg in ein Freizeitbad und sammelte unterwegs Kassenbelege, die laut Staatsanwaltschaft wie Bestandteile eines Alibis wirkten: „Welcher Sozialhilfeempfänger sammelt akribisch Quittungen, um sie seiner Steuererklärung hinzuzufügen? Das hat einen ganz anderen Grund gehabt.“
Prozesstag bringt weitere Indizien auf den Tisch
Besonders belastend wertete der Staatsanwalt, dass der Angeklagte nur 9 Stunden nach dem Tod seiner Partnerin beim Nachlassgericht in Weiden erschien. Dabei führte er eine Meldebescheinigung mit, deren Zweck er im Prozess nicht schlüssig erklärte. Computerprotokolle zeigten auch, dass er bereits Wochen zuvor den Weg zur Erteilung eines Erbscheins recherchiert hatte. Hinzu kamen die Aussagen mehrerer Polizisten, die seiner späteren Darstellung widersprachen. Angeblich hätten sie dem Angeklagten gestattet, über 1,5 Kubikmeter Schriftstücke aus dem Todeshaus mitzunehmen.
Zentral blieb jedoch das Schriftgutachten. Die Sachverständige hatte mit sehr hoher Sicherheit („99,99 Prozent“) Merkmale des Angeklagten in den gefälschten Dokumenten erkannt. Für Bauer verdichteten sich diese Punkte zu einem geschlossenen Indizienbild.
Pflichtverteidiger kritisiert Verlauf der Verteidigung
Pflichtverteidiger Dominic Kriegel hielt am nunmehr letzten Prozesstag ein bemerkenswert distanziertes Plädoyer. Er betonte, von Beginn an die Interessen seines Mandanten vertreten zu haben. Gleichzeitig erklärte er, der Angeklagte habe wichtige Ratschläge ignoriert und sich seiner Verteidigungsstrategie entzogen. Wörtlich: „Der Querulant Ingmar G. war nicht bereit, sich an einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu beteiligen. Zudem hat er eine Sprachpuppe in Form seines Wahlverteidigers engagiert, was eindeutig zu seinem Nachteil gereichte.“
Die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen mutmaßlichen Transportdienste von Post aus der U-Haft zwischen dem Angeklagten und seiner Geliebten bezeichnete er als höchst problematisch und unethisch. „Das ist kein gewöhnliches Verteidigungsverhalten.“
Nebenbei: Der Anfangsverdacht könnte durchaus noch berufsrechtliche Konsequenzen haben. Noch gilt jedoch die Unschuldsvermutung.
Kriegel räumte die in der Anklage erhobenen Vorwürfe weitgehend ein, hielt jedoch die von der Staatsanwaltschaft geforderten siebeneinhalb Jahre Haft für zu hoch. Als mildernde Gesichtspunkte nannte er den fehlenden Vermögensschaden, die lange zurückliegende Tat und die bisherige Straffreiheit seines Mandanten. Einen konkreten eigenen Strafantrag stellte der Pflichtverteidiger nicht.
Angeklagter hält am letzten Prozesstag an seiner Unschuld fest
Nach dem Plädoyer seines Verteidigers ergriff der Angeklagte das letzte Wort. Er kündigte an, ein neues Schriftgutachten anstreben zu wollen, und bezeichnete die Expertise als fehlerhaft. Außerdem kritisierte er die Beweisaufnahme und stellte das Gericht infrage. Seine Einlassung blieb damit am letzten Prozesstag auf der Linie, die den Prozess geprägt hatte: Er bestritt eine Verantwortung und verwies auf andere Personen oder angebliche Fehler im Verfahren. Das Gericht folgte dieser Darstellung aber nicht.
Gericht sieht Geldnot als entscheidendes Motiv
Nach einer halbstündigen Beratung kehrte die Kammer in den Saal zurück. Dann verkündete sie das Urteil im Namen des Volkes: sieben Jahre Freiheitsstrafe. In seiner Urteilsbegründung folgte der Vorsitzende Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Kammer sah zahlreiche Widersprüche, auffällige Abläufe und belastende Schriftmerkmale. Besonders plastisch wurde ein Rechtschreibfehler bewertet: Sowohl in einem Schreiben des Angeklagten an den Nachlasspfleger Wolfgang Wilhelm als auch in einem gefälschten Dokument tauchte für den Ortsnamen „Fürth“ die Schreibweise „Führt“ auf. Für das Gericht war dies ein eindeutiges Indiz.
Als Motiv nannte die Kammer Geldnot. Der Angeklagte habe seinen Lebensstandard sichern wollen und deshalb auf das Vermögen seiner verstorbenen Lebensgefährtin gezielt. Zudem kritisierte der Richter dessen Verhalten seinen Eltern und Freunden gegenüber scharf.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Haftbefehl bleibt bestehen. Das Gericht begründete dies mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Zugleich machte der Richter deutlich, dass weiteren Zeugen wegen ihrer Aussagen strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten. Die Rechtsbelehrung am Ende erinnerte daran, dass gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Der Fall zum Nachlesen
Vom vermeintlichen Millionenerbe bis zu sieben Jahren Haft: OberpfalzECHO hat den außergewöhnlichen Prozess am Landgericht Weiden von Anfang an begleitet.
14. April: Der Prozess beginnt
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7. Mai: Das verräterische große E
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22. Mai: Zweifel an den Entlastungszeugen
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22. Juni: Gericht zieht die Reißleine
Testamentfälscher: Gericht setzt Prozess aus – Psychiater soll Angeklagten untersuchen
13. August: Alles auf Anfang
Prozess um mutmaßliche Testamentfälschung beginnt von vorne
19. August: Freunde widerrufen ihre Aussagen
Testamentsfälscher-Prozess: Freunde widerrufen ihre Aussagen
7. September: Das Doppelleben fliegt auf
Leni, Ann-Gabriele, Elisabeth, Nora: Das Doppelleben des mutmaßlichen Testamentsfälschers
10. September: Sieben Jahre Haft
Hohe Haftstrafe: Landgericht Weiden schickt Testamentsfälscher für 7 Jahre hinter Gitter




